Zwingt mich die Bank in die Privatinsolvenz?

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwingt mich die Bank in die Privatinsolvenz?

Hallo, ich habe mal eine Frage: die Bank hat mir meinen Dispo gekündigt (darf sie auch einfach so lt. AGB), die volle Summe binnen 1 Woche gefordert (was ich nicht leisten konnte und ihr auch mitgeteilt habe) und daraufhin das ganze Konto gekündigt (darf sie auch). Nun ist das Problem, dass die Bank (noch dazu eine Internetbank ohne persönliche Ansprechpartner) absolut nicht gesprächsbereit ist und einfach nur schnell einen Titel erwirken möchte. Ich habe deshalb vor - bevor es zu Pfändungsmaßnahmen kommt - ein Insolvenzverfahren zu beantragen, was eigentlich bescheuert ist, weil ich (wenn auch langfristig) die Forderungen in Raten aus meinem Einkommen begleichen könnte. Käme es aber zur Insolvenz, so wären etwa 30,- EUR im Monat pfändbar (Vermögen ist keins vorhanden) und die müssten sich auch noch drei Gläubiger teilen. Wäre eine Bank wirklich so "dämlich" mich bewusst und trotz jeder Bereitschaft zur Lösung meinerseits in die Insolvenz zu zwingen?

PS: An monatlichen Raten hatte ich ihr 150,- EUR angeboten.

-- Editiert von MilaPapadeous am 22.11.2019 13:47

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24 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
Ich habe deshalb vor - bevor es zu Pfändungsmaßnahmen kommt - ein Insolvenzverfahren zu beantragen, was eigentlich bescheuert ist,


Da hast du recht. Bist du soweit bist, haben die ihren Titel.

Oder glaubst du eine Inso geht von heute auf morgen? Wer macht den außergerichtlichen Einigungsversuch
für dich?


Zitat (von MilaPapadeous):
Wäre eine Bank wirklich so "dämlich" mich bewusst und trotz jeder Bereitschaft zur Lösung meinerseits in die Insolvenz zu zwingen?


Niemand zwingt dich, aber die Bank will ihre Forderung rechtsicher festgestellt haben.

Biete ihnen doch ein notarieles Schuldanerkenntnis an. Daraus können sie aber genauso pfänden wenn sie wollen.


Zitat (von MilaPapadeous):
Ich habe deshalb vor - bevor es zu Pfändungsmaßnahmen kommt


Warum hast du damit ein Problem? Arbeitgeber?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
Ich habe deshalb vor - bevor es zu Pfändungsmaßnahmen kommt - ein Insolvenzverfahren zu beantragen,

Angesichts der überlasteten Beratungsstellen, dürfte der Titel vermutlich schneller da sein...



Zitat (von MilaPapadeous):
Wäre eine Bank wirklich so "dämlich" mich bewusst und trotz jeder Bereitschaft zur Lösung meinerseits in die Insolvenz zu zwingen?

Deine Insolvenz ist eine rein freiwillige Entscheidung. Die Angesichts der gravierenden Nachteile auch gut überlegt sein will...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort!

Zitat (von charlyt4):
Oder glaubst du eine Inso geht von heute auf morgen?
Nein, aber bis der Titel da ist, dauert es auch noch 1-2 Monate.

Zitat (von charlyt4):
Wer macht den außergerichtlichen Einigungsversuch für dich?
Bislang niemand. Aber so etwas habe ich ja quasi schon selbst versucht, also alle möglichen Vereinbarungen realistisch aufgezeigt. Das war der Bank aber schnurzpiepe. Ich frage mich, wieso sie sich dafür interessieren sollte, wenn das jemand anderes dann nochmal probiert. Nur mit dem Unterschied, dass dadurch dann weitere erhebliche Kosten für mich anfallen. Ich meine, eine Bank kann doch auch 1 und 1 zusammenzählen und sich denken, dass weitere Belastungen für den Schuldner nicht förderlich sind hinsichtlich des eigenen Zieles, oder?

Zitat (von charlyt4):
Niemand zwingt dich, aber die Bank will ihre Forderung rechtsicher festgestellt haben.
Es bleibt ja nur leider nicht nur bei der Feststellung. Nach meiner Einschätzung und aufgrund des bisherigen Gebarens der Bank wird wohl lückenlos die Vollstreckung beantragt. Ohne jegliche Gesprächsbereitschaft wie ich befürchte.

Zitat (von charlyt4):
Warum hast du damit ein Problem? Arbeitgeber?
Auch, aber der wäre noch das geringste Problem. Das Hauptproblem wäre der Dominoeffekt, da ich mit dem verbliebenen Gehalt nicht mehr ordentlich meine sonstigen Verpflichtungen bedienen könnte. Das würde dann wieder in Richtung "in die Insolvenz zwingen" gehen. Dabei könnte ich eigentlich alle meine Schulden realistisch und vernünftig bedienen :sad: Das ist irgendwie echt traurig..

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#4
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Deine Insolvenz ist eine rein freiwillige Entscheidung. Die Angesichts der gravierenden Nachteile auch gut überlegt sein will...
Ich habe ja vorallem ein Logikproblem, da ich auch von der ganzen Materie kaum Ahnung habe.. also ich biete der Bank an, monatlich 150,- EUR zu zahlen. Das ist ihr aber völlig egal und sie geht stattdessen lieber stur durch die Wand mit dem Risiko, dann im Ernstfall lieber nur 10,- EUR pro Monat (für 5 oder 6 Jahre) zu bekommen? Das verstehe ich einfach nicht. Vorallem weil ich seit einigen Jahren bei der Bank bin und es nie Probleme gab.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
Nein, aber bis der Titel da ist, dauert es auch noch 1-2 Monate.


Da dürfte die Inso länger dauern.


Zitat (von MilaPapadeous):
Bislang niemand. Aber so etwas habe ich ja quasi schon selbst versucht, also alle möglichen Vereinbarungen realistisch aufgezeigt.


Dein Eigenversuch zählt aber nicht. Der Einigungsversuch muß von einer geeigneten Stelle/Person durchgeführt und auch bestätigt werden. Erst dann kannst du die Inso beantragen.

Zitat (von MilaPapadeous):
Nur mit dem Unterschied, dass dadurch dann weitere erhebliche Kosten für mich anfallen.


Das interessiert die Bank erstmal wenig.


Zitat (von MilaPapadeous):
Ich meine, eine Bank kann doch auch 1 und 1 zusammenzählen und sich denken, dass weitere Belastungen für den Schuldner nicht förderlich sind hinsichtlich des eigenen Zieles, oder?



Banken denken da ein wenig anders.


Zitat (von MilaPapadeous):
Nach meiner Einschätzung und aufgrund des bisherigen Gebarens der Bank wird wohl lückenlos die Vollstreckung beantragt.


Warum wohl?

Zitat (von MilaPapadeous):
Das Hauptproblem wäre der Dominoeffekt, da ich mit dem verbliebenen Gehalt nicht mehr ordentlich meine sonstigen Verpflichtungen bedienen könnte.


Ich dachte es wären nur 30€ pfändbar? ;) Die machen das Kraut bestimmt nicht fett!?
Oder wären es bei einer Gehalts- und Kontopfändung doch mehr?

Zitat (von MilaPapadeous):
Käme es aber zur Insolvenz, so wären etwa 30,- EUR im Monat pfändbar




gruß charly


-- Editiert von charlyt4 am 22.11.2019 14:54

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ich dachte es wären nur 30€ pfändbar? ;) Die machen das Kraut bestimmt nicht fett!?
Oder wären es bei einer Gehalts- und Kontopfändung doch mehr?
Die 30,- EUR lt. Pfändungstabelle habe ich einfach mal laienhaft durch drei Gläubiger geteilt (=10,- EUR). Es geht aber nicht um 10 oder 30, sondern dass ich der Bank als Vereinbarung z.B. ein Vielfaches angeboten habe.

Du schreibst in deiner Antwort "Warum wohl?" und dass Banken anders denken. Aber genau das sind doch meine Fragen: warum macht sie das mit mir? Und was soll das, dass ich unbedingt kurz vor Weihnachten so fertig gemacht werden muss :sad: Wie denkt sie denn dann, wenn es nicht darum geht, möglichst alle Schulden beglichen zu bekommen?

PS:
Zitat:
Oder wären es bei einer Gehalts- und Kontopfändung doch mehr?
Stand jetzt wären es mehr, deshalb denke ich ja an die Insolvenz (s.o.). Weil soweit ich weiß richten sich Gerichtsvollzieher oder Treuhhänder usw. nicht nach der Pfändungstabelle, sondern erstmal nach dem Grundfreibetrag. Und die Bank, bei der gepfändet wird, friert erstmal alles ein und kündigt danach auch gerne. Das wäre ja der Super-GAU, deshalb suche ich hier nach Hilfe.

-- Editiert von MilaPapadeous am 22.11.2019 15:04

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Du oder Weihnachten sind der Bank wurscht. Die haben gekündigt, weil sie derzeit keine Möglichkeit sieht dir weiterhin zu vertrauen. Auch muss es eine Vorgeschichte gegeben haben.
Wahrscheinlich wird nach Fristablauf die Forderung an ein IB abgegeben und dort ist die Vereinbarung oftmals wesentlich einfacher.

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#8
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Auch muss es eine Vorgeschichte gegeben haben.
Muss es nicht. Hat es auch nicht. Vor allem nicht mit derartiger Relevanz, die es rechtfertigt, davon auszugehen, man könne innerhalb einiger Tage den kompletten Dispo ausgleichen.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wahrscheinlich wird nach Fristablauf die Forderung an ein IB abgegeben und dort ist die Vereinbarung oftmals wesentlich einfacher.
Schön wäre es. Das widerspricht aber dem Vorredner, der meinte, dass die Bank scharf auf den Titel ist. Außerdem hat die Bank angedeutet, das Verfahren selbst zu bestreiten.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Du oder Weihnachten sind der Bank wurscht.
So sieht es wohl aus. Und ebenso hätte ich es niemals für möglich gehalten, dass eine Bank von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch machen würde, jemandem, der offensichtlich bestrebt ist, seine Schulden abzubauen, den Dispo unter dem Hintern wegzuziehen. Aber das passiert. Tatsächlich. Und nun stehe ich da.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
dass eine Bank von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch machen würde, jemandem, der offensichtlich bestrebt ist, seine Schulden abzubauen, den Dispo unter dem Hintern wegzuziehen.



Auf welches Konto geht dein Arbeitslohn?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Über welche Dispohöhe reden wir eigentlich?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Über welche Dispohöhe reden wir eigentlich?
7.500,-

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
Weil soweit ich weiß richten sich Gerichtsvollzieher oder Treuhhänder usw. nicht nach der Pfändungstabelle, sondern erstmal nach dem Grundfreibetrag.


Wo haben Sie diesen Unsinn denn her? Ein Insolvenzverwalter zieht alles an was sind wahr ist. Dabei wird dann hinsichtlich des Arbeitslohns natürlich auch die Pfändungstabelle angewendet. Ich glaube, sie haben ganz falsche Vorstellungen davon, was alles bei einer Insolvenz in die Insolvenzmasse fließt.

Und was soll im übrigen der Grundfreibetrag sein?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Und was soll im übrigen der Grundfreibetrag sein?


Es gibt vielleicht ja auch Leute, denen der genauen Terminus für etwas nicht geläufig ist. ;)


Zitat (von Eidechse):
Ein Insolvenzverwalter zieht alles an was sind wahr ist.



Und was soll im übrigen diese Aussage bedeuten? :grins:



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Ein Insolvenzverwalter zieht alles an was sind wahr ist.


Da habe ich wohl diesen Satz vergessen noch mal zu kontrollieren. Das sollte heißen: Ein Insolvenzverwalter zieht alles ein, was pfändbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wo haben Sie diesen Unsinn denn her? Ein Insolvenzverwalter zieht alles an was sind wahr ist.
Ich glaube, Sie haben mich entweder nicht richtig verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Wenn die (alte) Bank nun (ohne Insolvenz) einen Titel erwirkt und vollstrecken lässt (was sie ja während der Insolvenz in dem Sinne nicht kann), dann friert mir die (neue) Bank (ohne P-Konto) mein Konto für die nächsten Jahre ein (wenn sie es denn nicht kündigt). Wenn ich das (neue) Lohnkonto in ein P-Konto umwandle, wird erstmal alles über dem Pfändungsfreibetrag gepfändet. Mit dem, was da übrig bleibt, kann ich meinen sonstigen Verpflichtungen aber nicht nachkommen. Das würde dann mitunter zu unbezahlten Stromrechungen etc. und/oder weiteren Pfändungen führen. D.h. ich wäre doch zu einer Privatinsolvenz gezwungen angesichts eines nicht-gesprächsbereiten Gläubigers, der auf der Stelle 7.500,- haben möchte (koste es was es wolle), oder sehe ich das falsch?

Was ich oben meinte war, dass der (Grund-)Pfändungsfreibetrag herangezogen würde und eine Erhöhung wg. Unterhaltspflichten auch bei der Bank erst beantragt (und umgesetzt) werden müsste, während ich Gefahr laufe, dass hier die Zeit nicht reicht und schneller gepfändet wird, so dass mir "zu wenig" übrig bleibt. Ein Insolvenzantrag würde ja die Vollstreckung verhindern und gäbe mir so Zeit, diese Dinge zu regeln. Der Grund für diesen Gedankengang ist, dass ich eigentlich nicht im Voraus ein P-Konto bei meiner eben neuen (s.o.) Bank beantragen möchte mit der Befürchtung, dass sie mir deshalb ebenso (wie meine alte Hausbank) kündigt, solange es noch eine andere Möglichkeit zur Lösung dieses Problems geben könnte.

-- Editiert von MilaPapadeous am 22.11.2019 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich glaube du hast eine völlig falsche Vorstellung.
1. Die Bank lächelt max über eine Drohung mit der Inso.
2. bis zu einer Insolvenzeröffnung dauert es Monate. Du musst dich an eine Schuldnerberatung/ einen RA wenden. Der muss einen AEV machen. Nach dem Scheitern muss der Antrag ausgefüllt und abgegeben werden und dann muss noch eröffnet werden. Einen RA musst du bezahlen und eine Schuldnerberatung hat lange Wartezeiten.
3. Wenn eine Pfändung eingeht beantragst du ein P-Konto bei deiner neuen Bank und lässt dir die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Dauer insgesamt nicht länger wie ein paar Tage. Natürlich nur wenn das neue Konto nicht wieder hoffnungslos überzogen wird.
4. Wenn es dir um Zeit geht so dauert es bis zur Titulierung, Abgabe VA und dem PfüB noch ein bisschen. So eine Pfändung fällt nicht vom Himmel. Selbst die Titulierung kannst du hinauszögern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles soweit verstanden, bis auf:

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
1. Die Bank lächelt max über eine Drohung mit der Inso.
Das wiederum verstehe ich nicht. Ist das ein rein automatisierter Prozess oder wie kann es sein, dass der Bank ein Ratenzahlungsangebot im dreistelligen Bereich völlig egal ist und lieber wenig bis gar nichts zurückbekommt? Dieser Punkt inkl. der mangelnden Gesprächsbereitschaft geht mir einfach nicht in den Kopf.

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
3. Wenn eine Pfändung eingeht beantragst du ein P-Konto bei deiner neuen Bank und lässt dir die Pfändungsfreigrenze erhöhen. Dauer insgesamt nicht länger wie ein paar Tage. Natürlich nur wenn das neue Konto nicht wieder hoffnungslos überzogen wird.
Ich denke, das dürfte bei einem P-Konto ohnehin nicht mehr möglich sein. Und nein: weder das alte (absolut) noch das neue Konto (über den Dispo hinaus) ist überzogen.

Aber hier kommt mein Problem: meine A*l*o*-Bank (ja, wenn ich die gesamte Biographie offenlegen würde, wäre der Begriff tatsächlich nachvollziehbar, ein GG-Verständnis scheint dort nicht zu den Einstellungskriterien zu zählen) verhält sich derart kompromisslos und unmenschlich, dass es mich nicht überraschen würde, wenn sie auf dem Vollstreckungsantrag überall ein Kreuzchen macht (inkl. Lohnpfändung, Erzwingungshaft und lebenslange Freiheitsstrafe). Wenn sie also ohnehin meinen Lohn pfändet (s. "lächelt max" oben), was ja dazu führen würde, dass sie den kompletten pfändbaren Betrag alleine einstreicht und weitere Vollstreckungsmittel hätte (GV vorbeischicken etc.), warum um alles in der Welt sollte ich dann keine Inso beantragen, die weitere Vollstreckungsmaßnahmen verhindert und den Anteil dieser ******-Bank auf einen Bruchteil (aufgrund weiterer Gläubiger) reduziert? Ohne Inso muss ich die anderen ja schließlich aus dem (nach der Pfändung) verbleibenden Lohn bezahlen. Und bis die Pfändung aufgehoben würde, vergingen (selbst bei Gehaltserhöhungen) 10 Jahre, ich hätte aber weniger Geld übrig, um die anderen Gläubiger zu bedienen. Wäre ich da nicht schön blöd oder denke ich falsch?

Für erneute Antwort besten Dank im Voraus.

PS: Ich möchte es einmal in aller Deutlichkeit sagen: ich bin seit vielen Jahren Kundin dieser Bank und habe ihr in der Zeit zuverlässig tausende EUR an Zinsen beschert. Seitdem es einen ernstzunehmenden Mitbewerber gibt, ist der Rationalisierungs- und Automatisierungswahn darin gegipfelt, dass kaum noch eine E-Mail von einem Menschen beantwortet oder ein Telefonat qualifiziert entgegengenommen wird. In Bezug auf meinen Sachverhalt läge mir nichts ferner als - wenn es zum Ultimo kommen sollte - diesem Institut auch nur noch einen Cent mehr zuzugestehen als notwendig (angesichts der Ignoranz und Ausschlagung meiner Angebote, die ich ihm auf Knien unterbreitet habe und mich insbesondere schuldlos (bis auf die Nutzung eines üblichen Dispos, mit dem ja auch geworben wird) willkürlich an den Rande der Existenz führt).

-- Editiert von MilaPapadeous am 22.11.2019 22:15

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
bis zu einer Insolvenzeröffnung dauert es Monate.

Woher der Optimismus?
Ich kenne Stellen da dauert es bis zum ersten Termin 4-6 Monate, bis das "Vorspiel" durch ist 9-16 Monate.



Zitat (von MilaPapadeous):
wie kann es sein, dass der Bank ein Ratenzahlungsangebot im dreistelligen Bereich völlig egal ist

Ist ihr nicht egal, aber die Bank will halt erst mal einen vollstreckbaren Titel.
Will man die genannte Lösung nicht umsetzten, wird man damit leben müssen, das die Bank weiter nach Schema F vorgeht.



Wenn man Rache-Insolvenz als besten Weg ansieht, dann ist die Bonität für die nächsten 10-12 Jahe halt im Eimer. Kein Ratenkauf mehr, Prepaid Handyverträge ohne Handy, ...
Pyrrhussieg nennt man das wohl.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Habe ich da was rausgelesen wie "Sie haben Ihr Konto um 7500 € überzogen (evtl Dispo bis zum Anschlag?) UND ein neues Konto eröffnet, auf welchem seit neuestem auch Ihr Gehalt landet?"

Wenn dem so sein sollte, dann wundert es mich nicht, daß die Bank reagiert, wie es gerade geschieht. Aus Sicht der Bank läuft der Dispo (vermutlich schon länger/lange) im roten Bereich und plötzlich bleibt die regelmäßige Einzahlung aus.

Liege ich evtl richtig?

Und:

Zitat (von MilaPapadeous):
Und nein: weder das alte (absolut) noch das neue Konto (über den Dispo hinaus) ist überzogen.
Natürlich ist das Konto überzogen oder was meinen Sie, was ein Dispo darstellt? Es ist eine "geduldete Überziehung", aber nichts weniger als eine Überziehung ;)

Dass - immer noch: wenn meine Annahme richtig ist - ein Angebot von 150 € nicht wirklich auf Gegenliebe stößt, dürfte verständlich sein.... Das sind 50 Monate, also über 4 Jahre! Dabei wird die Bank vermutlich auch im Auge halten, daß neues Konto = neuer Dispo = woanders wird wohl früher oder später *noch* jemand auf sein Geld warten, bedeutet oder bedeuten kann....

Am besten wäre, Sie nehmen einen Kredit auf und zahlen davon den Dispo. Ist auch zinslich das sinnvollste.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.11.2019 02:00

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

@MilaPapadeous

Offensichtlich will die Bank den ratenzahlungsvergleich mit Ihnen nicht schließen. Warum, kann dahingestellt bleiben, weil es tatsächlich nur auf das Ergebnis ankommt, dass die Bank nicht möchte.

Vielleicht ist es tatsächlich so, wie es andere User hier schreiben, dass es der Bank nur um die Schaffung eines Vollstreckungstitels geht, damit bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung möglichst schnell Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Aber auch das kann ein falls gemutmaßt werden.

Sie müssen selbst entscheiden, wie sie damit umgehen, dass die Bank einen Titel erwirken will. Das werden sie wohl nicht verhindern können bzw die Bank nicht umstimmen können. Wenn die Insolvenz für die beste Lösung halten, dann müssen Sie diesen Weg gehen.

Den Eindruck, den ich gewonnen habe, ist allerdings, dass sie falsche Vorstellungen von der Insolvenz haben. Dies gilt zum einen dafür, dass sie offenbar meinen, dass eine Insolvenz ganz schnell eröffnet wird. Dem ist aber bei einer Verbraucherinsolvenz nicht so. Aufgrund des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, dauert es halt seine Zeit. Bis dahin wird die Bank in jedem Fall ihren Vollstreckungstitel haben, es sei denn sie ziehen das ganze in die Länge, indem sie z.b. einem Mahnbescheid widersprechen und dann ein streitiges Verfahren durchgeführt werden muss. Allerdings werden so dann auch die Kosten in die Höhe getrieben.

Die zweite falsche Vorstellung ist, dass bereits durch einen Insolvenzantrag Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind. Dem ist nicht so. Erst die Insolvenzeröffnung macht Vollstreckungen für Gläubiger unzulässig.

Dann hört es sich für mich ganz danach an, dass sie meinen, im Rahmen einer Insolvenz würde weniger von Ihrem Einkommen und Vermögen einbehalten werden. Das ist aber auch nicht so. Alles was pfändbar ist, geht an den Insolvenzverwalter. Sie brauchen genauso ein Pfändungsschutzkonto wie bei Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es dürfte das Risiko bestehen, dass Ihre neue Bank reagiert, wie wenn eine Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahme ausgebracht wird.

Aber wie gesagt, Sie müssen selbst entscheiden, ob der Weg über die Insolvenz der für Sie richtige ist.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

Noch eine Frage: die Verbraucherzentrale schreibt

Zitat:
Es kann vorkommen, dass das pfändungsfreie Einkommen höher ist, als durch das P-Konto und ergänzende Bescheinigungen geschützt werden kann. Dann kann ein Antrag auf individuelle Kontofreigabe entsprechend der Pfändungstabelle gestellt werden. Zuständig für diesen Antrag ist grundsätzlich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht am Wohnort.


sowie

Zitat:
Ist Ihr Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet, wird Ihnen nur unpfändbares Einkommen auf das Girokonto überwiesen. Liegt diese Summe über dem Freibetrag auf dem Girokonto, benötigen Sie einen zusätzlichen Freigabebeschluss des Vollstreckungsgerichts
Das verstehe ich nicht. Oben schrieben Sie, dass ich binnen weniger Tage die notwendigen Anträge bei der Bank stellen könnte :???:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ja, das Guthaben auf der bank kann höher sein als der Freibetrag beim ARbeitslohn. DAs ist doch nicht deckungsgleich. Außerdem gilt außerhalb der Insolvenz das Prinzip: wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Dieser Wettbewerb der Gläubiger hört doch erst auf, wenn ein Inso-Verfahren läuft. Da kann die Bank doch ziemlich lange dann auf der Warteliste stehen, auch wenn sie einen Titel hat.. Und die Verjährungsfrist (wenn sie sich auf Miniraten einläßt), ist schnell vorbei.

Einen Titel kann sie verkaufen, hat keinen Verwaltungsaufwand und auch keinen Ärger mehr.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 23.11.2019 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von MilaPapadeous):
Noch eine Frage: die Verbraucherzentrale schreibt



Sind denn unterhaltsberechtigte Personen vorhanden?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
MilaPapadeous
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Sind denn unterhaltsberechtigte Personen vorhanden?
Ja, zwei.

LG

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