Hallo zusammen
ich habe einen Antrag auf Private Insolvenz gestellt, mit einer Schuldnerberatungsstelle gemeinsam, mein größte Sorge ist jedoch, daß nicht alle Schulden mit drin sind, da mir vielleicht Gläubiger *fehlen*. Die Schuldnerberatung meinte jedoch, daß alle Gläubiger wo ich Schulden habe mit drin sind, WENN diese Schulden vor dem Antrag entstanden sind unabhängig davon, ob sie nun aufgelistet sind oder nicht. Ist das richtig? Und woher wissen die Gläubiger dann, daß ich in einer privaten Insolvenz bin? Und wie gehe ich vor, wenn diese mich weiterhin anschreiben?
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Was ist mit drin?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ich gehe davon aus, dass Sie mit der größtmöglichen Sorgfalt versucht haben zu ermitteln, wem Sie noch etwas schulden. Ist es so, dann dürften Sie ihre Pflichten hinreichend erfüllt haben.
Nach § 301 Abs. 1 InsO
wirkt die Restschuldbefreiung, so sie denn erteilt wird, für alle Insolvenzgläubiger unabhängig, ob sie angemeldet haben oder nicht. Ausgenommen sind nur die in § 302 InsO
aufgeführten Forderungen. Die haben jedoch nichts damit zu tun, ob ein Gläubiger angemeldet hat oder nicht.
Wurden tatsächlich Gläubiger vergessen im Gläubigerverzeichnis aufzuführen, könnte ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
in Betracht kommen. Wenn der Schuldner aber wirklich mit der größtmöglichen Sorgfalt die Gläubiger im vorhinein hat versucht zu ermitteln, dann dürfte da aber auch nichts passieren.
Im Übrigen wird die Eröffnung des Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht. Wurden Gläubiger nicht angegen, können sie es über die Verfahrenseröffnung über die öffentliche Bekanntmachung erfahren.
-- Editiert Eidechse am 31.05.2012 12:03
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