Hallo,
ich habe Heute meine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Gleichzeitig wurde mir eine Kopie des Sozialplans und die Berechnung der Abfindung ausgehändigt.
Als Grundlage für die Abfindungsberechnung wurde mein Grundgehalt, die Erschwerniszulage, Beiträge zur betrieblichen Rentenversicherung und einen Kinderzuschlag für 1 Kind mit einbezogen.
Das ist doch nicht alles pfändbar oder ??
Es geht hierbei um einige tausend Euro die ich vieleicht gar nicht an den Treuhänder abführen muss.
Wer weiss Rat
Gruss
Tuscanylea
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Was ist pfändbar bei Abfindungsberechnung ?
11. November 2009
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Frage vom 11. November 2009 | 15:49
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 13x hilfreich)
Was ist pfändbar bei Abfindungsberechnung ?
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