Guten Abend,
betrifft meine Mutter.
Sie ist schon einige Jahre in der Insolvenz, damals waren es soviel cih weiß mal 7 Jahre, das Gesetzt wurde ja 2001 zu nur 6 Jahren insgesamt geändert, meine Mama ist 2007 in die Insolvenz gegangen.
Nun schaue ich ja oft raus aus den Schulden mit Peter Zwegat, der sagt immer nur was von 6 Jahren und dann schuldenfrei.
wir stutzen immer, weil wenn ich 2007 bis 2013 berechne woe es bei meiner mama steht wären es ja 7 jahre mit restschuldfreiheit, laut zwegat sind es aber dann in allem nur 6 jahre.
ab wann zählen die 6 jahre?
ab beginn von 2007 oder erst ab 2008 wo die wohlverhaltensphase begann?
angenommen geht ab 2008 los dann wäre ja wie gesagt 2013 die 6 jahre rum.
die frage ist aber, momentan werden von meiner mama noch über 80 euro vom gehalt gepfändet wegen der insosache, müsste sie denn nun bis 2013 auch noch bezahlen und würde gepfändet werden oder wäre 2012 bis 2013 dann zahlunsfrei und die so genannte restschuldfreiheit?
denn dann wären ja die 6 jahre vorbei.
oder muss sie bis 2013 bezahlen obwohl sie in der restschuldfreiheit ist?
ab wann kommt dazu ein brief viom gericht das man nun in der phase sich begibt?
weil bis jetzt hat sie noch keine infos bekommen und februar 2012 wäre sie ja dann im letzen jahr.
danke und gruß.
Wie lange dauert die Insolvenz wirklich?
Ab der Änderung der Insolvenzordnung gilt für die ab dem 01.12.2001 eine Laufzeit der Abtretung an den Treuhänder von 6 Jahren, die mit der Eröffnung des Verfahrens beginnen. Das heißt, wenn das Verfahren 2007 eröffnet wurde, endet die Laufzeit der Abtretung 2013.
Wieso sind es von 2007 bis 2013 sieben Jahre?
Wenn das Verfahren am 13.03.2007 eröffnet wurde, endet die Laufzeit der Abtretung am 13.03.2013. Das sind dann genau sechs Jahre.
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ja ok wie sieht es aber mit zahlungen aus?
meiner mama wurden ja jeden monat in die 80 euro vom gehalt einbehalten.
ist dies nun von 2012 bis 2013 auch noch so oder daann eigentlich nicht mehr, da ja in der restschuldfreiheit?
sie hat auch vom amtsgericht diesbezüglich noch keiner post bekommen, das sie sich nun in der restschuldfreiheiut befindet.
wegen den 7 jahren, man zählt doch die generelle laufzeit der insolvenz doch erst ab dem wo sie in der wohlverhaltenesphase eingetreten ist also ab 2008 oder zählen die 6 jahre schon ab er öffnung im jahre 2007?
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Das hat doch hegowa eigentlich schon beantwortet.
Die 6 Jahre Laufzeit der Abtretungserklärung, sprich die Zeit bis zu der man die RSB erlangt, laufen ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wurde das Verfahren 2007 eröffnet, dann sind die 6 Jahre in 2013 um und nicht in 2012.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nach deiner Rechnung bereits 2012 6 Jahre um sein sollen. Das ist schlicht rechnerisch falsch. Man könnte allenfalls dahin kommen, wenn das Insolvenzverfahren am 01.01.2007, 0:00 Uhr, eröffnet worden wäre. Dann wären die 6 Jahre am 31.12.2012, 24:00 Uhr, um. Da der 01.01. jedoch immer ein Feiertag ist, habe ich das noch nie erlebt, dass zu diesem Datum ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Schon gar nicht wenn es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handeln sollte. Bei Firmeninsolvenzen wird da ja schon mal eine Ausnahme gemacht und der Richter verfügt die Eröffnung am Feiertag.
Also deine Mutter wird also im gesamten Jahr 2012 noch Abzüge vom Lohn wegen der Pfandbeträge haben, die an den Treuhänder gehen. Die Restschuldbefreiung wird erst nach Ablauf der 6 Jahre im Jahr 2013 erteilt werden.
ja nur die restschuldfreiheit gehört doch zur insolvenz?
dann wären es also dann 7 jahre wenn sie von 2013 bis 2014 die resthsculdffreiheit hätte.
wenn wir aber von der dauer von 6 jahren ausgehen, dann gehe ich davon aus mit allen dingen auch der restschuldfreiheit und gerade das, das ist so verwirrend.
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Du machst es dir viel zu kompliziert und wirfst nach meinem Eindruck auch einiges durcheinander.
Klar gehört die RSB irgendwie zum Insolvenzverfahren so wie es unter Laien verstanden wird. Wenn man es rein rechtlich und theoretisch betrachtet muss man dann doch so einges auseinander halten.
Also vielleicht mal ein kurzer Exkurs zum Verbraucherinsolvenzverfahren mit Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung.
Es besteht aus 3 Phasen:
1. Phase: außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan (§§ 305
- 310 InsO
)
Zunächst muss der Schuldner über eine geeignete Stelle, z.B. Schuldnerberatung, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit seinen Gläubigern versuchen. Scheitert diese, kann die Insolvenz beantragt werden. Das Scheitern ist zwingende Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
2. Phase: Insolvenzverfahren (§§ 311
- 314 InsO
, sowie §§ 1
- 216 InsO
, soweit in §§ 311
- 314 InsO
nichts abweichendes geregelt ist)
Das ist die sog. Verwertungsphase. Alles was pfändbar ist, wird zur Masse gezogen und zu Geld gemacht.
Diese Verwertungsphase ist beendet, wenn nichts mehr, mit Ausnahme des laufenden Arbeitseinkommens, zur Verwertung ansteht. Dann wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
3. Phase: Wohlverhaltens oder m. E. besser Restschuldbefreiungsphase (§§ 286
- 303 InsO
)
Hier muss der Schuldner nur noch die Obligenheiten aus § 295 InsO
erfüllen und insbesondere geht das pfändbare Arbeitseinkommen aufgrund der Abtretungserklärung gem. § 287 InsO
an den Treuhänder. Die Abtretung läuft 6 Jahre ab Insolvenzeröffnung. Nach Ablauf dieser 6 Jahre wird das Gericht die RSB erteilen. Auf jeden Fall ist nach Ablauf der 6 Jahre Schluss mit der Abführung des pfändbaren Arbeitseinkommens an den TH.
ja aber ab wann zählt man die 6 jahre?
von 2007 bis 2013 sind es bei mir aber 7 jahre?
deswegen ja die frage oder zählt das erst ab 2008 wo die wohlverhaltensphase begann?denn das sind dann 6 jahre.
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"von 2007 bis 2013 sind es bei mir aber 7 jahre?"
Dann am besten in der Schule besser aufpassen und nicht soviel RTL gucken.
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
das fand ich nun nicht nett.
man muss doch das ganze jahr von 2007 mit zählen und nicht erst ab 2008 das ganze jahr von 2007 dann komme ich auf 7 jahre.
denn das jahr 2007 hat meine mutter auch schon bezahlt, deswegen wäre es ja blödsinn erst ab 2008 zu zählen
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Wieso war das nicht nett? Wenn man an dem scheitert, was jemand in der ersten Grundschulklasse lernt, muss doch so eine Empfehlung gestattet sein, oder? Und das gerade dann, wenn es schon ein paar mal erklärt wurde.
Ich versuche es mal so:
Wenn Du am 08.11.2007 geboren worden wärst, wann würdest Du dann 6 Jahre alt? Am 08.11.2014?
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Oder abstrakt formuliert: Die 6 Jahre werden taggenau berechnet. Das hat man aber bereits auch schon dem Beitrag von hegowa vom 07.11.2011, 07:18 Uhr und meinem Beitrag vom 07.11.2011, 16:00 Uhr entnehmen können.
Wie du auf deine konfuse Berechnung kommst, ist mir absolut schleierhaft. Diese Berechnung kenne ich echt nirgends. Weder für die Berechnung des Lebensalters, noch bei der Betriebszugehörigkeit in Arbeitsrecht und erst recht nicht bei der Bestimmung der Laufzeit von irgendwelchen Verträgen oder der Abtretungserklärung im Insolvenzrecht. Selbst im Verjährungsrecht, wo der Zeitpunkt für den Start der Berechnung der Verjährungsfrist per Gesetz auf das Ende des Kalenderjahres gesetzt wird, passt deine Rechenmethode nicht, weil dann auf einmal aus 3 Jahren Regelverjährungsfrist 4 werden würden.
Und im Übrigen, deine Mutter wird nicht bereits das Jahr 2007 (im ganzen) bezahlt haben, sondern erst ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also je nach Datum der Eröffnung 1/2 Jahr, 1/4 Jahr, 11/12 Jahr, etc.
februar 2007 und wenn ich das jahr bis februar 2013 rechne swind das bei mir schon ein jahr.
ok wenn ihr meint 6 dann ist es so, aber fakt ist sie hat ab februar dann schon bezahlt und deswegen habe ich fakto das jahr dann mitgerechnet.
nur angenommen es geht bis 2013 und sie muss bis dahin bezahlen, die restschuldfreiheit aber erst von 2013 bis 2014 kommt, dann ist es ja doch noch ein jahr mehr, deswegen stutze ich, dann bin ich bei keinen 6 jahren mehr oder gilt nur die reine insolvenz und die restschuldfreiheit zählt dazu nicht mehr als solches?
quote:
februar 2007 und wenn ich das jahr bis februar 2013 rechne swind das bei mir schon ein jahr.
ok wenn ihr meint 6 dann ist es so, aber fakt ist sie hat ab februar dann schon bezahlt und deswegen habe ich fakto das jahr dann mitgerechnet.
Mal abgesehen davon, dass du aller Wahrscheinlichkeit meintest, dass bei deiner Rechnung von Februar 2007 bis Februar 2013 sieben Jahre sind und nicht bloß ein Jahr, jetzt noch mal zum mitrechnen (wobei ich der einfachheit halber davon ausgehe, dass Insolvenzeröffnung der 15.02.2007 war):
1. Jahr: 15.02.2007-14.02.2008
2. Jahr: 15.02.2008-14.02.2009
3. Jahr: 14.02.2009-14.02.2010
4. Jahr: 15.02.2010-14.02.2011
5. Jahr: 15.02.2011-14.02.2012
6. Jahr: 15.02.2012-14.02.2013
Wo soll denn bitte sehr das siebte Jahr herkommen?
quote:
nur angenommen es geht bis 2013 und sie muss bis dahin bezahlen, die restschuldfreiheit aber erst von 2013 bis 2014 kommt, dann ist es ja doch noch ein jahr mehr, deswegen stutze ich, dann bin ich bei keinen 6 jahren mehr oder gilt nur die reine insolvenz und die restschuldfreiheit zählt dazu nicht mehr als solches?
Liest du eigentlich die Antworten, die man dir gibt?
Es wurde dir doch jetzt bereits x-mal mitgeteilt, dass die Laufzeit der Abtretungserklärung 6 Jahre beträgt ab Insolvenzeröffnung. Ist die Abtretungserklärung abgelaufen, wird auch nichts mehr an den Treuhänder gezahlt.
Ob es dann noch etwas dauert bis der Beschluss zur RSB kommt, ist völlig unerheblich.
ja ok habe ich verstanden aber was ist mit der restschuldfreiheit?
hier meinte jemand das sie von 2012 bis 2013 noch bezahlen müsste also die abzüge zum treuhänder aber dann wäre es ja keine restschuldfreiheit wo man ja eigentlich zahlungen los ist, das stört mich noch etwas
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quote:<hr size=1 noshade>hier meinte jemand das sie von 2012 bis 2013 noch bezahlen müsste <hr size=1 noshade>
Was meinst du mit hier?
In diesem Threat hat das auf jeden Fall niemand behauptet. Nach Ablauf der Abtretungserklärung ist bei deiner Mutter Schluss mit zahlen.
Das Insolvenzverfahren (2. Phase) wurde doch bereits nach deiner Schilderung in 2008 aufgehoben. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gibt es keinen Insolvenzbeschlag mehr für Neuerwerb. Es gilt nur noch die Abtretungserklärung aufgrund derer der Treuhänder selbst gegenüber dem Arbeitgeber die pfändbaren Beträge einforden kann und muss. Die übrigen Obliegenheiten aus § 295 InsO muss der Schuldner sogar selbst erledigen. Ist die Abtretungserklärung durch Zeitablauf beendet, gibt es für den TH nichts mehr zu fordern.
ja ich meine ja die pfändbaren beiträge ca. 80 euro ejden monat vom gehalt.
meine mama dachte nur jetzt in dem letzten jahr also dann 6. jahr das sie dann nicht mehr bezahlen muss, nun habe ich rausgelesen das diese beträge aber also diese abtretungen noch bis 2013 dann bestehen ist das nun so?
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