Hallo,
plane in Privatinsolvenz zu gehen und man hat ja eine sog. Wohlverhaltensphase. Meine Frage ist, ob man in der Wohlverhaltensphase sparen darf, ob man in der Wohlverhaltensphase eine Debitkarte (welche aufgeladen werden muss, bevor sie verwendet werden kann) besitzen und nutzen darf oder sollte man am Monatsanfang, wenn Miete und Co ab sind, alles vom Konto abheben und nur noch in bar bezahlen und in bar sich was zurücklegen?
MfG
Was darf man alles in der Privatinsolvenz?
25. Juni 2022
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Frage vom 25. Juni 2022 | 17:50
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 0x hilfreich)
Was darf man alles in der Privatinsolvenz?
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#1
Antwort vom 26. Juni 2022 | 08:46
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, ob man in der Wohlverhaltensphase sparen darf, ob man in der Wohlverhaltensphase eine Debitkarte (welche aufgeladen werden muss, bevor sie verwendet werden kann) besitzen und nutzen darf :
In der Wohlverhaltensphase beides male ja. Im eröffneten Verfahren ist sparen nicht möglich.
Zitatsollte man am Monatsanfang, wenn Miete und Co ab sind, alles vom Konto abheben und nur noch in bar bezahlen :
Das ist weder im eröffneten Verfahren noch in der WVP sinnvoll.
Zitatin bar sich was zurücklegen :
Ein paar Euros in bar schaden nie.
#2
Antwort vom 26. Juni 2022 | 10:20
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatsollte man am Monatsanfang, wenn Miete und Co ab sind, alles vom Konto abheben und nur noch in bar bezahlen :
Das ist weder im eröffneten Verfahren noch in der WVP sinnvoll.
Also heißt das, dass man sparen dürfte? Dürfte man auf dem Tagesgeldkonto sparen, oder könnte das Geld darauf eingezogen werden? Ich möchte halt nichts falsch machen, und mir am Ende die Restschuldbefreiung gefährden.
MfG
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#3
Antwort vom 26. Juni 2022 | 10:27
Von
Status: Student (2427 Beiträge, 719x hilfreich)
Du musst zwingend die Verfahren unterscheiden. Im eröffneten Verfahren ist sparen nicht möglich. Jede Einnahme, außer dem unpfändbaren Teil des Einkommens wird eingezogen.
Im 2. Teil, der s.g. Wohlverhaltensperiode, kannst du machen was du willst, auch die Mio beim Jauch gewinnen. In dieser Phase wird nur noch der pfändbare Teil des Einkommens eingezogen und die Hälfte eines Erbes.
#4
Antwort vom 26. Juni 2022 | 11:03
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIm eröffneten Verfahren ist sparen nicht möglich. :
Zitatkannst du machen was du willst, auch die Mio beim Jauch gewinnen. :
Wie oft will man denn den Unfug noch verbreiten?
Hab ich doch schon beim letzten Thread darauf hingewiesen!?
#5
Antwort vom 30. August 2022 | 18:48
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie oft will man denn den Unfug noch verbreiten? :
Darf ich fragen, was du damit meinst? Was ist an der Antwort Unfug? Ich frage mich einfach, ob ich in der Wohlverhaltensphase Geld auf mein Sparkonto, was bei derselben Bank wie das P-Konto ist, einzahlen kann, ohne dass der Treuhänder das Sparkonto komplett wegpfänden kann?
MfG
#6
Antwort vom 30. August 2022 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120345 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatDarf ich fragen, was du damit meinst? :
Würde mich auch mal interessieren.
ZitatWas ist an der Antwort Unfug? :
Nichts. Du darfst tatsächlich machen was Du willst, die Millionen beim Jauch gewinnen, eine reiche Frau heiraten, Jackpot knacken.
In sofern verstehe ich die Kritik auch nicht.
#7
Antwort vom 31. August 2022 | 08:46
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIm 2. Teil, der s.g. Wohlverhaltensperiode, kannst du machen was du willst, auch die Mio beim Jauch gewinnen. :
ZitatNichts. Du darfst tatsächlich machen was Du willst, die Millionen beim Jauch gewinnen, eine reiche Frau heiraten, Jackpot knacken. :
Wenn eine Aussage komplett dem Gesetz widersprich ist das nun mal Unfug.
ZitatDarf ich fragen, was du damit meinst? Was ist an der Antwort Unfug? :
Unfug ist zu behaupten, dass man den Jackpot knacken kann und die Mio beim Jauch gewinnen kann und das Geld dann behalten darf. Aber es kommen bestimmt gleich .......................................... .)
ZitatIch frage mich einfach, ob ich in der Wohlverhaltensphase Geld auf mein Sparkonto, was bei derselben Bank wie das P-Konto ist, einzahlen kann, ohne dass der Treuhänder das Sparkonto komplett wegpfänden kann? :
ZitatMeine Frage ist, ob man in der Wohlverhaltensphase sparen darf, :
Ja, du darfst im Prinzip in der WP sparen.
Das Geld solltest du aber nicht auf ein Sparkonto einzahlen, denn dann hättest du einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Der Insoverwalter oder ein Gläubiger könnten dann eine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO bei Gericht beantragen.
Zitat:Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.
BGH IX ZB 247/11
Sparen kannst auf deinem P-Konto nach § 899 Zivilprozessordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__899.html
#8
Antwort vom 31. August 2022 | 08:58
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIX ZB 247/11 :
Das ist uralte Rechtsprechung. Ich meine, wie es jetzt im Jahr 2022 ist? Im Jahr 2020 ist das Insolvenzrecht geändert worden. Die Verfahren dauern nur noch 3 Jahre und unter https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/wohlverhaltensperiode-die-groessten-erleichterungen/#:~:text=Schuldner%20d%C3%BCrfen%20in%20der%20Wohlverhaltensphase,Insolvenzgericht%20oder%20dem%20Insolvenzverwalter%20machen steht:
Zitat:Schuldner dürfen in der Wohlverhaltensphase Neuerwerb tätigen. Neuerwerb bedeutet für Schuldner, dass das Vermögen gemehrt werden darf. Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen.
Meine Frage ist, ob ich das Geld auf ein Sparkonto bei derselben Bank, wo auch das P-Konto geführt wird, einzahlen darf, ohne, dass mir dieses komplett weggepfändet werden kann?
Man kann nicht mit asbach-uralten Urteilen ankommen und angeben, dass es heute noch so ist.
MfG
-- Editiert von User am 31. August 2022 08:59
#9
Antwort vom 31. August 2022 | 09:34
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Ja, sorry - mein Fehler. Meine Aussage bezog sich auf das eröffneten Verfahren.
Das `Wohlverhaltensphase` hab ich überlesen.
ZitatDas ist uralte Rechtsprechung. :
Die ist diesbezüglich immer noch aktuell!
ZitatMeine Frage ist, ob ich das Geld auf ein Sparkonto bei derselben Bank, wo auch das P-Konto geführt wird, einzahlen darf, ohne, dass mir dieses komplett weggepfändet werden kann? :
Ja, in der Wohlverhaltensphase kannst du das.
ZitatMan kann nicht mit asbach-uralten Urteilen ankommen und angeben, dass es heute noch so ist. :
In Bezug auf das Urteile ist es heute aber noch genau so.
Es bringt aber auch nichts, auf veraltete Web Seiten zu verweisen.
Zitat:Schuldner können auch Geschenke bekommen oder dürfen sogar im Lotto gewinnen und dürfen den Gewinn behalten.
ZitatZitat: :
Schuldner dürfen in der Wohlverhaltensphase Neuerwerb tätigen. Neuerwerb bedeutet für Schuldner, dass das Vermögen gemehrt werden darf. Schuldner können daher in der Wohlverhaltensphase sparen und müssen keine Angaben über das Gesparte gegenüber dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter machen.
Das ist nicht neu; das war vorher auch schon so!
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