Guten Morgen,
zuerst hat mein Gläubiger das Konto meines Mannes sperren lassen. Es ist bei einer anderen Bank und ich habe weder eine Vollmacht darauf noch bin ich Miteigentümer des Kontos. Deswegen verlief die Kontopfändung ins Leere. D.h. die Bank hatte die Kontopfändung zurück gewiesen.
Danach veranlasste der Gläubiger die Kontopfändung meines Kontos. Um die 2. Kontopfändung aufzulösen, musste ich die Gebühren von beiden Kontopfändungen bezahlen.
Wie kann ich nun die Gebühren für die Fehlpfändung zurück bekommen?
LG Baghiras!
Zuerst falsches Konto gepfändet, dann doppelte Gebühr bezahlt
24. Mai 2018
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Frage vom 24. Mai 2018 | 09:38
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Zuerst falsches Konto gepfändet, dann doppelte Gebühr bezahlt
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#1
Antwort vom 24. Mai 2018 | 17:55
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Die entscheidende Frage ist: Wieso?
Hatte der Gläubiger eine gute Veranlassung, die Kontonummer deines Mannes zu kennen? War sein Konto beispielsweise bei Vertragsschluss angegeben?
Wenn ja: Pech gehabt, würde ich sagen. Wenn der Gläubiger in guten Glauben handelte, das richtige Konto zu erwischen und der Schuldner halt fremde Konten mitbenutzt, ist das auch das Problem des Schuldners.
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