Was ist zu tun, bei Androhung von Pfändung nach RSB

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)
Was ist zu tun, bei Androhung von Pfändung nach RSB

Hallo,

Xy hatte eine Menge Schulden und hat die Privatinsolvenz durchlaufen.

November 2018 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt.

Im Mai 2019 erhielt er einen Brief der *** Inkasso, dass er titulierte Schulden aus 2003 begleichen soll und wenn er das nicht tut, würde man ihm das Konto pfänden.
Er rief beim Inkasso an und teilte mit dass er in Insolvenz war und ihm bereits die RSB erteilt wurde.
Die Dame am Telefon meinte, wenn die Schuld nicht mit angemeldet wurde, könnten Sie es eintreiben und sie können pfänden, wenn er nicht zahlt.
Die Dame konnte nicht mal sagen um was für Schulden es sich handelt, nur dass 2004 ein Titel erwirkt wurde. Allerdings von einer anderen Firma, welche die Schulden an die *** Inkasso abgetreten bzw. verkauft hat.

Laut Beschluss gilt dieser auch für nicht angemeldete Schulden.

Er hat mittlerweile kein pKonto mehr. Ist es besser wieder eins einzurichten?
Wie soll er sich verhalten bzw wie vorgehen?

Danke erstmal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mecksi):
Die Dame am Telefon meinte, wenn die Schuld nicht mit angemeldet wurde, könnten Sie es eintreiben und sie können pfänden, wenn er nicht zahlt.

Das ist Unfug.



Zitat (von mecksi):
Ist es besser wieder eins einzurichten?

Ja, würde ich so sehen.



Zitat (von mecksi):
Wie soll er sich verhalten bzw wie vorgehen?

Dem Inkasso eine (beglaubigte) Kopie zusenden und auffordern den entwerteten Titel zuzusenden Frist nach Datum setzen und mitteilen das nach fruchtlosem Fristablauf aufgrund der Drohung mit einer rechtswidrigen Pfändung per Anwalt auf deren Kosten eine entsprechende Klage einreichen wird.
Das ganze mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Call Center MA's haben meist keine Ahnung.
Schick dem IB den RSB Beschluss und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fr.Schmied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mecksi):
Allerdings von einer anderen Firma, welche die Schulden an die *** Inkasso abgetreten bzw. verkauft hat.


Eine Inkasso kann nicht Inkasso für sich selbst betreiben. Dieses Spiel spielen sie aber gerne mit Unwissenden.

Lass dir eine Aufstellung von allem zusenden (steht dir rechtlich zu; falls sie sich nach dieser Aufforderung überhaupt noch mal melden) und drohe mit Anwalt.

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