Wir haben einen Titel gegen A). Nun erreichte uns ein Brief von einer Schuldnerberatungsstelle, es wurde ein Vergleich unterbreitet 20 % der Hauptforderung würden von den Kindern des Schuldners gezahlt werden (an jeden Gläubiger).
Alternativ dazu - sollten die Gläubiger nicht zustimmen - würde A) in die Insolvenz gehen, damit würden die Gläubiger voraussichtlich 100 % von Nichts bekommen, was natürlich sehr ärgerlich wäre.
Meine Frage da wir bisher noch nie so einen Fall hatten.
Müssen alle Gläubiger diesem Vorschlag zustimmen? Was ist, wenn ein paar nicht zustimmen, können die dann von dem Rest überstimmt werden? Uns sind 20 % der HF natürlich lieber als 100 % von Nichts, wir haben aber gehört, dass es zumindest einen Gläubiger gibt, der sich auf keinen Vergleich einlassen will.
Wie verhält man sich bei so etwas am Besten? Die Kinder von A) wollen das Geld nur zahlen, wenn damit alle Schulden aus der Welt sind, also jeder Gläubiger diesem Vergleich zustimmt.
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-- Editiert AltesHaus am 15.04.2013 13:36
Vergleichsangebot
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
quote:
Müssen alle Gläubiger diesem Vorschlag zustimmen?
Du musst gar nichts. Du kannst auch ablehnen. Aber damit das zustande kommt, müssen alle zustimmen, ja.
quote:bei Stimm- und Betragsminderheit könnte das durchaus passieren. Es gibt die Möglichkeit, unter einigen Konstellationen eine Zwangseinigung herbei zu führen.
Was ist, wenn ein paar nicht zustimmen, können die dann von dem Rest überstimmt werden?
quote:
Die Kinder von A) wollen das Geld nur zahlen, wenn damit alle Schulden aus der Welt sind, also jeder Gläubiger diesem Vergleich zustimmt.
Was deren gutes Recht ist.
quote:Das kann dir keiner beantworten. Das kommt auch drauf an, ob da wirklich "nichts" ist und klar ist, dass auch in den nächsten 6 Jahren (also bis zur RSB) nichts sein wird.
Wie verhält man sich bei so etwas am Besten?
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-- Editiert mepeisen am 15.04.2013 14:17
Hallo AltesHaus,
quote:
Müssen alle Gläubiger diesem Vorschlag zustimmen?
Ja, ohne Ausnahme!
quote:
Was ist, wenn ein paar nicht zustimmen,
Dann ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert. Die Schuldnerberatungsstelle stellt dem Schuldner eine Bescheinigung hierüber aus, mit welcher bei Gericht das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden kann.
quote:
können die dann von dem Rest überstimmt werden?
Ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert, dann prüft das Gericht auf den nun folgenden Insolvenzantrag hin, ob ggf. ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss die Zustimmung der Gläubiger aus dem außergerichtlichen Versuch sowohl bei Gläubigeranzahl als auch bei Summe aller Forderungen über 50% liegen.
quote:
Wie verhält man sich bei so etwas am Besten?
Nachdem Sie mit den 20% einverstanden wären, erklären Sie dies auch so gegenüber der Schuldnerberatungsstelle. In jedem Fall sollten Sie ein schriftliches Statement abgeben, da bei einem Scheitern Ihr Anteil sonst nicht in die Berechnungen des gerichtlichen Bereinigungsversuches einfließen würde. Was die anderen Gläubiger sagen, darauf haben Sie ohnehin keinen Einfluss, aber wenn Ihr "Ja" dazu beiträgt, dass ggf. ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden muss, weil dieser eine Gläubiger, der sich da querstellt in der Minderheit ist und außerdem seine Forderung weniger als 50% der Gesamtforderung aller Gläubiger ausmacht, dann stehen die Chancen gut, dass ein gerichtlicher Vergleich zustande kommt.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir werden dem Angebot natürlich zustimmen, der Schuldner ist über 50 und scheint gesundheitliche Probleme zu haben, er ist ohne Arbeit, die Aussicht, dass er eine Arbeit finden wird und die Forderung aller Gläubiger ausgleichen kann ist wohl gleich Null.
Die Summe des Gläubigers, der sich quer stellt ist unter 10 % der Gesamtforderung (soweit mir bekannt aus der letzten eV)
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quote:
Die Summe des Gläubigers, der sich quer stellt ist unter 10 % der Gesamtforderung
Gut, dann kann der sich querstellen so viel er möchte. Allerdings - und das sei nochmals zur Klarstellung erwähnt - müssen mindestens 50% der Gläubiger "nach Köpfen" und "nach Summen" zustimmen. Es hilft nichts, wenn nur 10% der Gläubiger den Plan ablehnen, gleichzeitig aber 80% der Gläubiger einfach nichts tun, also nicht reagieren. Dann liegt nämlich die Zustimmung lediglich bei den verbleibenden 10% - und die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht einen weiteren Einigungsversuch als nicht aussichtsreich erachtet, ist dann sehr hoch. Immerhin haben ja 90% dem ursprünglichen Plan nicht zugestimmt...
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Da müsste man sich wohl dann selber drum kümmern um mindestens mehr als 50 % der Gläubiger zustimmen zu lassen.
Ich werde einfach mal mit dieser Schuldnerberatung Kontakt aufnehmen (neben der Zustimmung), es wäre höchst ärgerlich, wenn wir wegen Nichtrührens der anderen auch die gesicherten 20 % verlieren würden.
Vielen Dank an alle für die schnelle Auskunft.
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