drittschuldner

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tillus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
drittschuldner

Ich habe versehentlich als Drittschuldner an den Gläubiger der Ehefrau überwiesen, obwohl der Ehemann der Schuldnerin mit mir ein Vertragsverhältnis begründet. Wie bekomme ich mein Geld zurück?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Gläubiger anschreiben, Sachverhalt schildern, Kohle zurückverlangen

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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#2
 Von 
Tillus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp,
das habe ich bereits getan, aber der RA des Gläubiger weigert sich. Begründung: ich habe dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestimmt.
Gibt es denn eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Was hat denn der Ehemann mit den Schulden seiner Holden zu tun? Das sind doch zwei verschiedene Rechtsverhältnisse.

wirdwerden

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#4
 Von 
Tillus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind zweiten verschiedene Rechtsverhältnisse. Der Beschluss ging an die Ehefrau und ich hab in der Eihle nicht genau hin geschaut.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat:
Der Beschluss ging an die Ehefrau und ich hab in der Eihle nicht genau hin geschaut.


Uah! Immer amtliche Dokumente genauestens durchlesen! Sie haben jetzt praktisch eine Forderung anerkannt, obwohl die gar nicht besteht. Wird dieser Fehler nicht aus der Welt geschafft, kann der Ehemann von Ihnen verlangen, den zu Unrecht an den Gläubiger der Ehefrau abgeführten Betrag an ihn (erneut) auszuzahlen.

Da es sich hier um eine Willenserklärung handelt, würde ich an Ihrer Stelle sofort die Anfechtung der Drittschuldnererklärung wegen Irrtums erklären. Schreiben an den RA des Gläubigers (der Ehefrau), dass man sich in der Person des Schuldners geirrt hat und man hinsichtlich der Ehefrau keine Erklärung abgeben wollte. Die Anfechtung vernichtet die Willenserklärung im Nachhinein, sodass keine wirksame Drittschuldnererklärung besteht, der RA somit die Kohle ohne Rechtsgrund bekommen hat. Dann nach § 816 BGB zur Rückzahlung des Geldes auffordern.

-- Editiert von Krypton am 05.10.2015 08:44

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Krypton):
Dann nach § 816 BGB
zur Rückzahlung des Geldes auffordern.

Sorry, ist natürlich Blödsinn! Nach § 812 BGB !

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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