ehebendingte Schulden trotz Insolvenz

18. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stefan1020
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
ehebendingte Schulden trotz Insolvenz

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben. Folgendes.

2003 Geschieden, Schulden aus der Ehe.
EX-Ehefrau ist in Insolvenz.

Gläubiger treten nun an mich ran. Ich bezahle monatliche Raten auf die ehebendingte Schulden.

Nun folgende Frage:

Bedingt dadurch das ich die ehebendingte Schulden bezahle, meine Ex aber im Insolvenzverfahren ist, kann sie ja im außenverhältnis zum Gläubiget nicht zahlen.
Soweit so gut.

Kann ich nun im innenverhältnis zu ihr diese Forderung gelten machen?
Soll heißen, dass sie nicht an den Gläubiger zahlt, ich aber, muss sie mir die hälfte der erbrachten Zahlungen wieder geben.

Sehe ich dies falsch?


DAnke für Eure hilfe

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Stefan1020
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich kann nicht sagen ob es masse gibt odetr nicht. Habe ja erst vor ca.6 Wochen von der PI erfahren.
Sie ist neuverheiratet und der Ehemann verdient recht gut.


Das Gericht hat letzten August die Restschuldbefreiung angekündigt.
Was wüde passieren wenn ich warte bis die PI abgeschlossen ist, und dann meine Forderung gegen sie gelten mache?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan1020
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich kann nicht sagen ob es masse gibt odetr nicht. Habe ja erst vor ca.6 Wochen von der PI erfahren.
Sie ist neuverheiratet und der Ehemann verdient recht gut.


Das Gericht hat letzten August die Restschuldbefreiung angekündigt.
Was wüde passieren wenn ich warte bis die PI abgeschlossen ist, und dann meine Forderung gegen sie gelten mache?

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Stefan1020
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe eben seine Adresse des Insoverwalters ausfindig gemacht.

Wieso sind dies Verbindlichkeiten vor der Insolvenz? Sie sind mir doch erst durch deren Insolvenz entstanden, demnach müsste ich ja wohl ein recht darauf haben, diese auch von ihr wieder zu erlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird, kannst Du Dir den Anteil Deiner Frau nicht von ihr wiederholen (§ 301 Abs. 2 InsO ).
Den Gang zum Insolvenzverwalter kannst Du Dir auch sparen, denn kurz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben, d. h. es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr am Verfahren teilzunehmen.

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