Veruntreuung bei Insolvenz

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kalvin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veruntreuung bei Insolvenz

Guten Tag,
wenn jemand aus einer insolventen Firma (ungezahlte) Waren beiseite geschafft hat und diese ein gutes Jahr später verkauft, ist das ja wahrscheinlich nicht korrekt. Interessiert sowas den Insolvenzverwalter noch 2 Jahre später?
Muß man sowas anzeigen oder reicht eine Mitteilung an den Insolvenzverwalter.
Wie wirkt sich das auf das weitere Verfahren aus, wenn sich der Insolvente bereits in der Wohlverhaltnsphase befindet (seit Frühjahr 2010).
Was hat es für denjenigen für Konsequenzen.

-----------------
""

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint - oder? Man nennt das auch Betrug oder Unterschlagung!
Die RSB wäre nicht zwangsläufig gefährdet aber auch nicht mehr sicher!
Einzige Strategie: Klappe halten! Der IV wird Pauschal nach Wert bezahlt und macht sich ungerne unnötige unbezahlte Arbeit, muss sich aber seine Auflagen halten!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
wenn jemand aus einer insolventen Firma (ungezahlte) Waren beiseite geschafft hat und diese ein gutes Jahr später verkauft, ist das ja wahrscheinlich nicht korrekt.

Das käme auf die genauen Umstände an ...



quote:
Interessiert sowas den Insolvenzverwalter noch 2 Jahre später?

Die Gläubiger naturgemäß stärker als den IV, der oft nur nach Schema F abwickelt.
Man sollte aber hieb- und stichfeste Beweise haben, sonst wird es unter Umstände für einen selbst unangenehm...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, ohne hieb- und stichfeste Nachweise wird so einiges nicht durchsetzbar sein...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen