Guten Tag,
Ich habe ein Pfändungsschutzkonto und reiche nächsten Monat Insolvenz ein. Seit diesem Monat beginnt auch endlich mein Scheidungsverfahren.
Bisher war ich nicht Unterhaltspflichtig.
Mein monatliches normales Nettogehalt ist 1540€. Meine getrennte Frau verdient 1400€.
Mein Weinachtsgeld wird eigentlich 965€ betragen. Normalerweise werde ich ja vom Weinachtsgeld 780€ behalten können, aber wird das durch eine unterhaltspflicht nicht mehr? Beim Urlaubsgeld wird es ähnlich sein, dass darf ja erstmal nicht gepfändet werden, wird aber zur Unterhaltspflicht dazu gezählt.
Mit der Weihnachtsgeldzahlung sollte ich dann ja unterhaltspflichtig werden. Mein Lohn wird allerdings auch gepfändet. Beim Arbeitgeber ist aber noch keine Unterhaltspflicht hinterlegt. Die Errechnung erfolgt doch erst nach gezahltem Lohn. Aber würde nicht eine bestehende Unterhaltspflicht das ausgezahlte Gehalt im Monat des Weinachtsgelds bereits auch erhöhen?
Wie gehe ich da am Besten vor?
Wenn dann nur in wenigen Monaten Unterhalt gezahlt werden muss. Kann ich dann auch nur für genau diese Monate bei Arbeitgeber(n) und Pfändungsschutzkonto den erhöhten Pfändungsfreibetrag beantragen? Muss dies dann jeden Monat in dem ich unterhaltspflichtig bin einzelnt erfolgen?
Vielen vielen Dank
Tim
Weinachtsgeld, Urlaubsgeld u. Unterhaltszahlspflicht
Der Pfändungsfreibetrag ist 1560,-. Also ist dein *normales* monatliches Nettogehalt vor Kontopfändung geschützt.Zitat :Mein monatliches normales Nettogehalt ist 1540€.
Ist denn zu erwarten, dass noch vor dem Scheidungsurteil deine Frau... bei dir etwas pfänden will ?
Es bedeutet auch nicht, dass du deiner Ex-Frau nach der Scheidung überhaupt unterhaltspflichtig bist. Sie hat doch ihr eigenes Einkommen.
Wann und wie und ob du den Freibetrag erhöhen lassen könntest, findet sich hier:
https://p-konto.de/p-konto-freibetrag.html
Richtig. Du bist noch lange nicht geschieden. Das macht dann das Gericht,...oder dein Anwalt hat dir ausgerechnet, ob du unterhaltspflichtig würdest.Zitat :Beim Arbeitgeber ist aber noch keine Unterhaltspflicht hinterlegt.
Wurde im Oktober 25 der Scheidungsantrag eingereicht? Dann wird wohl dieses Jahr noch nicht geschieden.
Lohnpfändung erfolgt unabhängig vom P-Konto bei der Bank. Der Pfändungsfreibetrag für Lohnpfändungen liegt bei 1.550,-.
Da käme mE eine Lohnpfändung des Weihnachtsgeldes 2025 in Betracht.
Beim Weihnachtsgeld gibt es ja den Pfändungsfreibetrag von 780€, der dem Arbeitgeber ja bakannt sein sollte, sowie Urlaubsgeld im üblichen Rahmen kann ja auch nicht gepfändet werden. Bei der Bank muss ich es ja denke ich extra beantragen.
Aber wäre ich Unterhaltspflichtig könnte mir das komplette Weinachtsgeld denke ich gar nicht gepfändet werden.
Du meinst, ich soll abwarten ob sie den Unterhalt überhaupt einklagt?
Sie hat jetzt jedenfalls einen Versorgungsausgleich beantragt. Heißt dass nicht automatisch auch Unterhalt?
Wenn mir das Weihnachtsgeld gezahlt wird und ich dann doch dafür unterhalt dafür zahlen muss, hätte mir der Arbeitgeber doch eigentlich das komplette Weihnachtsgeld zahlen können?
Der Scheidungsantrag inklusive Verfahrenskostenhilfe wurde von meiner Anwältin im März 2025 eingereicht. Mir war allerdings die Adresse von ihr bisher nicht bekannt, wodurch der Antrag erst Anfang September bei ihr eingegangen ist und Ende September auf Antrag meiner Anwältin dann nochmal an ein anderes Familiengericht übertragen wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum solltest du unterhaltspflichtig gegenüber deiner geschiedenen Frau werden? Mit fast gleichem Einkommen wäre das mW vergebliche Mühe.Zitat :Aber wäre ich Unterhaltspflichtig...
Ich weiß nicht, ob dein AG weiß, dass Weihnachtsgeld usw. bis zum Betrag X auch pfändungsfrei ist. Die Lohnbuchhaltung/Personalbüro/HR weiß es ganz bestimmt.
Du kannst darauf hinweisen, vor allem wegen der bestehenden Lohnpfändung von Dritten.
Nein. Lies im Netz, was der gesetzliche Versorgungsausgleich ist.Zitat :Sie hat jetzt jedenfalls einen Versorgungsausgleich beantragt. Heißt dass nicht automatisch auch Unterhalt?
Seltsame Konstellation, aber das Verfahren läuft wohl erst ab Ende September beim richtigen Gericht. Nun dauerts noch...mit dem Termin.Zitat :Der Scheidungsantrag...
Ich beschäftige mich mal mit deiner Unterhaltsfrage und lasse Deine geplante Insolvenz außen vor, da sie in Deinem Fall tatsächlich für den Unterhalt irrelevant ist.
Zitat :normales Nettogehalt ist 1540€
Wenn das der Auszahlungsbetrag ist, aufgepasst!
Unterhalt wird nicht vom "normalen" Nettogehalt berechnet, sondern vom bereinigten Netto.
Zitat :Wenn mir das Weihnachtsgeld gezahlt wird und ich dann doch dafür unterhalt dafür zahlen muss, hätte mir der Arbeitgeber doch eigentlich das komplette Weihnachtsgeld zahlen können?
Das gibt es nicht, dass einen Monat mal Unterhalt gezahlt werden muss im Nächsten dann wieder nicht.
So funktioniert Unterhalt nicht.
Rechne dein Jahresgehalt + Weihnachts- + Urlaubsgeld / 12, das ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen.
In Zahlen:
1540€ / 12 = 18.480€
+
965€ Weihnachtsgeld
+
965€ Urlaubsgeld
20.410€ Jahresnettoeinkommen*
entspricht recht genau 1700€ / monatliches Netto.
(*davon Ausgehend, dass Urlaubs und Weihnachtsgeld die selbe Höhe haben und bereits Netto sind)
Dieses Nettoeinkommen kann und darf bereinigt werden.
1.) Z.B um berufsbedingte Aufwendungen
Hier wird in der Regel mit einer Pauschale in Höhe von 5% gerechnet,
das wären bei Dir 85€.
Verbleiben 1615€ und eigentlich kann man hier bereits aufhören zu rechnen und weitere abzugsfähige Kosten zu suchen, denn Dein Selbstbehalt gegenüber deiner aktuell getrennt lebenden und zukünftigen Exfrau liegt bei 1600€.
Wenn Du die letzten 15€ noch "wegrechnen" möchtest, Ehebedingte Schulden, sind ebenso Abzugsfähig.
Zitat :Du meinst, ich soll abwarten ob sie den Unterhalt überhaupt einklagt?
Oben stehende, wirklich ganz grobe, Berechnung betrachtend, wird es keinen Unterhalt geben, denn Du an Deine (zukünftige) Ex wirst zahlen müssen. Eine eventuelle Klage würde ihr also nichts bringen.
Und grundsätzlich wird Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt fällig, ab dem er gefordert wird, da gibt es keinen Automatismus.
Zitat :Sie hat jetzt jedenfalls einen Versorgungsausgleich beantragt. Heißt dass nicht automatisch auch Unterhalt?
Den hat nicht sie beantragt, der ist zwingend von Gesetzeswegen durchzuführen.
Und der Versorgungsausgleich hat nichts mit Unterhalt zu tun, dort werden die während der Ehedauer erworbenen Rentenansprüche (genauer gesagt Ansprcher der Altersversorgung) "ausgeglichen".
Kommt vor allem zum Tragen, wenn einer der Partner z.B. wegen der Kinderbetreuung eine Zeit nicht / nicht voll arbeiten konnte.
Da ich beim genannten Einkommen nicht davon ausgehe, dass eine weitere private Altersvorsorge besteht,
würden dann später ein Teil Deiner Rente, an Deine Ex-Frau gehen.
Sollten die oben genannten Einkommensverhältnisse in etwa denen der Ehezeit entsprechen, dürfte sich das in Zahlen maximal bei ein paar € bewegen.
Bei den oben stehenden Zahlen kann allerdings davon ausgegangen werden, dass das Gericht einen Ausgleich ausschließen wird, da der Aufwand unverhältnismäßig wäre.
-- Editiert von User am 9. Oktober 2025 14:39
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten