Guten Tag,
wenn jemand aus einer insolventen Firma (ungezahlte) Waren beiseite geschafft hat und diese ein gutes Jahr später verkauft, ist das ja wahrscheinlich nicht korrekt. Interessiert sowas den Insolvenzverwalter noch 2 Jahre später?
Muß man sowas anzeigen oder reicht eine Mitteilung an den Insolvenzverwalter.
Wie wirkt sich das auf das weitere Verfahren aus, wenn sich der Insolvente bereits in der Wohlverhaltnsphase befindet (seit Frühjahr 2010).
Was hat es für denjenigen für Konsequenzen.
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Veruntreuung bei Insolvenz
9. Januar 2011
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Frage vom 9. Januar 2011 | 17:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veruntreuung bei Insolvenz
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#1
Antwort vom 10. Januar 2011 | 08:14
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint - oder? Man nennt das auch Betrug oder Unterschlagung!
Die RSB wäre nicht zwangsläufig gefährdet aber auch nicht mehr sicher!
Einzige Strategie: Klappe halten! Der IV wird Pauschal nach Wert bezahlt und macht sich ungerne unnötige unbezahlte Arbeit, muss sich aber seine Auflagen halten!
#2
Antwort vom 10. Januar 2011 | 21:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39717x hilfreich)
quote:
wenn jemand aus einer insolventen Firma (ungezahlte) Waren beiseite geschafft hat und diese ein gutes Jahr später verkauft, ist das ja wahrscheinlich nicht korrekt.
Das käme auf die genauen Umstände an ...
quote:
Interessiert sowas den Insolvenzverwalter noch 2 Jahre später?
Die Gläubiger naturgemäß stärker als den IV, der oft nur nach Schema F abwickelt.
Man sollte aber hieb- und stichfeste Beweise haben, sonst wird es unter Umstände für einen selbst unangenehm...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#3
Antwort vom 10. Januar 2011 | 22:44
Von
Status: Lehrling (1215 Beiträge, 381x hilfreich)
Ja, ohne hieb- und stichfeste Nachweise wird so einiges nicht durchsetzbar sein...
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