Ich habe versehentlich als Drittschuldner an den Gläubiger der Ehefrau überwiesen, obwohl der Ehemann der Schuldnerin mit mir ein Vertragsverhältnis begründet. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
drittschuldner
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 20:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
drittschuldner
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2015 | 09:13
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Gläubiger anschreiben, Sachverhalt schildern, Kohle zurückverlangen
#2
Antwort vom 3. Oktober 2015 | 15:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Tipp,
das habe ich bereits getan, aber der RA des Gläubiger weigert sich. Begründung: ich habe dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestimmt.
Gibt es denn eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2015 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (38454 Beiträge, 14006x hilfreich)
Was hat denn der Ehemann mit den Schulden seiner Holden zu tun? Das sind doch zwei verschiedene Rechtsverhältnisse.
wirdwerden
#4
Antwort vom 4. Oktober 2015 | 19:06
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es sind zweiten verschiedene Rechtsverhältnisse. Der Beschluss ging an die Ehefrau und ich hab in der Eihle nicht genau hin geschaut.
#5
Antwort vom 5. Oktober 2015 | 08:44
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Zitat:Der Beschluss ging an die Ehefrau und ich hab in der Eihle nicht genau hin geschaut.
Uah! Immer amtliche Dokumente genauestens durchlesen! Sie haben jetzt praktisch eine Forderung anerkannt, obwohl die gar nicht besteht. Wird dieser Fehler nicht aus der Welt geschafft, kann der Ehemann von Ihnen verlangen, den zu Unrecht an den Gläubiger der Ehefrau abgeführten Betrag an ihn (erneut) auszuzahlen.
Da es sich hier um eine Willenserklärung handelt, würde ich an Ihrer Stelle sofort die Anfechtung der Drittschuldnererklärung wegen Irrtums erklären. Schreiben an den RA des Gläubigers (der Ehefrau), dass man sich in der Person des Schuldners geirrt hat und man hinsichtlich der Ehefrau keine Erklärung abgeben wollte. Die Anfechtung vernichtet die Willenserklärung im Nachhinein, sodass keine wirksame Drittschuldnererklärung besteht, der RA somit die Kohle ohne Rechtsgrund bekommen hat. Dann nach § 816 BGB zur Rückzahlung des Geldes auffordern.
-- Editiert von Krypton am 05.10.2015 08:44
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