Verwaltung Insolvenzvermögen

8. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Verwaltung Insolvenzvermögen

Inwieweit verwaltet ein Insolvenzverwalter das Vermögen
eines Schuldners ?

Werden nur Eingänge kontrolliert oder werden die Ausgaben auch von Verwalter geregelt, z.B. wieviel wofür, und dass tatsächlich auch für vorgesehene Zwecke verwendet wird usw. ?

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2 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich informiert bin, müssen Schuldner des Schuldners Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter vornehmen. Das würde dann schlüssig auch die Verwaltung des Vermögens des Insolventen nach sich ziehen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Wenn der Insolvenzschludner über pfändbares Einkommen verfügt, wird der pfändbare Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter bezahlt. Den Rest erhält der Schuldner und kann darüber frei verfügen. Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, bekommt der Insolvenzverwalter gar nichts.

Schwieriger wird es, wenn der Insolvenzschuldner selbständig tätig ist. Dann ist er selber in der Pflicht, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen. Dieses kann in Zeitabständen von bis zu einem Jahr geschehen. Allerdings dürfen die Gläubiger nicht schlechter gestellt werden, als wenn der Schuldner abhängig beschäftigt wäre. Insofern sollte hier mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung getroffen werden, welcher Betrag in welchen Abständen zur Masse geleistet wird.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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