Vorzeitige Restschuldbefreiung trotz Zahlungsfähigkeit

10. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Erika82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige Restschuldbefreiung trotz Zahlungsfähigkeit

Hallo,

Ich bin Gläubiger in einem Privatinsolvenzverfahren. Das Verfahren wurde im November 2017 gestartet, doch sind bis heute sind keine Beträge an die Gläubiger gezahlt worden, obwohl der Schulder meines WIssens nach (freiberuflich) ca. 3000-4000 Euro im Monat verdient.

Vor Kurzem wurden auf der Webseite des Amtsgerichts zwei neue Mitteilungen zum Verfahren veröffentlicht, beide am selben Tag. In der ersten steht: "Der verfügbare Massebestand beträgt 4.560 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 38.790 EUR zu berücksichtigen." In der zweiten Ankündigung steht, dass
"gemäß § 196 II InsO der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 II, 196 , 197 InsO )" wird, und zwar für Juli 2019.

Nun frage ich mich erstens, wie es sein kann, kann das Insolvenzverfahren derart verfrüht eingestellt wird? Ich dachte, das könnte frühestens nach einer dreijährigen Wohlverhaltensperiode passieren und auch erst dann, wenn 35% der Schulden gewissenhaft abbezahlt wurden.

Und zweitens: Wenn ich den Schrieb vom Anwalt richtig verstehe, bin ich jetzt aber in der Bringschuld, wenn ich Einwendungen gegen die Restschuldbefreiung erheben will ("Weiterhin können zu Ziffer 1 - 4 bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben werden. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO können bis zum Schlusstermin schriftlich gestellt werden; sie sind nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird (§ 290 II InsO ).")
Der größte Gläubiger im Verfahren ist die Hausbank des Gläubigers. Kann ich mich darauf verlassen, dass diese ihren Anwalt einschalten und Einspruch gegen die Befreiung erheben wird, oder würdet ihr mir dazu raten, eine Rechtsschutzversicherung einzuschalten und es in die eigenen Hände zu nehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedeutet noch nicht die Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, weil das Vermögen (bis auf das Einkommen) verwertet ist.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Der SU geht jetzt in die s.g. Restschuldbefreiungsphase oder auch Wohlverhaltensperiode.

Die Bank wird die RSB überwachen (lassen). Eine RSB Versagung gibt es faktisch kaum. Da hilft auch kein RA.

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#3
 Von 
Erika82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo salkavalka und Ex Inkassomitarbeiter,

vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise! Ich habe heute auch den Insolvenzanwalt erreichen können und er hat bestätigt, was ihr schon gesagt habt - dass der Schlusstermin kein endgültiger Schlusstermin ist, sondern eine neue Phase einläutet. Das hatte ich missverstanden.

Danke und alles Gute!

Erika

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