Hallo bin etwas ratlos kann mir jemand genau sagen was das heißt.
Das Insolvenzgericht ist der Ansicht das der gerichtliche Einigungsversuch keinen Erfolg hat weil die Zahlungen in Anbetracht der Schulden zu gering sind und die Gläubiger ablehnen . Die Gläubiger würden sich auf die Laufzeit des Plans gesehen besser da stehen ..... usw.
Das kann ich nun nicht so ganz nachvollziehen was ist wenn ich die Insolvenz auf drei Jahre möchte )
Deshalb wird nach § 302 Satz 2 InsO
Die Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag angeordnet.Der Antragsteller verzichtet auf seine gesonderte Anhörung.
So ist das Schreiben heute gekommen ich wollte nochmal einen Einigungsversuch und zwar mit 700 € zahlen für drei Jahre bei ca 42000 Schulden . Nun wird das abgelehnt folgt nun die Insolvenz ? Wie kann ich zb die Insolvenz auf 3 Jahre beantragen ?
Bin für jede Hilfe dankbar
Gruß
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Wer kann mir helfen oder sagen was das genau heiss
12. Januar 2015
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Frage vom 12. Januar 2015 | 19:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kann mir helfen oder sagen was das genau heiss
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