ich hatte einen aussergerichtlichen schuldenbereinigungsplan mit mehreren gläubigern. dieser wurde auch vom amtsgericht bestätigt.
nun sind die 6 jahre vorbei incl. wohlverhaltensperiode und ein gläubiger den ich leider NICHT "bedient" hatte während dieser zeit, der meldet sich nun und will von mir die ursprüngliche Schuldsumme haben.
Er ist mit dem Betrag lt. Schuldenbereinigungsplan nicht einverstanden!
Ist das rechtens?
Wer kann mir helfen?
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aussergerichtlicher schuldenbereinigungsplan...
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?



Wenn dieser Gläubiger dem Schuldnerbereinigungsplan nicht widersprochen hat, dann hat er ihn angenommen.
Mich wundert nur, dass ein Amtsgericht einen außergerichtlichen Schuldnerbereinigungsplan bestätigt. Das Amtsgericht spielt hier doch noch gar keine Rolle?
Es gibt aber auch Voraussetzungen, dass die Restschuldbefreiung versagt bleibt.
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung.
Besser wendest du dich nochmal an deinen Schuldnerberater, der dein Verfahren geleitet hat.
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Hallo,
du hast die gleiche Frage bereits bei einem Rechtsanwalt gestellt.
Dieser hat dir entprechend geantwortet. Meiner Meinung nach aber nicht erschöpfend.
Denn - ist der Gläubiger von dir angegeben und angeschrieben worden, ist ihm auch mitgeteilt worden, das er mit einer Null-Tilgung einverstanden sein muß. Er hätte zu diesem Zeitpunkt dem Plan wiedersprechen müssen. So dann wäre es zu einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder zu einem Insolvenzantrag gekommen. Hat er diesem zugestimmt, kann er sich auch nicht mehr auf seine Forderung berufen. Ist dem Gläubiger allerdings eine Zahlung versprochen worden, die du nicht geleistet hast oder ist dieser gar nicht angeschrieben worden, so das er wiederspechen konnte. Ist der Schuldenbereinigungsplan gescheitert und er kann sehr wohl noch auf seine Forderung pochen!
Anders sieht dies bei einer Insolvenz aus, sollte dort ein Gläubiger vergessen worden sein ist dies bei der Restschuldbefreiung keine Hinderung, da die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben wird und der Gläubiger sich aufgrund dessen bei Gericht melden kann.
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quote:
Besser wendest du dich nochmal an deinen Schuldnerberater, der dein Verfahren geleitet hat.
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