Vorzeitig das IV beenden???

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitig das IV beenden???

hallo,

ich befinde mich derzeit in einem Insolvenzverfahren welches seit 2007 läuft... bin damals geschäftlich baden gegangen... eine restschuldbefreiung wurde mir versagt, da ich damals schulden bei einer krankenkasse hatte... nun zur frage;besteht die möglichkeit, sich mit den gläubigern durch zahlung eines geringeren betrages (ähnlich dem vergleich vor eröffnung) zu einigen und damit eher die insolvenz zu beenden? in den letzten 3 jahren habe ich immer weniger als die freigrenze verdient und es steht auch keine besserung an... ich habe aber einen verwandten, der mir einen betrag zur verfügung stellen würde, sofern ich damit etwas erreiche...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hallo,
deine Frage ergibt zunächst einmal keinen Sinn!
Wieso wurde dir die Rechtschuldbefreiung versagt? Ob die Restschuldbefreiung erteilt oder nicht erteilt wird, ergeht in der Regel erst zum Ende der WV durch Beschluß. Die Krankenkasse hat wahrscheinlich ihre Forderung mit einer unerlaubten Handlung geltend gemacht, die Forderung(en) aus unterlaubter Handlung unterliegen dann nicht der RSB - und nur diese!
Wenn du ohnehin nichts an Zahlungen leisten kannst, macht es doch keinen Sinn, wieder neue Schulden zu machen um die alten zu begleichen!?!?

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#2
 Von 
lars13572
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

nein die restschuldbefreiung wurde nicht versagt, sondern ich habe diese nicht beantragt... sorry, habe ich erst erfahren... ich bin halt dumm... ich will keine neuen schulden machen, sondern habe einen verwandten, welcher mir das geld gibt...

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