Hallo,
meine Wohlverhaltensphase ist nach sechs Jahren am 20.11.2019 beendet. In den vergangenen Jahren wurden vom Gehalt rund 32.000 EUR an den Insolvenzverwalter abgetreten. Zu Beginn der Insolvenz wurde ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt. Meine Frag nun: Werden die Kosten dem abgetretenen Betrag entnommen oder muss ich diese nach der Restschuldbefreiung
bezahlen? Ich finde im Internet keine aussagekräftige Ausführung dazu. Lese immer nur, dass man diese danach in Raten abbezahlen kann.
Eine weitere Frage wäre hinsichtlich der Steuererstattungen des Finanzamtes während der Wohlverhaltensphase. Dieses hat in den sechs Jahren rund 7.000 EUR einbehalten. Das sind 100% der offenen Forderung. Der vom Gehalt abgetretene Betrag reicht für alle anderen Gläubiger für ca. 80% ihrer Forderungen. Wurde das Finanzamt nun nicht als Gläubiger bevorzugt, wenn es seine komplette Forderung erhalten hat während andere Gläubiger nicht vollständig befriedigt werden?
Besten Dank für Ihre Antworten!
Schöne Grüße
Hans Klaus
Verfahrenskosten nach der Wohlverhaltensphase und Finanzamt
17. November 2019
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Frage vom 17. November 2019 | 09:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrenskosten nach der Wohlverhaltensphase und Finanzamt
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#1
Antwort vom 17. November 2019 | 18:18
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Die Bescheibung im letzten Absatz ist zu dünn.
Der vom Gehalt abgetretene betrag wäre zunächst zu erklären. Also kein Einbehalt der Erstattung aus den Bescheiden.
Ganz offensichtlich doch ja. Warum dann die Frage?ZitatWurde das Finanzamt nun nicht als Gläubiger bevorzugt, :
Berry
#2
Antwort vom 17. November 2019 | 20:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Frage geht dahin, dass in den Obligenheitspflichten benannt wird, dass man keinen Gläubiger bevorteilen darf. Durch den Einnehalt des Finanzamts hat dieser Gläubiget aber nun eine höhere Quote als die anderen Gläubiger.
Und jetzt?
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