Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben. Folgendes.
2003 Geschieden, Schulden aus der Ehe.
EX-Ehefrau ist in Insolvenz.
Gläubiger treten nun an mich ran. Ich bezahle monatliche Raten auf die ehebendingte Schulden.
Nun folgende Frage:
Bedingt dadurch das ich die ehebendingte Schulden bezahle, meine Ex aber im Insolvenzverfahren
ist, kann sie ja im außenverhältnis zum Gläubiget nicht zahlen.
Soweit so gut.
Kann ich nun im innenverhältnis zu ihr diese Forderung gelten machen?
Soll heißen, dass sie nicht an den Gläubiger zahlt, ich aber, muss sie mir die hälfte der erbrachten Zahlungen wieder geben.
Sehe ich dies falsch?
DAnke für Eure hilfe
ehebendingte Schulden trotz Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
--- editiert vom Admin
Ich kann nicht sagen ob es masse gibt odetr nicht. Habe ja erst vor ca.6 Wochen von der PI erfahren.
Sie ist neuverheiratet und der Ehemann verdient recht gut.
Das Gericht hat letzten August die Restschuldbefreiung angekündigt.
Was wüde passieren wenn ich warte bis die PI abgeschlossen ist, und dann meine Forderung gegen sie gelten mache?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich kann nicht sagen ob es masse gibt odetr nicht. Habe ja erst vor ca.6 Wochen von der PI erfahren.
Sie ist neuverheiratet und der Ehemann verdient recht gut.
Das Gericht hat letzten August die Restschuldbefreiung angekündigt.
Was wüde passieren wenn ich warte bis die PI abgeschlossen ist, und dann meine Forderung gegen sie gelten mache?
--- editiert vom Admin
Ich habe eben seine Adresse des Insoverwalters ausfindig gemacht.
Wieso sind dies Verbindlichkeiten vor der Insolvenz? Sie sind mir doch erst durch deren Insolvenz entstanden, demnach müsste ich ja wohl ein recht darauf haben, diese auch von ihr wieder zu erlangen.
--- editiert vom Admin
Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, kannst Du Dir den Anteil Deiner Frau nicht von ihr wiederholen (§ 301 Abs. 2 InsO
).
Den Gang zum Insolvenzverwalter kannst Du Dir auch sparen, denn kurz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, d. h. es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr am Verfahren teilzunehmen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten