Wie wird man eine überschuldete Immobilie los

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Wie wird man eine überschuldete Immobilie los

Bekannte von mir kauften vor 3 Jahren eine renovierungsbedürftige Immobilie in vollfinanzierung. Dann renovierten sie alles in super schick, überlasteten sich finanziell, da kam noch krank, Hartz4 usw dazu. Jedenfalls können sie seit 1,5 Jahren keine Raten mehr zahlen.
Das Problem: die Immobilie ist Minimum 100 tsd mehr beliehen, als wie sie verkäuflich wäre.
Trotzdem hat die Bank jetzt verlangt, dass die Immobilie freihändig über eine Markler angeboten wird, was natürlich null gelingt und auch nicht gelingen kann.
Wie geht es denn erfahrungsgemäß jetzt weiter?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Trotzdem hat die Bank jetzt verlangt, dass die Immobilie freihändig über eine Markler angeboten wird, was natürlich null gelingt und auch nicht gelingen kann.


Diese Schlussfolgerung verstehe ich nicht.
Weshalb sollte es nicht möglich sein die Hütte zu verkaufen? Aktuell ist doch sehr viel Geld auf dem Markt und relativ wenig Häuser. In Verbindung mit den immer noch sehr geringen Zinsen sollte m.E. ein ansoprechender Wert zu erzielen sein.

Zitat (von FantaFanta):
Wie geht es denn erfahrungsgemäß jetzt weiter?


Wenn die Eigentümer ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, wird die Bank in absehbarer Zeit die Zwangsvollstreckung einleiten.
Bei Zwangsvollstreckungen werden derzeit auch ganz gute Preise erzielt, aber selten so viel wie bei einem freien Verkauf. Und es kommen die Verfahrenskosten dazu.

Dass die Bank bei fortgesetzter Nichtzahlung die Füße weiterhin stillhält ist nicht zu erwarten.
Deine Bekannten sollten sich vielleicht mal der Realität stellen.

Berry

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#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie du vielleicht gelesen hast, ist die Immobilie 100 tsd Euro höher beliehen, als Vergleich Immobilien in der Region verkauft werden.
Es ist utopisch, wenn regional schöne Eingamilienhäuser für 250 tsd gibt, das Haus aber mit rund 400 tsd beliehen ist.
Die Frage ist: was kann man machen.

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#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Wie du vielleicht gelesen hast, ist die Immobilie 100 tsd Euro höher beliehen, als Vergleich Immobilien in der Region verkauft werden.


Ja, und welche Relevanz hat diese Information das deiner Meinung nach?
Dann bleiben nach deinen Angaben nach einem Verkauf noch ca. 100tsd - 150tsd EUR Schulden bestehen.

Das meiste holte man halt bei einem freien Verkauf. Und wenn selbst das nicht reicht um alle Schulden zu zahlen, dann bleiben noch Schulden bestehen. Nicht böse gemeint.

Zitat (von FantaFanta):

Die Frage ist: was kann man machen.


So oben von Sir Berry.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Wie du vielleicht gelesen hast, ist die Immobilie 100 tsd Euro höher beliehen, als Vergleich Immobilien in der Region verkauft werden


Klar gelesen und sogar verstanden.

Aber Deine Frage war, wie es jetzt weitergehen wird. Und da gibt es aus Erfahrung eben nur zwei Alternativen; die eine ist der Privatverkauf (obwohl restschulden bleiben) die andere die durch die Bank veranlasste Zwangsversteigerung, mit noch mehr Schulden.

Man könnte natürlich auch die Raten zahlen, um dort wohnen bleiben zu dürfen. Aber das scheidet vermutlich aus.

Der Rettungsanker, der Dir hier vorschwebt, ist nicht zu sehen.

Berry

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Wie geht es denn erfahrungsgemäß jetzt weiter?

A) es findet sich ein Käufer, dann wird das Haus zu dem gebotenen Preis verkauft
B) es findet sich kein Käufer, dann erfolgt die Zwangsversteigerung

Wenn zwischen Verkaufserlös und den Schulden (Kredit, Maklerprovision, Kosten für Vollstreckung, ...) eine negative Differenz ist, wird man das dem Kreditnehmer belasten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Es findet sich kein Käufer zum erforderlichen Kurs.
Zum normalen Kurs, also analog gleichwertiger Häuser und Wertgutachten müsste die Bank zustimmen.
Tut sie aber nicht. Was verständlich ist, da sie dann natürlich auf den Geld sitzen bleiben.
Die Schuldner haben kein Geld, was abzuzahlen.
Eine Zwangsversteigerung wäre für die Schuldner super, denn dann wäre eine Insolvenz möglich.
Also, was tun?
Einfach das ganze aussitzen , bis die Bank Zwangsversteigerung anordnet?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Was verständlich ist, da sie dann natürlich auf den Geld sitzen bleiben.

Nö, tun sie nicht.



Zitat (von FantaFanta):
Eine Zwangsversteigerung wäre für die Schuldner super, denn dann wäre eine Insolvenz möglich.

Wie kommt man denn auf den Unfug? Was genau hindert sie jetzt daran?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Es findet sich kein Käufer zum erforderlichen Kurs.
Moin, Kurs meint Preis? Was ist denn erforderlich ? Warum stimmt die Bank nicht zu? Wer hat das Wert-GA gemacht?

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Eine Zwangsversteigerung wäre für die Schuldner super, denn dann wäre eine Insolvenz möglich.


Wer hat Dir denn den Unfug erzählt?

Eine Insolvenz hängt doch nicht von der Zwangsversteigerung ab.

Außerdem sollte auch ein wenig über den Tellerrand hinaus gedacht werden, sofern die Eigentümer derzeit selbst in der Hütte wohnen.
Bei einer Zwangsversteigerung müssen sie die Hütte vermutlich sehr kurzfristig räumen. Aber wer nimmt derzeit jemanden als Mieter, bei laufendem Insolvenzverfahren wenn solvente Mieter Schlange stehen?
Hat nichts mit Deiner Frage zu tun, ist aber ein zu bedenkender Nebenaspekt.

Berry

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#10
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja wie erwähnt: die Eigentümer können die Wohnung nicht behalten, selbst wenn Sie möchten.
Die monatliche Rate beträgt deutlich mehr, als sie überhaupt haben.
Dazu kommen weitere Schulden die sie nicht bezahlen können
Die Immobilie ist seit 8 Monaten auf den Markt, bei den aufgebotenen Preis ruft noch nicht einmal einer an.
Dazu kommt, das die Leute alt sind (59/61) und sich eher nichts an deren finanzieller Situation ändern wird.
Was kann man also machen?

-- Editiert von FantaFanta am 06.10.2018 08:13

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
bei den aufgebotenen Preis ruft noch nicht einmal einer an.
...bei dem angebotenen Preis? Wenn man verkaufen will/soll/muss, dann sollte man den Kaufpreis nach 8 Monaten mal langsam senken.
Was hat das mit dem Alter der Eigentümer zu tun?
Du schreibst hier ständig von *erforderlichem* Preis? Wer fordert den?
Schreibst auch von Nachbarhäusern mit ähnlichem Preis. Wollen die Nachbarn denn auch verkaufen?
Hat die Bank das Wert-GA gemacht?
Verkaufen andere Eigentümer in der Gegend , weil sie aus bestimmten Gründen wegziehen?
Warum stimmt die Bank nicht zu? Klingt so, als gäbe die Bank den Angebotspreis vor.
Alles passt irgendwie nicht recht zusammen.

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#12
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich glaube, du hast nicht richtig gelesen.
Also wiederhole ich zum mitschreiben
1. Die Immobilie ist 100-130 tsd über marktüblichen Wert beliehen
2. Ein Verkauf der Immobilie ist unmöglich zu 130 tsd mehr, als sie wert ist (logisch)
3. Natürlich gibt die Bank den Angebotspreis vor, denn die will nicht auf den Restschulden sitzen bleibe
4. Das Wertgutachten hat der Schuldenberater gemacht
5. die Verkäufer können den Verkaufpreis nicht senken, weil sie kein Geld haben, die Differenz zu zahlen ( Hartz4)
6.warum andere Eigentümer dort verkaufen ist eigentlich eine unnötige Frage, da Immobilien immer und überall verkauft werden, aus verschiedenen Gründen.

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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ganz einfach: da sich das wohl schon einige Zeit hinzieht, wird die Bank das Haus zwangsversteigern lassen, um zumindest einen Teil der Schulden einzutreiben.

Mit etwas Glück lässt der neue Eigentümer die bisherigen im Haus wohnen und schließt mit diesen einen Mietvertrag. Anderenfalls müssen die bisherigen Eigentümer ausziehen. Ziehen sie nicht aus, kommt es zur Räumungsklage und Räumung mit Gerichtsvollzieher. Erwirbt der neue Eigentümer das Haus weit unter Wert, werden ihn die Kosten der Räumung nicht wirklich interessieren. Die Differenz zwischen Erlös und den Schulden bei der Bank bleiben natürlich die Schulden der bisherigen Eigentümer. (MIt Schufa Eintrag etc ... die Suche nach einer neuen Bleibe wird also nicht gerade einfach.)

Eine Frage steht aber im Raum: wie kann ein Haus so weit über Wert beliehen worden sein? Das macht doch keine Bank. Oder sind hier irgendwelche privaten Schulden gemeint, bei denen man - wie auch immer - das Haus als Sicherheit eingesetzt hat? Vor dem Hintergrund, dass dabei schon klar war, dass man die Schulden nicht zurückbezahlen kann, würe auch eine Privatinsolvenz nicht helfen. Diese Schulden wären dann nämlich aus "unerlaubter Handlung".

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
Ich glaube, du hast nicht richtig gelesen.
Das mag sein. Oder du hast permanent nur die Hälfte geschrieben.
1 hat nichts mit dem Verkaufsversuch zu tun.
2 mag sein, dann muss man sie billiger verhökern.
3 wäre mir neu, höchstens die Bank verkauft schon selber.
4 amüsant. Schuster, bleib bei deinen Leisten.
5 müssen sie nicht, müssen keine Differenz begleichen, haben eben mehr oder weniger Schulden am Hals, egal, wo sie dann wohnen.
6 wenn du meinst. Manchmal werden jedoch vermehrt Immos verkauft, weil es grad in dieser Gegend Gründe dafür gibt.

Mit Beginn 2019 wird höchstwahrscheinlich die Zwangsversteigerung *eingeläutet*.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):
1. Die Immobilie ist 100-130 tsd über marktüblichen Wert beliehen

Da Banken das in der Regel nicht machen und inzwischen die finanzierten Immobilien sogar gar nicht mehr als Sicherheit akzeptieren, sollte man mal detaillierter prüfen wie es dazu kam.



Zitat (von FantaFanta):
2. Ein Verkauf der Immobilie ist unmöglich zu 130 tsd mehr, als sie wert ist (logisch)

Korrekt, deshalb wäre es auch sinnvoll den Preis auf einen marktüblichen Preis zu senken.



Zitat (von FantaFanta):
3. Natürlich gibt die Bank den Angebotspreis vor, denn die will nicht auf den Restschulden sitzen bleibe

Da wäre zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank diese Vorgaben macht.

Das macht sie übrigens nicht unbedingt um nicht auf den Restschulden sitzen zu bleiben (denn die belieben ja in jedem Fall über), sondern um das Haus bei einer Zwangsversteigerung möglichst günstig zu erwerben.



Zitat (von FantaFanta):
4. Das Wertgutachten hat der Schuldenberater gemacht

Und der ist durch was genau dazu qualifiziert?



Zitat (von FantaFanta):
5. die Verkäufer können den Verkaufpreis nicht senken, weil sie kein Geld haben, die Differenz zu zahlen ( Hartz4)

Was für eine unsinnige Argumentation. Wenn es versteigert wird, ist der Preis in der Regel deutlich geringer, dann hat man doch noch mehr Schulden am Hals.



Zitat (von FantaFanta):
6.warum andere Eigentümer dort verkaufen ist eigentlich eine unnötige Frage,

Ich schwanke immer ob ich es tragisch oder amüsant finden soll, wenn Leute ohne Ahnung alles besser wissen wollen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):

Wie geht es denn erfahrungsgemäß jetzt weiter?

Die Immobilie wird zwangsversteigert, der Erlös abzüglich der Verfahrenskosten dient zur Schuldentilgung, und den Rest der Hypothek, der damit nicht beglichen werden kann, muss von den Schuldern weiter abbezahlt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):

Es ist utopisch, wenn regional schöne Eingamilienhäuser für 250 tsd gibt, das Haus aber mit rund 400 tsd beliehen ist.

Wer beleiht ein Haus, das 250.000€ wert ist, mit 400.000€?
Zitat:

Die Frage ist: was kann man machen.

Nichts. Man hat ca. 150.000€ Schulden, und die muss man abbezahlen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#18
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
[
Das meiste holte man halt bei einem freien Verkauf.

Genau das ist der Punkt. Da ziehen Eigentümer und Hypothekengeber am selben Strang. Die Bank möchte möglichst viel der Hypothek über den Verkauf der Immobilie sichern, hat also keinerlei Interesse daran, das Ding schnellstmöglich zu verrammschen.
Der Schulder hat ebenfalls dieses Interesse. Also setzt man sich zusammen und verkauft zum höchstmöglichen Preis, wofür man sich ggf. drei, vier Monate Zeit nehmen sollte - und das wird auch die Bank unterstützen. Siehe oben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von FantaFanta):

4. Das Wertgutachten hat der Schuldenberater gemacht

Das Wertgutachten muss der amtliche Gutachterausschuss machen. Spätestens für die Zwangsversteigerung braucht man das dann sowieso. Aber auch für den Verkauf auf dem freien Markt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Man hat ca. 150.000€ Schulden, und die muss man abbezahlen.
Bitte lies oben, die Noch-Eigentümer sind alt, sind Sozialleistungsbezieher. Die zahlen keine Schulden ab. Sollten Erben da sein, werden diese sich überlegen, das Erbe auszuschlagen.
Zitat (von eh1960):
Das Wertgutachten muss der amtliche Gutachterausschuss machen.
Nö. Aber ein Schuldenberater auch nicht. Vielleicht ist dieser ein qualifizierter Gutachter UND Schuldenberater?? Man weiß es nicht.
Der *freie Verkaufsversuch* läuft schon 8 Monate.
Es fehlt hier mind. eine wichtige Info des TS.

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Hier fehlen doch immer noch ganz wichtige Infos. Ich kann mir, wie wohl alle Vorschreiber schwer vorstellen, dass eine Bank so weit über den Wert hinaus eine Immobilie finanziert. Darf sie gar nicht. Welche Schulden sind da also zusammengerafft worden? Irgendwie passt das doch alles vorne und hinten nicht. Dann, was mich als nächstes stutzig macht: ALG II Empfänger bekommen normalerweise vom Job-Center auch Kosten der Unterkunft bezahlt, auch wenn es um Eigentum geht. Wo ist das Geld denn geblieben? WEnn man zumindest diesen Betrag an die Bank zahlt, dann wäre vielleicht der Zeitdruck nicht so groß und es könnte eine sinnvolle Lösung gefunden werden.

Mir fällt beim Alter der Betroffenen auch die Idee der Rente ein. Wird vermutlich höher sein als ALG II. Nur dieses ganze Konstrukt müsste mal offen gelegt werden. Welcher Betrag ist grundbuchmäßig abgesichert? Wie kommen die anderen Schulden bei der Bank zustande? Was haben die Betroffenen sich für ihr zukünftiges Leben vorgestellt? Im Augenblick haben sie die Chance, eine Wohnung anmieten zu können, sich vielleicht in Ruhe eine passende altersgerechte Wohnung aussuchen zu können. Das alles wird nach einer Zwangsvollstreckung natürlich viel problematischer (vorsichtig formuliert).

Also hier endlich mal die Hosen runterlassen, dann kann man vielleicht auch helfen. Nur, die Zauberfee, die Schulden wegzaubert, die gibt es nicht, weder hier noch woanders.

wirdwerden

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#22
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Für mich stellt sich die grundsätzliche Frage, wozu der ganze Aufwand ?
Nehmen wir mal als gegeben hin, was der TE schreibt, d.h. der Verschuldungsgrad ist so hoch, dass eh die Privatinsolvenz der letzte Ausweg sein wird. (Warum ist die jetzt nicht schon möglich ??)

Somit ist es für den Eigentümer doch völlig unerheblich, zu welchem Preis er das Haus verkauft, er wird weder 150tsd noch 10tsd EUR Schulden zurückzahlen können.


Ich würde empfehlen, solange die Schufa noch keine gekündigten Kredite beinhaltet (?) sich eine Mietwohnung zu suchen und dann die Privatinsolvenz ins Rollen zu bringen. Dannwird alles sienen geregelten Weg finden.


Ansonsten empfhele ich "www.forum-schuldnerberatung.de"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Genau, das ist das sinnvollste Vorgehen. Raus aus dem Haus in eine kleine Mietwohnung und Insolvenz anmelden. Fertig. Während der Insolvenz wird das Haus dann zwangsversteigert werden, aber die aktuellen Eigentümer hätten auf diesem Wege die geringsten Lasten und Sorgen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Noch ein Gedanke, der mir im Nachhinein kam und wohl bisher keine Berücksichtigung gefunden hat, oder ich habe was überlesen. Der freihändige Verkauf, der mit Sicherheit das Optimale wäre, kommt hier ja schon deshalb nicht in Betracht, weil die 400.000 € ja wohl grundbuchmäßig abgesichert sind. WEnn die Hütte jetzt für 250.000 wegginge, würde die Hypothek oder auch die Grundschuld nur in der Höhe gelöscht werden. Und wer kauft schon ein so belastetes Grundstück? Es ist so nicht verkäuflich. Bleibt also nur die Zwangsversteigerung. Unter Berücksichtigung dieser Konstellation ist das Engagement der Bank auch nachvollziehbar. Da haben ja wohl einige hier (mich eingeschlossen) etwas gegrübelt.

Es bleibt also nur der ganz schnelle Auszug, solange die Auskünfte noch nicht zu schlecht sind.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Endlich mal eine schlüssige Antwort, danke dir.
Also: Mietwohnung suchen, Insolvenz anmelden und dann ist alles ok...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das haben doch hier fast alle Vorschreiber gesagt. Genauso schlüssig. Mir ging es nur um die Klarstellung der Motivation der Bank.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich würde empfehlen, solange die Schufa noch keine gekündigten Kredite beinhaltet (?) sich eine Mietwohnung zu suchen

Zitat (von FantaFanta):
Also: Mietwohnung suchen, Insolvenz anmelden und dann ist alles ok...
Die Noch-Eigentümer beziehen jetzt mit 59/61 Jahren Hartz 4, haben das alte Haus erst vor 3 Jahren erworben, mit (zuviel) Kredit und/oder anderen Geldern saniert/aufgehübscht.
Eine Mietwohnung suchen? Und wer soll diese bezahlen? Das müssen sie erst dann, wenn ein neuer Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarf kündigt.
Das JC als jetziger Leistungsträger hat wahrscheinlich zu Beginn des Leistungsbezuges festgestellt, dass das Haus für 2 Personen unangemessen groß UND vor allem unangemessen teuer ist. Es wird evtl. mehr als 80 qm Wohnfläche haben und das JC zahlt sowieso keine Tilgung. Nur Zinsen und Betriebskosten.
Nach einer gewissen Zeit zahlt das JC auch nur noch in Höhe einer angemessenen vergleichbaren Mietwohnung. So laufen schon ganz automatisch mehr Schulden beim Kreditgeber auf, ohne dass irgendwann abgezahlt werden könnte.
Außerdem kommts auf das grundsätzliche Finanzierungsmodell an. All sowas liest man hier nicht.

@FantaFanta:
Wer zahlt die Wohnkosten für die Mietwohnung? Für den Umzug? Wer die laufenden Kosten für das Haus, bis ein Käufer in Rechte und Pflichten eintritt?
Alles ok? Na, ich weiß ja nicht... :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Hier fehlen doch immer noch ganz wichtige Infos. Ich kann mir, wie wohl alle Vorschreiber schwer vorstellen, dass eine Bank so weit über den Wert hinaus eine Immobilie finanziert. Darf sie gar nicht. Welche Schulden sind da also zusammengerafft worden?

Darauf gibt der TE keine Antwort :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Noch-Eigentümer beziehen jetzt mit 59/61 Jahren Hartz 4, haben das alte Haus erst vor 3 Jahren erworben, mit (zuviel) Kredit und/oder anderen Geldern saniert/aufgehübscht.
Eine Mietwohnung suchen? Und wer soll diese bezahlen? Das müssen sie erst dann, wenn ein neuer Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarf kündigt.


Das große Problem, was ich mit meinem Vorschlag umschiffen möchte ist, dann als Schufaleiche mit evtl. eidesstattlicher Versicherung/gekündigten Krediten usw. eine Mietwohnung suchen zu müssen. Wenn jetzt die Schufa noch ok ist, dürfte das um einiges leichter fallen.... Wobei H4 ja auch schon nicht unproblematisch ist bei der Wohnungssuche !

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von eh1960):
Man hat ca. 150.000€ Schulden, und die muss man abbezahlen.
Bitte lies oben, die Noch-Eigentümer sind alt, sind Sozialleistungsbezieher. Die zahlen keine Schulden ab.

Ja. Und? Ändert nichts an der Rechtslage. Sie sind dann alt und Sozialleistungsbezieher und haben 150.000€ Schulden.
Da liegt die Verbraucherinsolvenz nahe.
Zitat:

Sollten Erben da sein, werden diese sich überlegen, das Erbe auszuschlagen.

Ach was...
Zitat:
Zitat (von eh1960):
Das Wertgutachten muss der amtliche Gutachterausschuss machen.
Nö.

Spätestens für die Zwangsversteigerung muss er, und für alle Verhandlungen mit einer Bank auch. Letzteres ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber keine Bank macht bei Immobilien einen Schritt ohne ein Wertgutachten vom Gutachterausschuss.
Zitat:

Aber ein Schuldenberater auch nicht. Vielleicht ist dieser ein qualifizierter Gutachter UND Schuldenberater?? Man weiß es nicht.

Man weiß es, weil es amtliche Gutachterausschüsse gibt. Und da ist es nicht nur "ein Gutachter", sondern ein Gutachter-Ausschuss, und das ist nicht zufällig so.
Zitat:
Der *freie Verkaufsversuch* läuft schon 8 Monate.

Das liegt dann mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, daß der geforderte Preis zu hoch ist (angesichts der Fallbeschreibung im EP wundert das nicht, wenn die Immobilie überschuldet ist, wird man natürlich nie einen Marktpreis erzielen können, der die Belastung der Immobilie abdeckt - wie sollte das wohl funktionieren??).
Andere Möglichkeit: die Immobilie liegt irgendwo, wo schlicht keiner ein Haus kaufen will.
Aber auch da bedeutet es letztlich nur: der geforderte Preis ist zu hoch.

-- Editiert von eh1960 am 10.10.2018 13:50

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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