Hallo zusammen,
ich habe versucht mich im Internet etwas schlauer zu machen, war allerdings nicht erfolgreich dabei! Vielleicht kann mir jemand hier helfen!
Und zwar, wie verhält es sich mit dem Weihnachtsgeld in der Privatinsolvenz!
Mein Verfahren ist aufgehoben, befinde mich in der WVP. Pfändbares Einkommen ist vorhanden, ich werde dieses Jahr 1.500,00€ Weihnachtsgeld bekommen. Ist dieser Betrag vor der Pfändung geschützt?
Besten Dank!
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Weihnachtsgeld in der Privatinsolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
leider nein, Weihnachtsgeld ist nur bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro pfändungsfrei. Die restlichen 1.000 Euro unterliegen - nach Abzug der entsprechenden Lohnnebenkosten - voll der Pfändung.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Und das mit dem Maximalbetrag 500,00 € kann man nach dem Urteil des BAG zur sog. Nettomethode auch wieder streichen (vgl. Urteil des BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 59/12
). Im Prinzip bedeutet es, dass der Schuldner die auf den unpfändbaren Teil des Weihnachtsgeldes entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Tatsächlich verbleichen dem Schuldner daher nur
500,00 €
- darauf entfallende Steuern
- darauf entfallende Sozialversicherungsbeiträge
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Das ist nur teilweise richtig, weil der 500,00 € übersteigende Teil des Weihnachtsgeldes auf das laufende Einkommen des Monats hinzugerechnet wird, in dem das Weihnachtsgeld gezahlt wird.
Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen bleibt also noch ein Teil von mindestens 3/10 (ohne Unterhaltspflichten) 5/10 (mit einer Unterhaltspflicht) 6/10 (mit 2 Unterhaltspflichten)..... pfandfrei, wenn das Gesamteinkommen nicht über 3.203,67 € liegt.
Ist das Gesamteinkommen (einschl. WG) höher, ist darüber hinaus alles pfändbar.
Gerade dieses Beispiel mit dem Weihnachtsgeld zeigt, dass die Entscheidung des BAG hinsichtlich der Nettomethode völliger Unsinn ist. Der Gesetzgeber wollte, dass dem Schuldner Weihnachtsgeld in Höhe der Hälfte des monatlichen Einkommens bis 500,00 € pfandfrei bleibt. Muss man die Steuern und SV-Beiträge abziehen, bleibt nicht das pfandfrei, was der Gesetzgeber gewollt hat.
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