Hallo, wie fast alle hier habe ich ein finanzielles Problem. Ich bin selbstständig und habe Schulden in unbekannter Höhe angehäuft. In der Hauptsache bei Lieferanten, aber auch bei Instituionen und Privatleuten. Allerding, wie so oft, weiß ich nicht in welcher Höhe und bei wem alles. Typische Vogelstrausverhalten. Nun ist wahrscheinlich auch noch ein angenommen Auftrag schwer in die Buchse gegangen. Entscheidet sich morgen. Sollte dem so sein bin ich erledigt. Meine Schulden werden sich so alles in allem auf ca. 50.000 Euro belaufen. Für den letzten Auftrag habe ich mir in der Verwandshaft ca. 12.000 Euro geliehen und dafür Material gekauft. Das Geld dürfte dann wohl pfutsch sein, zumindest wird es wohl kaum in die offizielle Liste mit einfließen? Ich habe auch eine Tochter für die ich regelmäßig Unterhalt gezahlt habe. Allerdings besteht kein Titel und ich hatte den Unterhalt auch immerbar bezahlt. Einfach weil ich unregelmäßig Geld hatte und ich mich mit meiner Ex so geeinigt habe.
Wie müsste ich jetzt anfangen? Zum Amtsgericht gehen und gucken wer alles einen Titel gegen mich hat? Wieviel Geld würde mir bleiben? In der Vergangenheit hatte ich schon des öfteren versucht einen vernünftig bezahlten Job zu kriegen, bin schließlich Handwerksmeister, aber es hatte nie geklappt. Müsste ich irgendeine Arbeit annehmen damit ich meine Gläubiger versuchen kann zu befriedigen? Danke für die Antworten
Wie Inso starten?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Da Sie aktuell selbständig sind, kommt für Sie nur ein sogenannten Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Sie ersparen sich daher den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Allerdings müssen Sie auch bei einem Regelinsolvenzantrag ein Gläubigerverzeichnis mit abgeben. Sie sollten daher mal Ihre Unterlagen ordnen und zusammentragen, was so alles noch aussteht. In diese Aufstellung fallen sämtliche Gläubiger, egal ob geschäftlich oder privat. Es ist auch egal, ob der Gläubiger einen Titel gegen Sie hat. In die Gläubigerliste gehören alle Gläubiger.
Wenn Sie Restschuldbefreiung erlangen wollen, müssen Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Von dem Arbeitslohn der pfändbare Teil gemäß Pfändungstabelle an den IV gehen.
Und jetzt?
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