Insolvenzrecht ist nicht so mein Ding. Im Freundeskreis jetzt nachfolgender Fall:
Der junge Mann bekam BaföG, brach das Studium ab. Dann eine selbstfinanzierte Ausbilung an einer Schule. Die Mutter erkrankte psychisch, kümmerte sich um nichts mehr. Er war noch in der Familienversicherung. In der Zeit wurden bei ihm zwei OPs erforderlich (Systen). Als er aus der Familienversicherung raus viel, hat er einen Krankenkassenwechsel vorgenommen, seitdem AOK. So, da die inzwischen verstorbene Mutter auch die Angaben für BaföG schuldig blieb, fielen da auch erhöhte Rückzahlungen an.
Der Junge ist inzwischen ein ALG II Fall, ist auf Job-Suche. Die Schule wurde erfolgreich abgeschlossen. Er zahlt trotz ALG II monatlich 50 € an BaföG zurück, seit zwei Jahren. Jetzt kommt der Gerichtsvollzieher wegen angeblich aussehender OP-Kosten in Höhe von 3000 €. Zu klären ist das wegen des Todes der Mutter letztlich nicht mehr, oder nur mit einem Wahnsinnsaufwand.
Ich überlege, dem Jungen zu raten, in die Inso zu gehen. Andere Ideen?
Danke!
wirdwerden
Was ist insolvenzfähig?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Zuerst sollte mal geklärt werden wieviele Schulden der junge Mann insgesamt hat und bei wem. Desweiteren sollte man realistisch betrachten wie die Jobchancen stehen und wie hoch das zu erwartende Einkommen in etwa sein wird.
Wer stellte die Forderung über die 3.000€? Vielleicht wäre ja auch ein Vergleich machbar. Aber egal welchen Weg er geht, er benötigt einen Überblick und ein Termin bei einer caritativen Schuldnerberatung.
Wenn er nur die 3000 Euro der Mutter vor sich hat, käme vielleicht auch noch eine Nachlassinsolvenz der Mutter in Betracht.
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ZitatWenn er nur die 3000 Euro der Mutter vor sich hat, käme vielleicht auch noch eine Nachlassinsolvenz der Mutter in Betracht. :
Das ginge aber nur, wenn die Mutter operiert worden wäre...
Ansonsten hat Ex Inkassomitarbeiter hier schon ausgeführt, dass man für eine verlässliche Beurteilung zunächst wissen müsste, auf welche Höhe sich die gesamten Verbindlichkeiten belaufen. Wieviel Bafög muss der Schuldner noch zurückzahlen?
Sie schreiben, dass der Schuldner die Schule abgeschlossen hat und auf Jobsuche ist. Hier sind zwei Fragen zu berücksichtigen:
1.) Wie hoch sind die Jobchancen? Handelt es sich um einen "Exoten" à la "Kunst unter der Herrschaft der argentinischen Militärjunta" oder um eine gefragte, evtl. sogar heiß begehrte Tätigkeit?
2.) Daraus folgend: Handelt es sich um einen Zweig, der mit Finanzen o.ä. zu tun hat? Dann könnte ein Insolvenzverfahren (allerdings aber auch eine abgegebene VA bzw. Einträge im Schuldnerverzeichnis) den finanziellen Leumund des Schuldners zerstören und eine Anstellung in naher Zukunft unmöglich machen.
Im Ganzen betrachtet muss man die Alternativen zur Insolvenz auf dem Radar haben. Ein Insolvenzverfahren entzieht den Schuldner für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren dem normalen wirtschaftlichen Leben. Für die Dauer der Abtretungslaufzeit plus drei Jahre plus X hat der Schuldner harte Negativmerkmale in den einschlägigen Auskunfteien zu verkraften. Das bedeutet: Schwierigkeiten beim Versuch, eine neue Wohnung zu mieten, einen Handyvertrag abzuschließen, von Krediten (auch Notfallkrediten) ganz zu schweigen. Ein vergleichsweise geringer Schuldenbetrag rechtfertigt ein Insolvenzverfahren dann in der Regel nicht, vor allem, WENN der Schuldner gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. In einem solchen Fall kann es zweckdienlich sein, die Gläubiger ins Boot zu holen, ihnen aufzuzeigen, dass man in der Vergangenheit eben nicht nur Glück gehabt hat, sein Leben jetzt aber unter Kontrolle bringen und nur als allerletztes Mittel auf die Insolvenz zurückgreifen möchte.
Gruß
Krypton
-- Editiert von Krypton am 09.05.2017 09:34
Zitat:
Andere Ideen?
1.) Läßt sich eine (temporäre) Freistellung der BAföG - Rückzahlung wegen geringen Einkommens erreichen?
2.) Die 3000 EUR Operationskosten sind für mich undurchsichtig. Der junge Mann war doch krankenversichert im Rahmen der Familienversicherung, oder? Auch wenn die Mutter inzwischen verstorben ist, müßte doch die kranke Kasse Auskünfte geben können.
Zitat:
Ich überlege, dem Jungen zu raten, in die Inso zu gehen. Andere Ideen?
zuerst zur Schuldnerberatung. Insolvenz ist ohne anerkannte Schuldnerberatung schwierig, weil er ne Bescheinigung braucht über erfolglose Einigung mit seinen Gläubigern (siehe hier: § 305 I Nr. 1 InsO ).
Als erstes muss die genaue Höhe der Schulden ermittelt werden.
Wie Krypton schon sagte ist man per PI rund 10 Jahre "lahmgelegt", bei "relativ geringer" Schuldenhöhe und der nicht unrealistischen Aussicht auf ein geregeltes Einkommen, ist die Insolvenz eher Selbstmord als heilend.
Ohh.
Grade erst gesehen, dass der Thread fast 1 Jahr alt ist.....
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