Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Person X wurde 2 Wochen vor Ende der Privatinsolvenz die Restschulbefreiung versagt, da er/sie mit den einmal jährlich anfallenden Gebühren für den Treuhänder mit 2 Raten (2x 119,00 Euro) in Rückstand war.
Dieser Versagungsgrund hat laut Insolvenzordnung keine Sperrfrist zur Folge und Person X könnte nach 6 Monaten erneut einen Insolvenzantrag
stellen. Was wisst ihr darüber?
Des Weiteren nehmen wir mal an, dass Person X das so akzeptiert. Für das ganze InsoVerfahren erhält Person X eine Abschlussrechnung des Gerichts über X.XXX,XX Euro, die er/sie auch sofort zahlt. Mit finanzieller Unterstützung seines der Familie und mithilfe eines Fachanwalts für Insolvenzrecht kann Person X mit allen Gläubigern, die vor Eröffnung der Inso einen vollstreckbaren Titel erwirkt hatten, einen außergerichtlichen Vergleich erzielen und die Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmassen sind somit beglichen.
Die Versagung der RSB steht in der Schufa. Nun ist ja aber auf außergerichtlichem Wege ein Vergleich erzielt worden. Kann man unter diesen Umständen den Eintrag anfechten und auf Löschung bestehen?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Versagung der RSB
20. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2019 | 12:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Versagung der RSB
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Februar 2019 | 23:11
Von
Status: Student (2424 Beiträge, 719x hilfreich)
Ob, wann und unter welchen Voraussetzungen ein neuer Insoantrag gestellt werden kann weiß ich nicht.
Der Schufaeintrag bleibt 3 Jahre unabhängig davon in die Schulden beglichen wurden.
Und jetzt?
Schon
267.674
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten