Guten Tag,
ich habe an die Erfahreneren Member hier die Frage; wie es mit einem Vergleich in der Insolvenz Erfahrungstechnisch aussieht.
Zur Sachlage:
Es wurde bereits ein Guthaben von ca. 1/3 der Verbindlichkeiten von dem Verwalter und mir erwirtschaftet, zusätzlich würde noch 1/3 der Verbindlichkeiten zu einem Vergleich zur Verfügung gestellt werden und alles insgesamt würde 2/3 der Forderungen ausmachen. jedoch ist die zusätzliche Vergleichssumme weniger, als das, was in den nächsten Jahren durch die Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gepfändet werden kann (wenn auch nur geringfügig weniger).
Wie würden Erfahrene diese Situation einschätzen?
Vergleich im Insolvenzverfahren
4. Februar 2016
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Frage vom 4. Februar 2016 | 05:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich im Insolvenzverfahren
#1
Antwort vom 5. Februar 2016 | 12:20
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3932x hilfreich)
Im Regelfall wollen die Gläubiger mehr haben, als durch das Insolvenzverfahren erreicht werden könnte. Von daher ist ein Vergleich unterhalb dieses Wertes im Regelfall nicht durchsetzbar.
Mal abgesehen davon, dass es nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ja auch nicht mehr so einfach ist, dieses einfach so durch Vergleich zu beenden. Man will ja als Schuldner ja auch noch die Restschuldbefreiung haben. Im eröffneten Insolvenzverfahren müsste man daher entweder einen Insolvenzplan vorlegen oder man müsste irgendwie dahin kommen, dass alle Gläubiger die Forderungen zurück ziehen. In der Wohlverhaltensphase würde nur die 2. Variante funktionieren. Alles recht aufwändig und schwierig.
#2
Antwort vom 7. Februar 2016 | 12:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Korrekt, das ganze wäre ein insolvenzplan.
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