Hallo,
gibt es sowas wie eine Pfändungstabelle, in der aufgeschlüsselt ist, was man mir mit wieviel Prozent vom Lohn pfänden kann. Wie z.B.:
von Überstunden,
von der Nachtschichtzulage,
vom Urlaubsgeld,
vom Weihnachtsgeld,
von Verbesserungsvorschlägen,
von Feiertagsarbeit,
Sonntagszulage usw.
Für eure bemühungen bedanke ich mich:
Euch und euren Familien wünsche ich ein besinnliches und geruhsames Weihnachtsfest.
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Was kann Gepfändet werden?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Oberhalb vom Selbstbehalt, oder?
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Inwieweit Arbeitseinkommen pfändbar ist, ergibt sich aus den §§ 850 ff. ZPO + der Pfändungstabelle. Bitte mal lesen.
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Ich wollte eigentlich gerne wissen was mir bei der Privatinsolvenz an Geldlichen teil gepfändet werden kann.
Ich weiß das es eine pfändungsfreigrenze gibt. Die liegt bei mir lt. Pfändungstabelle bei 1569,99 €.
Dabei müsste aber noch berücksichtigt werden das bei meinen lohn den ich erhalte einige zulagen garnicht gepfändet werden durfen und andere beträge nur prozentuall eingehalten werden.
Ich selber würde mich gerne mit der kontrolle der gepfändeten beträge beschäftigen und bräuchte da eben halt die mir fehlenden angaben. wie zb.
wieviel Prozent
von Überstunden,
von der Nachtschichtzulage,
vom Urlaubsgeld,
vom Weihnachtsgeld,
von Verbesserungsvorschlägen,
von Feiertagsarbeit,
Sonntagszulage
Urlaubslohn usw.
was auch gut zu wissen wäre, wäre ob die ganzen abzüge vom Brutto oder Nettolohn eingehalten werden.
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Und noch mal:
Bitte die §§ 850 ff. ZPO
lesen. Da steht jede Menge drin, darüber was bzgl. des Arbeitseinkommens unpfändbar oder bedingt pfändbar ist und wie man das Nettoeinkommen erigibt, dass man letzten Endes der Pfändungstabelle zugrunde legt.
Genau: Einfach mal genau durchlesen. Für Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze ist meines Wissens das Netto maßgeblich. Macht ja auch Sinn.
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--- editiert vom Admin
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