Vorzeitige schufa-Löschung

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Loki84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitige schufa-Löschung

Hallo!

Angenommen, jemand ist vor vielen Jahren aufgrund der Verschuldung über eine Kneipe, die die Person sich mit ihrem Lebensgefährten aufgebaut hat, privat insolvent geworden und hat diese Insolvenz kürzlich, vor knapp einem Jahr, beendet.

Nun möchte diese Person sich für die Wohnung eine neue Küche kaufen und diese in Raten abbezahlen (ca. 200 € im Monat über 12 Monate), die Bank verneint allerdings die Anfrage aufgrund eines negativen schufa-Eintrags.

Darf die Bank das? Schließlich ist der betreffende Eintrag "erledigt" (und nach meinem Verständnis auch so deklariert). Gibt es Möglichkeiten, den negativen Eintrag vor Ablauf der dreijährigen Frist zu löschen?

Im Folgenden der wesentliche Inhalt der schufa-Selbstauskunft:

quote:
Ohne Geburtsdatum gemeldete Informationen
______________________________________________
Weitere Informationen
______________________________________________
Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen
1 Restschuldbefreiung erteilt
Diese Information stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte. Zu diesem Insolvenzverfahren wurde uns die Erteilung der Restschuldbefreiung mitgeteilt.
Aktenzeichen:
Der Vorgang wird unter dieser Nummer in den öffentlichen Verzeichnissen der Insolvenzgerichte geführt.
Datum des Ereignisses: 18.09.2009
Ich würde mich über Antworten freuen!

mfG

Loki

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Die Bank ist nicht verpflichtet ein Darlehen zu geben.

Schufaeinträge kann man mWn nach 3 Jahren löschen lassen.

Löschung aus Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa

Löschung wegen eines Löschungsantrags. Der Schuldner kann beim Amtsgericht jederzeit seine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen. Das hat Erfolg, wenn glaubhaft belegt wird, dass sich die Forderungen des Gläubigers erledigt haben. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob noch weitere Schulden bei anderen Gläubigern bestehen. In der Regel vergewissert sich das Amtsgericht vor einer Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis noch beim Gläubiger. Es lässt sich von ihm bestätigen, dass die Schulden zurückgezahlt oder anderweitig eine einvernehmliche Regelung für den Schuldenausgleich erfolgt ist.

Löschung von Amts wegen nach drei Jahren. Der Schuldner wird nach drei Jahren nach Eintrag vom Amtsgericht automatisch wieder aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Nach der Löschung kann auf Antrag jedes Gläubigers mit vollstreckbarem Titel der Schuldner jedoch erneut verpflichtet werden, eine neue eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Löschung des Negativ-Eintrags bei der Schufa. Die meisten gehen davon aus, dass mit der Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch auch der entsprechende Eintrag bei der Schufa ausgetragen wird. Keineswegs! Zwar wird wie beim Amtsgericht auch bei der Schufa dieser Eintrag nach drei Jahren automatisch wieder gelöscht. Wer früher aus dem Schuldnerverzeichnisgelöscht wird, wird bei der Schufa jedoch bis zum Ablauf dieser drei Jahre weiterhin negativ gelistet! Der Schuldner muss bezüglich der Schufa (oder anderer Auskunftsdienste) selbst - mit geringem Aufwand - aktiv werden.

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Quelle: www...

-- Editiert am 06.04.2011 18:01

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

1. Es gilt die Vertragsfreiheit, das bedeutet die Bank entscheidet wem sie wieviel Geld gibt.
2. Du stehtst ja nicht nur in der Schufa ...
3. Nein ohnen einen berechtigten Grund ist keine vorzeitige Löschung möglich. 'Keiner leiht mir Geld' ist kein berechtigter Grund.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go466240-7
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Bank ist nicht verpflichtet ein Darlehen zu geben.

Schufaeinträge kann man mWn nach 3 Jahren löschen lassen.

Löschung aus Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa

Löschung wegen eines Löschungsantrags. Der Schuldner kann beim Amtsgericht jederzeit seine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen. Das hat Erfolg, wenn glaubhaft belegt wird, dass sich die Forderungen des Gläubigers erledigt haben. Die Löschung erfolgt unabhängig davon, ob noch weitere Schulden bei anderen Gläubigern bestehen. In der Regel vergewissert sich das Amtsgericht vor einer Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis noch beim Gläubiger. Es lässt sich von ihm bestätigen, dass die Schulden zurückgezahlt oder anderweitig eine einvernehmliche Regelung für den Schuldenausgleich erfolgt ist.

Löschung von Amts wegen nach drei Jahren. Der Schuldner wird nach drei Jahren nach Eintrag vom Amtsgericht automatisch wieder aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht. Nach der Löschung kann auf Antrag jedes Gläubigers mit vollstreckbarem Titel der Schuldner jedoch erneut verpflichtet werden, eine neue eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Löschung des Negativ-Eintrags bei der Schufa. Die meisten gehen davon aus, dass mit der Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch auch der entsprechende Eintrag bei der Schufa ausgetragen wird. Keineswegs! Zwar wird wie beim Amtsgericht auch bei der Schufa dieser Eintrag nach drei Jahren automatisch wieder gelöscht. Wer früher aus dem Schuldnerverzeichnisgelöscht wird, wird bei der Schufa jedoch bis zum Ablauf dieser drei Jahre weiterhin negativ gelistet! Der Schuldner muss bezüglich der Schufa (oder anderer Auskunftsdienste) selbst - mit geringem Aufwand - aktiv werden.

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Quelle: www...

-- Editiert am 06.04.2011 18:01

Korrekt !! Alle Einträge im Schuldnerverzeichnis lassen sich vorzeitig löschen. Dazu einfach die Quittung und Bestätigung des Gläubigers einfügen und an das zentrale Mahngericht senden. Das Urteil zur Löschung von Amtswegen was man erhält in Kopie an die Schufa senden und der Eintrag ist auch dort gelöscht.
Warum funktioniert die Vorgehensweise nur bei Einträgen im Schuldnerverzeichnis und nicht bei Einträgen die z.b von Gläubigern direkt der Schufa gemeldet wurden.
Weil der Staat kein wirtschaftliches Interesse an negativen Einträgen hat die Schufa aber schon !! Die Schufa lebt von dem Menschenverachtetem verhalten und zieht Profit daraus.

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