Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld ? ? ?

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
toshi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld ? ? ?

Liebe Foristen,

vielleicht könnt ihr helfen . . . es geht um die Berechnung des pfändbaren Betrages meines Urlaub- bzw. Weihnachtsgeldes. Wir sind verheiratet ohne Kinder und beziehen ein Gehalt und befinden uns ab jetzt in der Wohlverhaltensphase.

Hier mal eine Auflistung als Beispiel 1:

2000,- Gehalt + 1000,- Weihnachtsgeld - 20% Sozialabgaben
= 2400,- netto, hiervon pfändbar nach Pfändungstabelle ca. 522,05. Wird das so berechnet?

Beispiel 2:
2000,- Gehalt + 650,- Urlaubsgeld - 20% Sozialabgaben = 2120,- netto, hiervon abzüglich auch wieder der normal pfändbare Betrag von 382,05 für 2 Personen.

Wir googeln schon einige Zeit, haben aber die unterschiedlichsten Berechnungen gefunden, sodass wir jetzt ganz verunsichert sind. Vielleicht könnt ihr ja aufgrund der obigen Beispiele ein Anschauungsbeispiel für die Berechnung geben.

Besten Dank schon mal und
LG toshi80

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
nein!
Beim Weihnachtsgeld:
"Unpfändbar die Hälfte des durchschnittlichen Monatseinkommens max. 500,-€"
Also 2000,- +1000,- -20% = 2400,-€ ./. 500,- = 1900,-€ zur Tabelle.
Ulaubsgeld ist unpfändbar also:
2000,- + 650,- -20% = 2120,- ./. 650,- = 1470,-€ zur Tabelle!
Aus der Pfändungstabelle ist der pfändbare Betrag ersichtlich (1 Unterhaltspfl. Person)
Es gibt noch weitere Einschränkungen z.B. Auslöse, Mehrarbeitsvergütung usw.

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#2
 Von 
toshi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo CBW
besten Dank für Deine schnelle Antwort und die Auflistung.

Tja, ich habe nach meiner Frage hier im Forum meine Gehaltsabrechnung erhalten und festgestellt, dass mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld für den pfändbaren Betrag genauso berechnet hat, wie ich das im Beispiel 1 aufgeführt habe. Eigentlich ist es mir unangenehm, ihn auf die Fehlberechnung hinzuweisen, aber so geht es ja auch nicht. Da ich in einer kleinen Firma beschäftigt bin, gibt es wohl in dem Bereich Privatinsolvenz bei einem Mitarbeiter bzw. Berechnung des pfändbaren Betrages in der Gehaltsabrechnung keinerlei Erfahrung.

Kann ich ihm Deine Auflistung vorlegen oder gibt es im Internet Tabellen, Beispielberechnungen ect., in denen die nicht pfändbaren Posten einzeln aufgelistet sind? Oder sollte ich da besser noch einmal mit meinem Insolvenzverwalter sprechen, allerdings ist dieser meistens ziemlich ausgelastet und daher nur sehr schwer zu erreichen.

Irgendwie hat man das Gefühl, dass man in der Phase der Privatinsolvenz nur gegen Windmühlen rennt, geht es euch auch so?

LG
toshi80

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wer macht denn bei dem AG die Gehaltsabrechnungen?
Eine Fachkraft sollte sich damit auskennen! Der AG hat falsch gerechnet und es geht hier nicht um "Peanuts" - also unbedingt darauf hinweisen! Es ist auch nicht in seinem Interesse wenn die Berechnungen nicht Stimmen!
Du kannst meine Berechnung zwar vorlegen, nur das wird nicht viel Nutzen! Nachlesen kannst du dies im ZPO §850a - unpfändbare Bezüge! Ein kleines Programm, welches ich nutze, mit dem man auch die Gesetztestexte nachlesen kann, findest du unter www.pfaendung.de! Zum Insolvenvervalter:
Ich habe mit meinem nur selten kontakt (bin ein selbstläufer) aber stets Positiven! Leider ist das nicht die Regel. Viele Schuldner glauben, er wäre für sie da - ist er aber nicht. Er erfüllt nur einen gerichtlichen Auftrag und ist auch nur diesem gegenüber, als neutrale Person, verpflichtet.
Du hast Recht - die Phase der Insolvenz ist nicht ganz einfach. Man ist immer wieder am lernen, nachlesen, Rechnen usw. Mit der Zeit jedoch findet man sich im Insolvenzrecht immer besser zurecht.Es ist es Wert!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toshi80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe mit meinem AG gesprochen, ihm die Auflistung gezeigt und ihn einige Auszüge aus dem ZPO §850a vorgelegt - danke CBW für diesen hilfreichen Hinweis, habe sofort die Website durchgearbeitet und mir dass, was momentan für uns relevant ist ausgedruckt -. Die Reaktion meines AG war . . . sagen wir mal eher verhalten, bzw. ihm wäre es lieber, wenn ich alle Überzahlungen über meinen Insolvenzverwalter regele. Dieser war so freundlich und hat sich doch sehr kurzfristig mit der Angelegenheit auseinandergesetzt. Er wird uns nach Überprüfung der Unterlagen die Überzahlung überweisen.

Wie war das nochmal . . der Kampf mit den Windmühlen . .

LG
toshi80

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
finde den AG etwas Merkwürdig, es ist seine gesetzliche Pflicht ordnungsgemäß abzurechnen ... aber nun ja - denken wir unseres und er wird in Zukunft korrekt sein!?
Wenn der IV das entsprechend korrigiert und zurück zahlt habt ihr einen "guten" ...
Es ist immer ein Kampf sein Recht zu bekommen, auch gegen Windmühlen! Wünsche dir, das alles gut klappt - es ist die Mühe Wert!
Gruß
CBW

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