Zahlungen Konto Guthaben

23. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2021 09:41:17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungen Konto Guthaben

Hallo ich habe mal zwei Fragen an euch. Ich bin seitdem 18.01.2021 in der Inso und sie geht nur 3 Jahre.

Frage1:
Ich habe vor einiger Zeit einen neuen Mobilfunkvertrag via Check24 geschlossen. Dort habe ich einen Gutschein eingelöst. Bei Abschluss des Vertrages würde ich nach 6 Monaten bestand eine Gutscheinzahlung erhalten. Ich habe diese nun in Höhe von 30 Euro ausbezahlt bekommen. Ich befinde mich ja seitdem 18.01.2021 in der Insolvenz und liege noch mehrere hundert Euro unter dem Freibetrag. Darf der Insolvenzverwalter dieses Geld nun einbehalten bzw. von mir verlangen? Ich würde es halt 1 zu 1 mit meiner monatlichen Zahlung verrechnen und davon den Monat halt meine Handykosten decken.


2. Frage:
Ich nehme an der Fit Challenge der Techniker Krankenkasse teil und muss mir diese bis spätestens Ende März 2022 auszahlen lassen oder einlösen, indem ich mit davon was kaufe denen die Rechnung einschicke und sie würden mein gesammeltes Geld (Gesundheitsdividende) einlösen und mir das auszahlen, sodass ich davon bzw. eine Fitnesstracker zahlen kann.

Ich würde die zweite Variante nehmen, quasi ich kauf mir bspw. die Uhr von einem Preis von 200 Euro, reiche die Rechnung bei der Krankenkasse ein, diese beteiligen sich mit 100 Euro dran und würden mir das Geld auf mein Konto auszahlen. Darf ich dieses Geld behalten oder muss ich es abgeben?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2705 Beiträge, 789x hilfreich)

Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist jede Einnahme an den IV zu melden und an diesen abzugeben (außer natürlich das pfändungsfreie Einkommen). Nach Aufhebung des Verfahrens gilt das nicht mehr.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2021 09:41:17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
(außer natürlich das pfändungsfreie Einkommen)



Aber was ist das denn genau, wenn ich einen Freibetrag von 1100 Eurohabe, ich aber nur ein Einkommen von 900 habe, dann dürfte ja theoretisch alles was rein kommt und diese 1100 nicht übersteigt mir gehören oder versteh ich da was falsch?

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#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 41x hilfreich)

Es kommt darauf an, aus welcher Quelle die Beträge stammen. Unabhängig von Pfändungsgrenzen.
Das muss beides gemeldet werden und ist mMn pfändbar.

Du weißt, dass du verpflichtet bist, Vollzeit zu arbeiten (sofern nicht Kinderbetreuung, Krankheit o.Ä. dagegen spricht)? Das ist ja bei 900 Euro Einkommen wohl nicht der Fall.



-- Editiert von fb522466-71 am 23.10.2021 18:29

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#4
 Von 
guest-12326.10.2021 09:41:17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Du weißt, dass du verpflichtet bist, Vollzeit zu arbeiten


Vollzeit arbeiten ist mir tatsächlich fremd, ich kenne nur einen ``angemessen sozialversicherungspflichtigen`` Job nachzugehen. Allerdings ja ist mir bekannt, in einer Ausbildung verdient man nicht viel...zudem bin ich derzeit seit einiger Zeit Krankgeschrieben und dadurch ARBEITSUNFÄHIG. Allerdings war das nicht meine Frage.


Aber es kann doch nicht sein, dass ich was für meine Gesundheit tue um auch wieder arbeitsfähig zu werden und mir das Geld was ich dadurch einspiele (Geld kommt von der Krankenkasse), genommen werden darf. Im 1. Jahr der Insolvenz ist mir das bekannt aber ab dem zweiten tritt doch die Wohlverhaltensphase ein und soweit mir bekannt ist, darf mir dann nichts mehr genommen werden. Das verwirrt mich halt völlig, ich bin leider auch nicht richtig aufgeklärt worden und wenn ich dann eine Mail an den InsoVerwalter schreib kommt nie eine Antwort und telefonisch erreich ich in dem Laden auch niemanden, was mich tatsächlich immens aufregt.

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#5
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 41x hilfreich)

Der Insolvenzverwalter ist nicht dazu da, dir das Verfahren zu erklären. Der hat keinerlei beratende Funktion.

Die Annahme, dass man ab dem zweiten Jahr in der Wohlverhaltensphase ist, ist so auch nicht richtig. Es gibt da keinen festen Zeitpunkt. Wenn der Insolvenzverwalter (der dann zum Treuhänder wird) das Verfahren aufhebt, weil die Verwertung abgeschlossen ist, dann kommst du in die Wohlverhaltensphase. Dauert mal länger, mal geht es schneller.

Im eröffneten Verfahren, in dem du dich gerade befindest, wird dein Vermögen verwertet. Dazu gehören auch solche Sonderzahlungen.

Du solltest dich echt dringend näher mit einem Insolvenzverfahren und vor allem auch deinen Pflichten beschäftigen. Wer hat dich denn beraten? Eine Schuldnerberatungsstelle?

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2705 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von go539809-40):
Aber was ist das denn genau, wenn ich einen Freibetrag von 1100 Eurohabe, ich aber nur ein Einkommen von 900 habe, dann dürfte ja theoretisch alles was rein kommt und diese 1100 nicht übersteigt mir gehören oder versteh ich da was falsch?

Das ist komplett falsch.

Zitat (von go539809-40):
Aber es kann doch nicht sein, dass ich was für meine Gesundheit tue um auch wieder arbeitsfähig zu werden und mir das Geld was ich dadurch einspiele (Geld kommt von der Krankenkasse), genommen werden darf.

Woher kommt dieses Anspruchsdenken? Du lässt deine Gläubiger völlig ohne einen Cent im Regen stehen und regst dich auf wenn der IV ggf ein paar wenige Euros einzieht. Soviel Dreistigkeit muss man ersteinmal aufbringen.

Zitat (von go539809-40):
Das verwirrt mich halt völlig, ich bin leider auch nicht richtig aufgeklärt worden und wenn ich dann eine Mail an den InsoVerwalter schreib kommt nie eine Antwort und telefonisch erreich ich in dem Laden auch niemanden, was mich tatsächlich immens aufregt.

Ein wenig Eigeninitiative darf man wohl erwarten. Der IV, der im Übrigen vom Steuerzahler bezahlt wird, weil du nichts zahlst, ist dafür da das Verfahren zu überwachen, Geld einzuziehen und ist dem Gericht gegenüber verpflichtet. Er ist weder dein Berater noch schuldet er dir in irgendeiner Form eine Antwort.

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