Vorbereitung auf Privat-Insolvenz

21. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorbereitung auf Privat-Insolvenz

Hallo zusammen.

Ich bin neu hier und könnte, obwohl ich schon einiges gelesen habe (immer zuerst die Forensuche bemühen), ein paar Tipps (keine Rechtsberatung) gebrauchen.

Aufgrund der Insolvenz meines Arbeitgebers und der Stilllegung des Betriebes, werde ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am 01. Juni arbeitslos.
Ich bin 60 Jahre alt und mit einem neuen Job in meinem Alter und nicht mehr so ganz gesund, wird es vermutlich schwierig.

Ich werde, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, das maximal mögliche ALG 1 bekommen. Das sind dann aber trotzdem 2500 Euro weniger im Monat und somit bricht das Kartenhaus über mir zusammen.
Ja, wenn man sich ungeschickt genug anstellt, kann man auch mit diesem Verdienst in die Schieflage geraten. Bei fortdauernder Beschäftigung hätte das klappen können.

Kann und soll ich vorbereitend schon etwas tun?
Noch bin ich ja in ungekündigter Stellung.

Neues Girokonto eröffnen und kurz danach in ein P-Konto umwandeln?

Vor dem Termin bei der Schuldnerberatung schon mal Gläubiger anschreiben und über die Zahlungsunfähigkeit in Kenntnis setzen? (oder besser nicht?)

Auflistung aller Verbindlichkeiten habe ich schon gemacht. (ca. 70.000 Euro)

Soll ich die Zahlung an die Gläubiger schon vorher einstellen?

Ich weiß, das sind viele Fragen, aber es brennt mir unter den Nägeln.

Danke für Eure Hilfe.

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Nicht der Hammer schmiedet das Eisen, sondern der Schmied !

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37194 Beiträge, 6245x hilfreich)

.

Zitat (von Maskulinus):
somit bricht das Kartenhaus über mir zusammen.
Wenn man mit 60 in einem Kartenhaus lebt, wirds durchaus unschön. Aber es gibt Stützen zum Abstützen.

Zitat (von Maskulinus):
Neues Girokonto eröffnen und kurz danach in ein P-Konto umwandeln?
Einer Privatinsolvenz kann man nicht mit einem P-Konto vorbeugen. Das wäre unsinnig.
Man kann sein bestehendes Girokonto jetzt und kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
Und man könnte jetzt lesen, wie es sich jetzt mit einem P-Konto lebt, solange noch kein Gläubiger klopft.

Zitat (von Maskulinus):
Vor dem Termin bei der Schuldnerberatung
Steht der Termin denn schon? IdR gibts dort lange Wartezeiten. Vor allem, Schuldner ist man noch nicht.
Jetzt den Gläubigern mitteilen, dass man zahlungsunfähig sei, wäre ja geradezu gelogen.

Zitat (von Maskulinus):
Soll ich die Zahlung an die Gläubiger schon vorher einstellen?
NÖ. Was sollte das bringen?
Zitat (von Maskulinus):
aber es brennt mir unter den Nägeln.
Dazu besteht kein Anlass.

Wie lange würde denn ALG gezahlt?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Kann und soll ich vorbereitend schon etwas tun?

Ja



Zitat (von Maskulinus):
Neues Girokonto eröffnen und kurz danach in ein P-Konto umwandeln?

Warum nicht bei der alten Bank bleiben?
Dispo zu hoch?



Zitat (von Maskulinus):
Vor dem Termin bei der Schuldnerberatung schon mal Gläubiger anschreiben und über die Zahlungsunfähigkeit in Kenntnis setzen? (oder besser nicht?)

Nein.



Zitat (von Maskulinus):
Auflistung aller Verbindlichkeiten habe ich schon gemacht. (ca. 70.000 Euro)

Gibt da schon eine Priorisierung
1. der wichtigen Gläubiger?
2. der wichtigen Verträge?



Zitat (von Maskulinus):
Soll ich die Zahlung an die Gläubiger schon vorher einstellen?

Bei unwichtigen Gläubigern auf jeden Fall, das gesparte Geld runter vom Konto und schon mal in bar zur Seite legen bzw. die wichtigen Verträge versuchen im voraus zu bezahlen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Anhand der Antwort sehe ich, dass ich mich leider undeutlich und nicht umfassend genug ausgedrückt habe. Mein Fehler. Ich versuch mal, es etwas detaillierter zu umschreiben. Ich wollte den Eingangspost nicht zu lang werden lassen.

Zitat:
Wenn man mit 60 in einem Kartenhaus lebt, wirds durchaus unschön. Aber es gibt Stützen zum Abstützen.

Danke für den Hinweis.

Zitat:
Einer Privatinsolvenz kann man nicht mit einem P-Konto vorbeugen. Das wäre unsinnig.
Man kann sein bestehendes Girokonto jetzt und kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
Und man könnte jetzt lesen, wie es sich jetzt mit einem P-Konto lebt, solange noch kein Gläubiger klopft.

Das war auch nicht das Ziel. Ich denke, ich kann die Insolvenz nicht mehr abwenden. Das bestehende Gemeinschaftskonto (hatte ich noch nicht erwähnt) kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Deshalb jetzt schon mal ein Girokonto bei einer anderen Bank (nicht Gläubiger) eröffnen und wenn es dann soweit ist, in ein P-Konto umwandeln, damit ich meine Miete zahlen kann.

Zitat:
Steht der Termin denn schon? IdR gibts dort lange Wartezeiten. Vor allem, Schuldner ist man noch nicht.
Jetzt den Gläubigern mitteilen, dass man zahlungsunfähig sei, wäre ja geradezu gelogen.

Okay. Tut mir leid, dass ich die korrekte Verwendung der jeweiligen Begriffe noch nicht verinnerlicht habe. Ich bemühe mich und gelobe Besserung. Ich war schon im Glauben, dass ich immer dann Schuldner bin, wenn jemand von mir Geld bekommt. Zwar aktuell kein säumiger Schuldner, aber irgendwie doch Schuldner.
Vielleicht ist gelogen dann doch etwas zu hart?
Termin steht noch nicht. Wartezeit sehr hoch und Qualifikation laut Bewertungen anderer Betroffener auch nicht so toll. Ich überlege, zu einem Anwalt mit guten Bewertungen zu gehen. Ich weiß, dass manchmal davor gewarnt wird. Ich schau mal.

Zitat:
NÖ. Was sollte das bringen?

Habe schon mal was in der Art gelesen, um zum Beispiel noch Geld für Rechtschutzversicherung oder Miete, Strom zu sichern. Könnte tatsächlich unklug sein, deshalb ja die Frage.

Zitat:
Dazu besteht kein Anlass.

Danke.

Zitat:
Wie lange würde denn ALG gezahlt?

24 Monate.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Anhand der Antwort sehe ich, dass ich mich leider undeutlich und nicht umfassend genug ausgedrückt habe. Mein Fehler.

Ein kleiner Hinweis:
Es ist nicht immer die Schuld des Fragenden. Hier darf fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der "Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, diese einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.



Zitat (von Anami):
Dazu besteht kein Anlass.

Doch, denn zum 01 Juni ist es nicht mehr lange.
Das ist wieder die Sache mit dem Tellerrand ...


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#5
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, diese einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.

Ich bin ja nicht ungebildet. Ich habe eine ganz ordentliche Allgemeinbildung und einen gesunden Menschenverstand. (Wenn man den Umgang mit Geld jetzt mal weglässt. :sad: )
Ich hoffe, es gelingt mir treffsicher zwischen weniger hilfreichen Meinungsäußerungen und fundierten, korrekten Ratschlägen zu unterscheiden.

Deshalb hier schon mal mein ausdrücklicher Dank. :smile:

Zitat:
Doch, denn zum 01 Juni ist es nicht mehr lange.
Das ist wieder die Sache mit dem Tellerrand ...

Genau das dachte ich mir auch. Deswegen bin ich hier.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37194 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Das bestehende Gemeinschaftskonto ...
Danke für den wichtigen Hinweis.
Zitat (von Maskulinus):
Deshalb jetzt schon mal ein Girokonto bei einer anderen Bank (nicht Gläubiger) eröffnen und wenn es dann soweit ist, in ein P-Konto umwandeln, damit ich meine Miete zahlen kann.
Falls eine andere Bank dir allein ein neues Konto ermöglicht, kann man dieses sofort als P-Konto einrichten. Das birgt kein insolvenzrechtliches Risiko. Je nachdem, wieviel Miete zu zahlen ist, könnte der Freibetrag von mind. 1500,- sogar für Stromkosten und den RSV-Beitrag genügen. uU sogar für *Butter+Brot*. Und mit ca 2500,- mtl. ALG für 2 Jahre ...auch für mehr.
Zitat (von Maskulinus):
Okay.
O.K. Dann fehlten oder fehlen noch etliche Fakten. Komplexes Thema...

Zahlung vorher einstellen?--- falls der Begriff dir gefällt, würdest du dann evtl. säumiger Zahler/Schuldner.
Zitat (von Maskulinus):
Habe schon mal was in der Art gelesen, um zum Beispiel noch Geld für Rechtschutzversicherung oder Miete, Strom zu sichern.
Ich habe mal gelesen, dass man das Vertragspartner nennt. Diese würden nach Ausbleiben der vertraglich vereinbarten Zahlung zunächst ...erinnern, dann mahnen.. dann weitere Schritte einleiten. Kündigung/Vertragsende wäre zu erwarten. Vertragsende.
Die mit 70.000 bezifferten (Alt)-Schulden sind aus der Unfähigkeit, mit Geld umzugehen, entstanden?
Die Schulden, die aus vorzeitiger Zahlungseinstellung entstehen würden, kämen dann noch hinzu.

Zitat (von Maskulinus):
Deswegen bin ich hier.
Deswegen gibts dieses Forum. :smile:
Es gibt viele Meinungen, keine Rechtsberatungen und letztlich hoffentlich für Fragesteller Antworten, die ihnen hilfreich erscheinen. Ich habe hinter meinem flachen Tellerrand durchaus den 1.6. gesehen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Das bestehende Gemeinschaftskonto (hatte ich noch nicht erwähnt) kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.

Richtig.

Das bestehende Gemeinschaftskonto besser heute als morgen auflösen, denn der Insolvenzverwalter hat da diverse Möglichkeiten des Rückgriffs und das umleiten der Zahlungströme dauert auch immer etwas.

Konto bei anderer Bank eröffnen, aber noch nicht als P-Konto.
Bitte eine seriöse Bank wählen, als keine dieser Neo-Banken, auch nicht die Postbank. Am besten eine mit Filiale in der Nähe oder eine Direktbank mit gutem Kundenservice.


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#8
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genauso hatte ich es vor.
Erst als Girokonto eröffnen und dann rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln.
Wollte die Commerzbank bei mir in der Nähe nehmen.
Da kann man das Konto sogar im Online-Banking in ein P-Konto umwandeln. (und auch zurück)
Und man hat eine Filiale mit Mitarbeitern.

Das alte Konto kann ich nur ruhen lassen.
Auflösen würde bedeuten, dass ich erst den Dispo komplett tilgen müsste.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Das alte Konto kann ich nur ruhen lassen.

Dann kann alles was an Eingängen kommt gepfändet werden. Inhaber Nr. 2 sollte sich dann auch ein Konto wo anders besorgen.


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#10
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Meine Frau hat bereits ein eigenes seperates Konto.
Nur der Dispo ist dann gesamtschuldnerisch auf dem alten Konto.
Kredite laufen alle auf meinem Namen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Nur der Dispo ist dann gesamtschuldnerisch auf dem alten Konto.

Dann wird sie den Dispo ausgleichen müssen.
Die Bank wird sie wohl nicht aus dem Vertrag entlassen?


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#12
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Na klar.
Prio 1 wäre deshalb für mich, den Dispo zuerst wegzubekommen.

Signatur:

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37194 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von Maskulinus):
Erst als Girokonto eröffnen und dann rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln.
Ich würde mich *rechtzeitig* bei dieser Bank erkundigen, ob sie... Deshalb schrieb ich oben---> Falls eine andere Bank...
Zitat (von Maskulinus):
Nur der Dispo ist dann gesamtschuldnerisch auf dem alten Konto.
Hoffentlich ist deine Frau bereit, den Dispo auf dem G-Konto zumindest hälftig auszugleichen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Maskulinus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ich würde mich *rechtzeitig* bei dieser Bank erkundigen, ob sie... Deshalb schrieb ich oben---> Falls eine andere Bank...

Halte ich nicht für ein Problem. Bin ja noch im Job. Mit Gehaltseingang. Schufa bis jetzt noch ohne Auffäligkeiten. Warum sollte die neue Bank den Antrag ablehnen ? Da gibt es doch gar keinen Grund zu. Die bezahlen sogar eine Willkommens-Prämie.

Zitat:
Hoffentlich ist deine Frau bereit, den Dispo auf dem G-Konto zumindest hälftig auszugleichen

Klar doch. Nach über 30 Jahren durch dick und dünn. Außerdem hat sie ja in irgendeiner Form das Geld mit verbraucht.
Mein Verständnis von Ehe und Zusammenhalt weicht scheinbar von Deinem ab. (schlechte Erfahrung gemacht ?)

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#16
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Das klingt doch schon mal gut.

Nächster Schritt wäre dann m.E. die Priorisierung der a) laufenden Kosten und b) Verbindlichkeiten.

Welche laufenden Kosten müssen auch in Zukunft weiter monatlich geleistet werden, um Nachteile zu vermeiden?
Welche Verbindlichkeiten müssen vorrangig bedient werden?

Ich würde außerdem versuchen, aufzuräumen. Welche Verträge sind wirklich erforderlich, auf welche kann man ggf. verzichten (ganz banal: muss ich Mitglied im Automobilclub sein? Brauche ich das Zeitschriftenabo wirklich?)?
Welche Verträge kann man optimieren (muss es der All Inclusive Rundum-Sorglos Handytarif für 55,- sein oder reicht auch einer für 15,-? Brauche ich den Premiumversicherungstarif oder reicht auch der Basisschutz)?
Das bringt schon mal ein paar Euro jeden Monat.

Mit Hilfe der dann bereinigten Prioritätenliste, wird festgelegt, welche Kosten weiterhin unverändert gestemmt werden, welche Kosten bis auf Weiteres gar mehr bezahlt werden und bei wem man sich eventuell um eine Lösung bemüht, Vergleichsangebote macht etc. - wobei ich wohl bei keinem die Zahlung einstellen würde, ohne ein Vergleichsangebot gemacht zu haben.

Spätestens zwischen den Zeilen kann man vielleicht erkennen, dass ich die Privatinsolvenz noch gar nicht als gesichert ansehe. Je nachdem, wie viel Optimierungspotential ausgeschöpft werden kann und wie gut es gelingt, Vergleiche zu erzielen, könnte sich die Last vielleicht deutlich verringern.
Drohende Zahlungsunfähigkeit, zweifelhafte Pfändungsaussichten und das langsam kommende gehobene Alter könnte da aus manchem 1000er 600,- oder 450,- werden lassen.


Der Begriff „Schuldner" ist übrigens völlig korrekt von Ihnen verwendet worden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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