Vorgehensweise NACH privater Insolvenz

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oliver_W
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorgehensweise NACH privater Insolvenz

Guten Tag zusammen,

ich versuche nun schon über einer Woche meinen Insolvenzanwalt zu erreichen, dauernd telefoniert er, will angeblich zurück rufen, aber nichts geschieht, deswegen versuche ich hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Letzten Monat endete meine private Insolvenz, also alles vorbei, freu. Muss ich mich jetzt um irgendetwas kümmern, zB. Antrag auf Löschung in der Schufa (falls da was drin steht) oder sonst etwas was nicht von alleine geschieht. Gerichtskosten habe ich keine mehr zu erwarten, denn alleine durch meine damalige Einkommenssteuerrückzahlung, welche einbehalten worden ist, sind diese bereits beglichen worden.

Wird einem noch schriftlich mitgeteilt das die Insolvenz vorbei ist?

Danke schon mal für eure Hilfe.


Gruß

Oliver

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@Oliver

Also hast du die Wohlverhaltensperiode auch schon um und die Restschuldbefreiung ist erteilt worden?

Eine Löschung bei der Schufa wird nicht erfolgen, sondern höchstens ein Erledigungsvermerk eingetragen. Mit diesem Vermerk bleibt dann der Eintrag noch drei Jahre bestehen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Also richtig vorbei ist die Insolvenz nicht ganz genau 6 Jahre nach Eröffnung, sondern erst dann, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Das kann manchmal noch etwas dauern.
Wenn RSB erteilt wurde, kriegst du auf jeden Fall einen Beschluss.
Zu veranlassen ist weiter erstmal nichts.
Mit der Schufa muss ich dich enttäuschen. Da bleibst du nach der Erteilung noch 3 Jahre drin stehen. Zwar wird sich aus dem Schufavermerk ergeben, dass dir RSB erteilt wurde, aber ganz raus bist du dann noch nicht.

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oliver_W
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden, dann weiß ich ja schon mal bescheid. Die Restschuldbefreiung wird ja schon am Ende des Verfahrens ausgesprochen, dann bleibt nur noch der Rest der Wohlverhaltensperiode über, dieser Rest war letzten Monat bei mir vorbei 21.08. Bisher habe ich keine Post vom Gericht bekommen.

Danke und Gruß

Oliver

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Restschuldbefreiung wird ja schon am Ende des Verfahrens ausgesprochen, dann bleibt nur noch der Rest der Wohlverhaltensperiode über <hr size=1 noshade>


Das trifft nicht zu. Bei Abschluss des Insolvenzverfahrens wird gem. § 291 InsO die Restschuldbefreiung lediglich angekündigt. Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt erst nach Ablauf der WVP gem. § 300 InsO .

4x Hilfreiche Antwort

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