Vergleich im Insolvenzverfahren

4. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Hungry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich im Insolvenzverfahren

Guten Tag,

ich habe an die Erfahreneren Member hier die Frage; wie es mit einem Vergleich in der Insolvenz Erfahrungstechnisch aussieht.
Zur Sachlage:
Es wurde bereits ein Guthaben von ca. 1/3 der Verbindlichkeiten von dem Verwalter und mir erwirtschaftet, zusätzlich würde noch 1/3 der Verbindlichkeiten zu einem Vergleich zur Verfügung gestellt werden und alles insgesamt würde 2/3 der Forderungen ausmachen. jedoch ist die zusätzliche Vergleichssumme weniger, als das, was in den nächsten Jahren durch die Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gepfändet werden kann (wenn auch nur geringfügig weniger).

Wie würden Erfahrene diese Situation einschätzen?

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Im Regelfall wollen die Gläubiger mehr haben, als durch das Insolvenzverfahren erreicht werden könnte. Von daher ist ein Vergleich unterhalb dieses Wertes im Regelfall nicht durchsetzbar.

Mal abgesehen davon, dass es nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ja auch nicht mehr so einfach ist, dieses einfach so durch Vergleich zu beenden. Man will ja als Schuldner ja auch noch die Restschuldbefreiung haben. Im eröffneten Insolvenzverfahren müsste man daher entweder einen Insolvenzplan vorlegen oder man müsste irgendwie dahin kommen, dass alle Gläubiger die Forderungen zurück ziehen. In der Wohlverhaltensphase würde nur die 2. Variante funktionieren. Alles recht aufwändig und schwierig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Hungry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Korrekt, das ganze wäre ein insolvenzplan.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen