Versagung der Restschuldbefreiuung + Schufa

26. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Brillo29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Versagung der Restschuldbefreiuung + Schufa

Hallo, guten Tag,

Person X wurde die RSB versagt, weil er die Rate, die 1x jährlich für den Treuhänder anfällt, vergessen hat zu bezahlen.

Person X erhält eine Abschlussrechnung des Amtsgerichts (Vergütung für die Treuhänder, Bearbeitungsgebühr etc.) in Höhe von ca. 1200 Euro, die er auch sofort bezahlt. Anschließend holt Person X sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Nun will Person X mithilfe der anwaltlichen Unterstützung die Gläubiger aus der Insolvenzmasse, die Ihre Forderung angemeldet und einen Titel erwirkt haben, zu einem Vergleich bringen. Es schaut so aus, als seien alle damit einverstanden (Feedback kam schon zurück).

Wenn Person X nun die Forderungen begleiche, müsste doch normalerweise auch die Versagung der RSB aus der Schufa verschwinden, oder? Schließlich sind alle Forderungen, die die Versagung betreffen, dann beglichen.

Ich freue mich auf kompetente Rückmeldungen. - Vielen Dank im Voraus. :)

LG

-- Editiert von Brillo29 am 26.08.2018 14:03

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Die RSB Versagung sollte drinnen bleiben, weil diese ja ungeachtet der Befriedigung der Gläubiger ja trotz alles gegeben ist.
Hinzu kommt, dass nun ALLE Gläubiger wieder zu bedienen sind und nicht nur die die angemeldet haben.

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#2
 Von 
Brillo29
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Hinzu kommt, dass nun ALLE Gläubiger wieder zu bedienen sind und nicht nur die die angemeldet haben.


Nein, das ist so nicht korrekt. Denn die restlichen Gläubiger hatten keinen Titel gegen Person X erwirkt. Somit sind diese Forderungen verjährt (Eröffnung des Inso-Verfahrens war 2012).

0x Hilfreiche Antwort

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