Weihnachtsgeld pfändbar

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
remmler86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeld pfändbar

Hallo,
Bin seid diesen Jahr in der privatinsolvenz, und habe eine frage ob mein Weihnachtsgeld gepfändet wird oder nicht?

Habe ein brutto Gehalt von 2150€ ca.1450€ netto (pfändbarer Betrag 269€)
Bekomm jedes Jahr 750€ brutto Weihnachtsgeld ca.500€ netto.
Wird dieses nun gepfändet oder nicht?

Danke schonmal

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

in dem fraglichen Monat wird vom Gesamtbrutto der Freibetrag von 500 Euro abgezogen. Aus dem verbliebenen Brutto wird das Netto berechnet, auf dessen Basis wiederum die pfändbaren Beträge ermittelt werden.

In Ihrem Fall:
2.150 + 750 = 2.900
davon Freibetrag weg: 2.900 - 500 = 2.400
daraus dann das Netto: vermutlich so um die 1.590
daraus der Pfändungsbetrag: ca. 360

Tatsächlich werden Sie vermutlich um die 1.850 netto bekommen, davon sind 360 pfändbar. Bleibt Ihnen ein Rest von ca. 1.490

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Noch ein ergänzender Hinweis. Der Pfändungsschutz besteht nur, wenn es sich wirklich um Weihnachtsgeld handelt, also eine Zahlung die aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt wird. Oftmals werden pauschal auf Schuldnerseite Sonderzahlungen des AG zum Ende des Jahres als Weihnachtsgeld bezeichnet, obwohl es gerade kein Weihnachtsgeld ist. z.B. die Leistungsentgelte, die im öffentlichen Dienst zum Ende des Jahres gezahlt werden.

2x Hilfreiche Antwort

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