Vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz?

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz?

Guten Tag,

ich befinde mich seit 08.2012 in der Privatinsolvenz und würde gerne wissen, ob es möglich ist diese eher zu verlassen!

Da ich seit 2 Jahren in einer Umschulung bin und deshalb noch kein pfändbares Einkommen habe und somit noch nichts zurückzahlen konnte, stellt sich mir die Frage, ob ich mit meinen Gläubigern jetzt noch einen Vergleich aushandeln kann!

Falls dies möglich sein sollte, wie würde das dann ablaufen? Müsste jeder Gläubiger zu gleichen Teilen bedient werden oder kann man mit jedem Gläubiger einzeln verhandeln?

Zu meinem Fall: Gesamtschulden belaufen sich auf ca. 20.000€, davon ein Hauptgläubiger mit ca. 14.000€, der seine Forderung allerdings an ein Inkassounternehmen (ForInso GmbH)verkauft hat.

Ich könnte jetzt etwas Geld von meiner Familie bekommen! Falls da jemand schon Erfahrung mit gemacht, wie hoch müsste die Summe ungefähr sein?

Besten Dank schon mal!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Verfahren bereits aufgehoben?
Falls ja kannst du mit jedem Gläubiger einzeln verhandeln.

Wenn nein weiß ich die Antwort nicht mit Sicherheit.

Aber auf jeden Fall musst du trotz Einigung mit den Gläubigern natürlich die Verfahrenskosten zahlen um die vorzeitige RSB zu erhalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was Sie mit "Verfahren aufgehoben" meinen?

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und möchte wissen, ob es möglich ist vor der RSB im August 2018 aus dem Verfahren rauszukommen?

Aber dazu müsste ich mit allen Gläubigern einen Vergleich erreichen, ist das möglich? Darf ich z.B. über einen Anwalt einzeln mit Ihnen darüber verhandeln?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Da Sie sich in der WPU befinden ist das Verfahren aufgehoben.

Sie können mit allen angemeldenden Gläubigern Vergleiche schließen und klar können sie dafür auch einen RA beauftragen, sofern Sie diesen zahlen können. Was allerdings ein RA anders machen könnte erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil wäre ich Gläubiger und wüßte dass mein Schuldner trotz Inso einen RA bezahlen kann würde mein Angebot mit Sicherheit recht hoch ausfallen. (Prozesskostenhilfe wird es dafür logischer Weise nicht geben)

Aber wie bereits geschrieben müssen für die vorzeitige RSB die Verfahrenskosten und TH-Kosten vollständig gezahlt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Ihre Antowrt!

Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen!

quote:
...klar können sie dafür auch einen RA beauftragen, sofern Sie diesen zahlen können. Was allerdings ein RA anders machen könnte erschließt sich mir nicht.

Ich möchte keinen RA einschalten, es sein denn ich hätte es gemusst!

quote:
...würde mein Angebot mit Sicherheit recht hoch ausfallen.

Wie sieht es denn jetzt mit der Vorgehensweise aus? Schreibe ich jeden Gläubiger an und frage, ob Sie zu einem Vergleich bereit sind? Gebe ich gleich eine Summe vor, die ich bezahlen kann oder erfrage ich eine Summe vom jeweiligen Gläubiger?

quote:
...vorzeitige RSB die Verfahrenskosten und TH-Kosten vollständig gezahlt sein.

Wie hoch sind denn die durchschnittlichen Verfahrenskosten? Die Kosten für meinen TH kenne ich!

Besten Dank!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Die Kosten können Sie bei Gericht erfragen oder bei Ihrem TH wenn ich mich nicht täusche.

Ist pfändbares Einkommen vorhanden, kann der Vgl. einmalig gezahlt werden??

Ich würde die Gläubiger anschreiben und mitteilen, dass man bereit ist Betrag x zu zahlen wenn diese im Gegenzug die Forderung als Erl. betrachten.

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