Vollständige beeindigung der Betriebstätigkeit / Offene Posten?

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
suppentasse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollständige beeindigung der Betriebstätigkeit / Offene Posten?

Firma A ist Zahlungsunfähig und ein Insolvenzverwalter teilt der Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit mit ab 01.03.2016.
Firma A hat noch offene Rechnungen (Debitor) bei eine seine Kunden: Firma B
Firma B hat ein Zahlungsziel von 30 Tage.
Normal begleicht Firma B rechtzeitig ihre Rechnungen.
Jedoch besteht der Verdacht das Firma B der Zahlung an Firma A "herauszögert" bis der Datum der mitgeteilte vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit von Firma A.

Frage
Was wenn Firma B diese Rechnungen nicht zahlt?
Was passiert in so ein Situation mit offene nicht beglichene Rechnungen die Firma A eigentlich zustehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Einstellung der Betriebstätigkeit hat doch nichts damit zu tun, ob im Nachgang noch offene Forderungen des Insolvenzschuldners eingezogen werden. Der IV wird, wenn B nicht freiwillig zahlt, notfalls gerichtlich gegen B vorgehen. Auch noch weit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Einstellung der Betriebstätigkeit.

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