Hallo,
Ich bin zur Zeit AE Mutter von drei Kindern die bei mir leben,geschieden. Ich beziehe Unterhalt für die Kinder, nicht für mich, Kindergeld und arbeite Teilzeit. Ich möchte mit meinem Freund demnächst zusammen ziehen, er zieht zu mir.
Er arbeitet Vollzeit, keine Schulden. Er würde mir etwas für Miete und Einkauf dazu zahlen, bar.
Von mir wird nichts gepfändet und ich zahle auch nichts da das Geld nicht reicht,an die Schuldner auch nicht während der Insolvenz.
Ich hab gerade eine Privat Insolvenz angemeldet, ist noch nicht eröffnet.
Da ich Schulden aus der Ehe hab.
Jetzt meine Fragen.
Wird irgendwas von Ihm mitangerechnet?
Wird mir das Geld das er mir zahlt angerechnet oder wird es berechnet wie viel er zahlen müsste?Selbst mit dem Geld das er zahlen würde bin ich immer noch unter dem Freibetrag durch die drei Kinder.
Das er nicht für meine Schulden haften muss das weiß ich.
Was ist mit seinen Wertsachen die er mit zur Wohnung nimmt wenn er keine Belege mehr dafür hat ? Werden die gepfändet weil er nicht beweisen kann das es seins ist?
Welche Änderungen kommen auf uns zu und was müssen wir beachten und angeben?
Wir haben getrennte Konten und das bleibt so. Jeder zahlt seine Rechnungen.
Alle Rechnungen und Miete zahle ich die die Wohnung betreffen, er gibt nur etwas bar dazu . Er wird auch in den Mietvertrag eingetragen.
Danke schon mal für die Hilfe
Gruß
Zusammen ziehen und privat Insolvenz
Hallo,
Zitat:Wird mir das Geld das er mir zahlt angerechnet
Da es sich hierbei nicht um Arbeitseinkommen handelt, wird es auch nicht als solches behandelt, unterliegt insbesondere nicht den Pfändungsregularien der §§ 850c ff. ZPO . Insoweit erfolgt also keine Anrechnung.
Zitat:Was ist mit seinen Wertsachen die er mit zur Wohnung nimmt wenn er keine Belege mehr dafür hat ? Werden die gepfändet weil er nicht beweisen kann das es seins ist?
Bei einer Insolvenz eher nicht. Käme der Gerichtsvollzieher, dann müsste der keine Rücksicht auf mögliche Eigentumsverhältnisse nehmen, weil er schuldnerischen Gewahrsam an allen in der Wohnung befindlichen Gegenständen vermuten und unterstellen darf. Ein Insolvenzverwalter/Treuhänder wird in aller Regel keinen GV mehr in die schuldnerische Wohnung entsenden. Auch wird er - obwohl er dürfte - eher selten die Schuldnerwohnung persönlich aufsuchen, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Dazu wird ein Treuhänder im Verbraucherverfahren einfach zu schlecht bezahlt, als dass er eine besondere Motivation für solche Handlungen entwickeln würde.
Käme es aber dennoch dazu, würden zwei Probleme entstehen: 1.) Wenn der Freund das Eigentum an den zu pfändenden Gütern nicht beweisen kann, sind diese wohl verloren. Und 2.) Nachdem die Sachen logischerweise nicht im Vermögensverzeichnis zum Insolvenzantrag angegeben wurden, könnte das schlimmstenfalls zur Versagung der RSB führen. Diese Wahrscheinlichkeit ist aber so dermaßen gering, dass das Risiko überschaubar bis fast nicht vorhanden ist. Wenn Sie absolut auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie mit dem Zusammenzug noch ein Weilchen warten, sofern Ihnen das möglich ist.
Zitat:Welche Änderungen kommen auf uns zu und was müssen wir beachten und angeben?
Wirkliche Änderungen werden Sie nicht ereilen. Lediglich der Eintritt des Freundes in den Mietvertrag sollte der Vollständigkeit halber beim Treuhänder angezeigt werden. Hat dieser das Mietverhältnis bereits freigegeben, müssen Sie auch das nicht mehr tun. Relevante Änderungen wären bspw. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die Geburt weiterer Kinder oder eine Heirat, da diese unmittelbare Auswirkungen auf die Pfändbarkeit und ggf. Zuflüsse zur Insolvenzmasse haben.
Bei Fragen fragen.
Gruß
Krypton
Danke schon mal für die Antwort.
Zusammen ziehen planen wir schon lange, sind ja vier Jahre zusammen und noch länger warten will er nicht. Das soll in zwei Monaten passieren.
Seine Sachen werden wir dann erstmal zu seinen Eltern bringen, die brauchen wir in der nächsten Zeit erstmal nicht. Einige Sachen kann er aber mit Beleg nach weisen das es seine Sachen sind. Es handelt sich aber eher um ältere Gebrauchtsachen wie Musik Anlage gebraucht 100 Euro vor einem Jahr gekauft. Und mein Auto das er gekauft hat. Aber mein Anwalt sagte das Wird nicht gepfändet da ich damit zur Arbeit muss.
Wegen heiraten, heißt das wenn wir heiraten ,aber getrennte Konten haben, das sein Gehalt mit berechnet wird?? Was hat er denn mit meinen Schulden zu tun. Hab gehört er muss nichts zahlen für meine Schulden
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Zitat:Und mein Auto das er gekauft hat. Aber mein Anwalt sagte das Wird nicht gepfändet da ich damit zur Arbeit muss.
Wenn ein Anwalt solche Pauschalaussagen tätigt, krampft sich mir immer der Magen zusammen. Richtig ist: Ein angemessenes Auto ist absolut unpfändbar, wenn es für die Arbeit objektiv gebraucht wird. Hierzu gehen die Meinungen aber teils gehörig auseinander. Für den einen wäre bereits ein Anfahrtsweg von über 30 Minuten mit den öffentlichen VM eine Zumutung, für einen anderen erst ab 60 Minuten. Das eine Gericht erachtet ein Auto ab einem Wert von mehr als 1.000 Euro bereits als nicht mehr angemessen, andere erst ab 1.500 Euro, wieder andere sogar schon ab 500 Euro! Daher hier die Frage: Wer steht im Brief? Ihr Freund oder Sie?
Zitat:Wegen heiraten, heißt das wenn wir heiraten ,aber getrennte Konten haben, das sein Gehalt mit berechnet wird??
Nein, nicht in dem Sinne, dass das gemeinsame Einkommen zusammengeworfen und daraus der pfändbare Betrag errechnet wird. Wenn Sie heiraten "erwerben" Sie praktisch kraft Gesetzes eine weitere Unterhaltspflicht (§ 1360 BGB ). Sie wären dann sowohl den drei Kindern als auch Ihrem dann Ehemann zum Unterhalt verpflichtet.
Allerdings ist das rein theoretischer Natur, da Ihr Freund offensichtlich ein hinreichend hohes Eigeneinkommen hat. Der Treuhänder kann dann bei Gericht beantragen, dass Ihr Freund bei Ihrem eigenen Einkommen nicht als unterhaltsberechtigt berücksichtigt wird. Das wäre aber ohnehin erst dann von Bedeutung, wenn Sie mehr als 1.929,99 netto verdienen würden. Darunter sind Sie aufgrund Ihrer drei Kinder in jedem Falle unpfändbar.
Wovon Ihr Freund nachweisen kann, dass er der Eigentümer ist, das kann ruhig in die gemeinsame Wohnung eingebracht werden. Bei solchen, die er nicht nachweisen kann, würde ich - je nach Wert - noch etwas warten. Kein Mensch käme noch auf die Idee, einen DVD-Player oder einen Röhrenfernseher zu pfänden. Selbst kleine Flachbildschirme, die schon drei, vier Jahre auf dem Buckel haben, würden bei einer Pfändung mehr Kosten verursachen als Erfolg erzielen. Solange er also nicht gerade mit einer Dior-Armbanduhr oder einem nagelneuen 155cm-Curved-LED-Schirm bei Ihnen einzieht, dürfte sich in dieser Richtung eher nichts anbahnen...
Vielen lieben Dank.
Das Auto ist sehr alt und wurde für 850 Euro vor einem halben Jahr gekauft. Es ist bereits 160000 gelaufen. Aufgrund des Alters, des Wertes und wie viel es gelaufen ist , kam der Anwalt darauf das es nicht gepfändet wird.
Vor allem bin ich auf Abruf auf Arbeit und muss zeitig da sein. Im Brief steh ich, nur im Kaufvertrag steht mein Freund. Oder sollte ich lieber das Auto auf ihn anmelden?
Es gibt eigentlich nur altes und gebraucht gekaufte Sachen von ihm und mir. Das einzige was neu ist, ist der Drucker den er mir kaufte damit ich meine Bewerbungen ausdrucken kann da meiner kaputt ging.
Wert vom Drucker war 80 Euro, vor drei Monaten gekauft
Also so wie Sie das schildern, wird hier tatsächlich nichts pfändbar sein. Das Auto umzumelden macht keinen Sinn. Zum einen würde eine Ummeldung so kurz vor der Insolvenz nichts bringen, weil sie anfechtbar wäre.
Zum anderen wird der Treuhänder das Fahrzeug schneller aus der Masse freigeben, als er eine heiße Kartoffel fallen lassen kann. Solange der Insolvenzbeschlag für das Fahrzeug besteht, haftet die Masse für die Folgekosten (Steuer, Versicherung etc.). Der Treuhänder wird bei so einem Zeitwert einen Teufel tun und noch verzweifelt irgendwo eine Karre suchen, die noch weniger wert ist, nur um vielleicht (wenn überhaupt!) noch 100 oder 200 Euro Gewinn für die Masse zu generieren.
Ich denke daher, Sie brauchen sich da wirklich keine Sorgen zu machen.
-- Editiert von Krypton am 06.11.2015 15:57
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