Verfahrenskosten aus Strafverfahren normale Forderung - Insolvenzfähig?

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
rage6880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten aus Strafverfahren normale Forderung - Insolvenzfähig?

Hallo,

ich wurde vor über 3 Jahren Angegriffen, dabei habe ich zur Abwehr Pfefferspray benutzt.

Dies ist vor Gericht gekommen, ich wurde verurteilt (auch wenn ich Angegriffen wurde) da wie der Richter sagte " Sie waren der Person Körperlich überlegen meiner Meinung nach und hätten sich auch so Verteidigen können"
Naja, ich war er 50 Jahre Alt und ich 27 Jahre gewesen - daher wäre ich Körperlich dazu in der Lage gewesen und die Notwehr mit so einem "schweren" Mittel war nicht gerechtfertigt.

Ich wurde zu 2500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze) verurteilt, einen Minder schweren Fall habe ich bekommen da ich ja Angriffen wurde.


Naja, ich habe sehr darunter gelitten, das Urteil ist meiner Meinung nach ungerecht.

Ich konnte nicht mehr ordentlich arbeiten, musste behandelt werden sehr lange um damit klar zu kommen irgendwie.

Dies kostete mich sehr viel Geld, ca. 25 000 Euro habe ich verloren da ich nicht mehr Arbeitsfähig war.

Nun die Geldstrafe ist fast abgezahlt. Es sind noch Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Auslagen für die Zeugen) übrig.

Da ich leider nun soviele Forderungen habe die ich nicht mehr bezahlen konnte, muss ich wohl leider in die Insolvenz.

Sind die Verfahrenskosten Insolvenzfähig ? Im Internet habe ich ein Urteil gefunden, aber ob dies auch zutrifft.

Da die Insolvenz vorbereitet wird, würde die Forderung doch sonst auch nur gepfändet werde, oder ?

Die Zahlungen die ich geleistet habe wird ja laut Gesetz erst mit der Geldstrafe verrechnet, diese ist ja so gut bald bezahlt - es geht also nur noch um den Rest. (ca. 1000 Euro)

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