WVP - Pfändung aus Gerichtsbeschluss?

4. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)
WVP - Pfändung aus Gerichtsbeschluss?

Hallo zusammen,

jemand ist im August 2010 in die Verbraucherinsolvenz gegangen und befindet sich jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Seit März 2010 ist ein Ehegattenunterhaltsverfahren anhängig welches im November 2013 entscheiden wird.
Angenommen der Insolvente muss nun laut Gerichtsbeschluss Unterhalt bis zum 01.01.2010 rückwirkend zahlen.

1. Ist der Unterhalt bis zum Insolvenzeintritt unter die RSB gefallen, obwohl zwar ein Anspruch bestand, der aber damals nicht tituliert werden konnte da keine Gerichtsentscheidung vorhanden war?

2. Kann der Insolvente jetzt trotz Insolvenz und Lohnpfändung gepfändet werden?
Insolvente hat drei Unterhaltsberechtigte laut Pfändungstabelle, erhält für zwei dieser drei Kindesunterhalt von den Vätern.
Nach Lohnpfändung verbleiben der Insolventen ca. 2800 € abzüglich Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt und Kindergeld (ca. 1300 € "extra").

Gruß
Carl

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die RSB dürfte ja noch gar nicht eteilt sein, wenn das Verfahren erst in 2010 eingeleitet wurde.

Aber bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt der Unterhalt eine Insolvenzforderung dar. Vor diesem Hintergrud darf eigentlich für die Zeit bis Insolvenzeröffnung gar kein Zahlungstitel ergehen. Hier sollte der eigene Anwalt, so man denn einen hat, nochmal drauf angesprochen werden.

Unterhaltsgläubiger können auch gem. § 850d ZPO in Bereiche pfänden, die für andere Gläubiger unpfändbar sind. Es könnte also sein, dass noch eine Pfändung droht.

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