"geschütztes Einkommen", Pfändungsfreigrenze(n)

30. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)
"geschütztes Einkommen", Pfändungsfreigrenze(n)

Hallo zusammen,

wo finde ich verständliche Definitionen was mit o.g. Begriffen genau gemeint ist und wie sie im Insolvenzverfahren gehandhabt werden.

Aber bitte:

keine weiteren unsachlichen Diskriminierungen, Unterstellungen und sonstige infame Hetzereien!

(Die Betroffenen wissen schon wer gemeint ist!)

Gruß

Jürgen



-- Editiert jkanuff am 30.10.2012 14:42

-- Editiert jkanuff am 30.10.2012 14:43

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26 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Google fragen? Ergebnisse durchschauen? Da sind mehr als genug Seiten von Anwälten etc. mit Beispielen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

du hast mein Posting entweder nicht komplett gelesen

oder nicht verstanden!

übrigens:
wenn dein Vorschlag richtig wäre könnte man dieses Forum hier getrost dicht machen ...

-- Editiert jkanuff am 30.10.2012 16:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)



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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
du hast mein Posting entweder nicht komplett gelesen

Oder du hast keine Ahnung, wie man Google bedient.
http://lmgtfy.com/?q=pf%C3%A4ndungsfreigrenze
(Bei mir der 4. Treffer von oben).

Was soll so eine völlig verfehlte Provokation von deiner Seite denn schon wieder? Wenn du keine Ahnung hast, wie Google funktioniert, dann sag es aber provoziere hier nicht andere. Danke.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

quote:
du hast keine Ahnung, wie man Google bedient


die Kritik muss ich zurückgeben:

du offenbar auch nicht,

denn der von dir gefundene Link gibt keinerlei Antwort auf meine Ausgangsfrage sondern enthält die bekannte Tabelle der pfändungsfreien Nettoverdienste,

ansonsten noch ca. 20.000 weitere Seiten ...



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Lustig, sehr lustig, wie Sie hier permanent provozieren.

quote:<hr size=1 noshade>Die nachfolgende Tabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO)[1] zeigt auf, wie viel vom Nettoeinkommen des Schuldners gepfändet werden darf. <hr size=1 noshade>

Was bitte ist daran nicht zu verstehen, Herr Troll?
Was bitteschön braucht man denn für eine darüber hinausgehende Begriffserklärung?

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-- Editiert mepeisen am 30.10.2012 18:16

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich wollte ja eigentlich wirklich mich an den Aufruf von InsoFlo halten und nicht mehr antworten, aber ich tus doch:

Das hatten wir doch alles schon mal und zwar hier

Pfändungsfreibetrag bei ALG2-Bezug
ist geliehenes/geschenktes Geld Insolvenzmasse
Was ist Insolvenzmasse und was nicht?

Wahrscheinlich wurde das Thema auch noch in anderen Threads von Ihnen angesprochen. Da wurde Ihnen versucht zu erklären, was pfändbar ist und was nicht.

Sorry aber was Verständlicheres als die Erklärungen, die Ihnen hier gegeben wurden, vermag ich nicht zu erkennen. Ich befürchte selbst Anfänger-Fachbücher bzw. Bücher, die die InsO im Grundriss erklären, wären für Sie als Laien unverständlich. Zumal diese vermutlich dann auch nicht die von Ihnen gewünschten Ergebnisse liefern.

-- Editiert Eidechse am 30.10.2012 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

quote:<hr size=1 noshade>Was bitte ist daran nicht zu verstehen, ...?
<hr size=1 noshade>

(Beleidigung mal weggelassen,
siehe Ursprungsposting!)

Ich habe auch nicht behauptet es nicht verstanden zu haben,
das ist wieder so eine infame Unterstellung,

denn ich habe geschrieben:

quote:<hr size=1 noshade>der von dir gefundene Link gibt keinerlei Antwort auf meine Ausgangsfrage sondern enthält die bekannte Tabelle der pfändungsfreien Nettoverdienste, <hr size=1 noshade>


und nicht das ich etwas nicht verstehe!

Im Regelinsolvenzverfahren befinden sich ja eher selten Arbeitnehmer sondern auch (ehemalige Selbstständige) und ggf. mittlerweile ALG2-Bezieher die kein Nettoeinkommen haben.
Da ergibt sich zuerst die über den Gesetzestext hinausgehende Frage, welcher Betrag bei diesen Personen vom Insolvenzverwalter nicht zur Masse genommen werden kann und warum,
ZPO § 850i gibt dazu nur einen unklaren Hinweis.

quote:<hr size=1 noshade>Was bitteschön braucht man denn für eine darüber hinausgehende Begriffserklärung?
<hr size=1 noshade>


siehe Ursprungsposting


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
und nicht das ich etwas nicht verstehe!

Dann stelle auch keine Fragen, ob einer etwas erklären kann.
quote:
Im Regelinsolvenzverfahren befinden sich ja eher selten Arbeitnehmer

Wo steht da was von Arbeitnehmern?
quote:
ggf. mittlerweile ALG2-Bezieher die kein Nettoeinkommen haben

Wieso ist das ausgezahlte ALG2 kein Nettoeinkommen?
quote:
Da ergibt sich zuerst die über den Gesetzestext hinausgehende Frage

Sie bekommen ALG2 in einer Höhe, die über der Pfändungsfreigrenze liegt?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
herb53
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 76x hilfreich)


Wenn man so allgemein gehaltene Fragen stellt, muss man sich nicht wundern, wenn man so (dumme) Antworten erhält. Auf dumme fragen gibt es entgegen allgemeiner Redensart auch nur dumme Antworten.

Was willst Du eigentlich genau wissen? Stelle konkrete Fragen, dann erhältst Du sicherlich auch brauchbare Antworten.

Wenn man Hilfe in einem Forum haben will, sollte man sich nicht so verhalten wie Du das machst.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wollte ja eigentlich wirklich mich an den Aufruf von InsoFlo halten und nicht mehr antworten, aber ich tus doch <hr size=1 noshade>


Machen Sie sich nichts daraus, Eidechse. Ich hab mich ja selbst nicht dran gehalten. Aber ich denke, die letzten Beiträge des Herrn Jürgen haben deutlich gezeigt, dass es absolut keinen Sinn macht, dem Herrn Jürgen noch irgendetwas erklären zu wollen - und sei es, dass Geld aus Münzen und Banknoten besteht, da er vermutlich sogar das anzweifeln würde...

Hier ist Hopfen und Malz verloren. Soll er doch endlich einen Anwalt nehmen. Wenn ihm die Sache wirklich so passiert ist, wie er beharrlich behauptet, dann lässt er sich doch nicht von einem einzelnen Anwalt abspeisen, sondern holt sich eine zweite Meinung (und vor allem Kostenvoranschlag) ein.

Irgendwie ertappe ich mich ständig dabei, dass ich voller Neugier in die Threads des Herrn Jürgen schaue, weil mich das mehr bespaßt als es so mancher sogenannte Stand-Up-Comedian je könnte... ;)

Trotzdem: Das hier ist ja kein Unterhaltungsforum, sondern ein Rechtsforum, in dem rechtliche Aspekte erörtert werden sollen. Letzteres wird zunehmend unmöglich, wenn jeder zweite eröffnete Thread von Herrn Jürgen stammt und noch dazu - wie Sie ja beispielhaft herausgestellt haben - ständig Fragen zu wiederholen pflegt. Die Übersichtlichkeit geht dadurch massiv verloren. Bin daher der Ansicht, dass sich die Admins hier wirklich mal einschalten sollten. Dann würde ich auch nicht zu solchen Reaktionen wie weiter oben in diesem Thread hingerissen... :party:

Schönen Tag Euch allen... naja, FAST allen ;)
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Eidechse

quote:
Sorry aber was Verständlicheres als die Erklärungen, die Ihnen hier gegeben wurden, vermag ich nicht zu erkennen.


es mag vielleicht für einen Juristen verständlich sein, ich habe jedoch darin noch keine Beantwortung meiner Frage erkannt, weshalb ich nochmals gezielt nachfrage;

das Problem für mich an den genannten Beiträgen ist, dass sie alle sehr umfangreich geworden sind, dahin sehr viele Missverständnisse enthalten sind die es mir als Nichtjuristen praktisch unmöglich machen zweifelsfrei daraus die gewünschte Informationen zu gewinnen.

Gut Ding will halt Weile haben, es ist auch noch kein Insolvenzrecht der vom Himmel gefallen!

Außerdem lässt die Suchfunktion des Forums leider eine Suche nur in einem Thread nicht zu.

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

quote:
Wo steht da was von Arbeitnehmern?


ich verstehe die Frage nicht,
könnten sie diese bitte ausführlicher stellen?

quote:
Wieso ist das ausgezahlte ALG2 kein Nettoeinkommen?


Einkommen ist für mich bisher "verdientes Geld",
ALG2 eine Sozialleistung, vom Charackter eher als Geschenk als verdientes Geld.
Ausserdem muss es auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden,
für mich das stärkste Indiz.

quote:
Sie bekommen ALG2 in einer Höhe, die über der Pfändungsfreigrenze liegt?


so um die 370.-, das ist Standard für 1 Person.

wo nun meine insgesamte Pfändungsfreigrenze liegt,
ich gehe derzeit von 1030.- aus,
will ich ja gerade hier wissen,
und speziell ob ein Betrag unter 1030.- privater Einnahmen auf dem privaten Girokonto bis auf das darin enthaltene ALG2 vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse beansprucht werden kann.

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
ich verstehe die Frage nicht,
könnten sie diese bitte ausführlicher stellen?

Das war mir klar...
Ja ne. Bei dern Erklärungen steht nichts von Arbeitnehmern trotzdem schreibst ständig was von Arbeitnehmern.
quote:
ALG2 eine Sozialleistung, vom Charackter eher als Geschenk als verdientes Geld

Das stimmt, manche betrachten ALG2 als Geschenk.
Einkommen ist Einkommen, egal woher es stammt. Auch Zinsen auf Festgeldbeträge zählen zu Einkommen. Auch wenn diese gleichfalls geschenkt sind.
quote:
Ausserdem muss es auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden,
für mich das stärkste Indiz.

Weil ALG2 selbst steuerfrei ist...
quote:
und speziell ob ein Betrag unter 1030.- privater Einnahmen auf dem privaten Girokonto bis auf das darin enthaltene ALG2 vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse beansprucht werden kann.

Das heisst, sie haben neben ALG2 zusätzliche Einnahmen? Das würde bedueten, dass Ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden könnten.

Es gibt keine Möglichkeit des Insolvenzverwalters, das ALG2 zu pfänden/einzubehalten, soweit es die einzige Einnahmequelle ist. Gibt es weitere Einnahmequellen würde hingegen ALG2 gekürzt/gestrichen. So einfach ist das.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo herb53,

quote:
Wenn man so allgemein gehaltene Fragen stellt, muss man sich nicht wundern, wenn man so (dumme) Antworten erhält. Auf dumme fragen gibt es entgegen allgemeiner Redensart auch nur dumme Antworten.


mein Lehrer pflegte immer zu sagen:
"es gibt keine Dumme Fragen sondern nur dumme Antworten".

ich schliesse mich der Denkweise meines Lehrers an !!!

quote:
Was willst Du eigentlich genau wissen? Stelle konkrete Fragen, dann erhältst Du sicherlich auch brauchbare Antworten.


dann will ich meine Frage konkreter im Telegrammstil stellen:

Auf meinem Girokonto mussten immer ein paar Hundert Euro für Lastschriften stehen um unnötige Rücklastschriftkosten zu vermeiden:

1. ein Anwalt zahlt vor I-Antrag 1500.- aus vorausbezahltem gewonnenen Rechtsstreit zurück;#

2. Schuldner hebt dieses Geld vom Girokonto ab damit es dort nicht gepfändet werden kann.

3. Schuldner zahlt davon immer ein paar Hundert Euro ein um danach sofort das Geld sofort wieder für Überweisungen zu verwenden.

4. Bank erfährt von vorl. Inso., kündigt sofort das Konto mit 6 Wochenfrist, nimmt aber Bareinzahlungen entgegen, sperrt dem Schuldner aber die die Überweisungen.

Gesamtguthaben zu diesem Zeitpunkt: unter 1030.-

5. IV verweigert die Freigabe des Kontos.

6. am nächsten Monatsanfang kommt erneut ALG2 auf das Konto.

7. Nach Ablauf der Kündigungsfrist überweist die Bank das Geld an den mittlerweile IV.

8. IV will wissen wo das Geld auf dem Konto her ist.

9. IV bekommt Kontoauszüge der letzten Monate die die Erklärungsversuche glaubhaft machen sollen.

10. IV erklärt das er (das klar Nachvollziehbare) nicht glaubt !!!

11. IV zahlt Schulder 1 x ALG2.

12. IV reagiert nicht auf Auforderungen des Schuldners auch das 2. ALG2 auszuzahlen, stellt sich stumm bzw. stur.

13. Schuldner wendet sich an das Insolvenzgericht.

14. Insolvenzgericht leitet die Beschwerde an den IV weiter ohne sich weiter darum zu kümmern.

Irgendwie muss der Schuldner aber an sein Geld zum Leben kommen!

Wie oder warum nicht?

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo InsoFlo,

wenn das hier ein Rechtsforum ist und kein Unterhaltungsforum

sollten Sie die Beiträge auch nicht als Unterhaltung ansehen!

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
2. Schuldner hebt dieses Geld vom Girokonto ab damit es dort nicht gepfändet werden kann.

Darf der Schuldner nicht. Gelder verstecken ist nicht erlaubt.
quote:
3. Schuldner zahlt davon immer ein paar Hundert Euro ein um danach sofort das Geld sofort wieder für Überweisungen zu verwenden.

Dürfte bewirken, dass die RSB um die Ohren fliegt, da man Gelder versteckt hat, die normalerweise in sie Insolvenzmasse gehören.
quote:
5. IV verweigert die Freigabe des Kontos.

Tut er auch gut dran, wenn der Schuldner Gelder hat verschwinden lassen.
quote:
9. IV bekommt Kontoauszüge der letzten Monate die die Erklärungsversuche glaubhaft machen sollen.

Und die beweisen, dass man hat gelder verschwinden lassen
quote:
10. IV erklärt das er (das klar Nachvollziehbare) nicht glaubt !!!

Logischerweise glaubt er das nicht.
quote:
11. IV zahlt Schulder 1 x ALG2.

Warum auch nicht, der Schuldner hat ja einiges an Geld abgehoben, was draufgerechnet würde und demnach ist ein Betrag über der Pfändungsfreigrenze vorhanden und demnach auch genug pfändbar.


Also. Zuerst einmal handelt es sich wohl nicht um ein P-Konto (siehe anderer Beitrag). Zweitens haben Sie Gelder veschwinden lassen. Drittens unterstellen Sie hier reihenweise dem IV, in die eigene Tasche zu wirtschaften usw.

Langsam wird es echt lächerlich... Wenn es das nicht vorher schon war...

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-- Editiert mepeisen am 01.11.2012 13:35

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

ich dachte man könnte aus Punkt 4 erkennen was VOR dem Insolvenzverfahren stattgefunden hat.

Nachdem die Bank vom vorl. Insolvenzverfahren erfahren hat (noch an gleichen Tag der amtlichen Mitteilung) konnte ich das Konto gar nicht mehr nutzen.

Sie gehen offenbar davon aus das sich alles nach Insolvenzeröffnung zugetragen hat.

Also nochmals unter diesem Gesichtspunkt Stellung nehmen!

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nun, es ist egal, ob davor oder dahinter. Es wurde abgehoben damit es nicht gepfändet wird. Und im Anblick von drohender Zahlungsunfähigkeit Gelder zu verstecken ist keine gute Idee.

Einen Vorschlag zur Güte: Bevor das hier ein Staatsanwalt liest bitte einfach nichts mehr sagen und keine Themen mehr eröffnen. Ist wirklich besser so.

-- Editiert mepeisen am 01.11.2012 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo mepeisen,

deine Vorstellungen zur Arbeitsweise und Arbeitswut von Staatsanwälten ist schon kindlich trollig ...

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wenn das hier ein Rechtsforum ist und kein Unterhaltungsforum

sollten Sie die Beiträge auch nicht als Unterhaltung ansehen! <hr size=1 noshade>


Sie lassen mir ja gar keine andere Wahl, zumal es ja ohnehin nur IHRE Beiträge sind, die ich als belustigend empfinde... ;)

quote:<hr size=1 noshade>deine Vorstellungen zur Arbeitsweise und Arbeitswut von Staatsanwälten ist schon kindlich trollig ... <hr size=1 noshade>


Zum Thema "TROLLig" fällt mir doch gerade was ein..... :devil:

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zwar etwas spät aber zu Ihrem Beitrag Jürgen vom 01.11.2012, 9:56 Uhr:

quote:
es mag vielleicht für einen Juristen verständlich sein, ich habe jedoch darin noch keine Beantwortung meiner Frage erkannt, weshalb ich nochmals gezielt nachfrage;


Das ist keine gezielte Nachfrage, was Sie da tun, sondern lediglich eine Wiederholung der von Ihnen aufgeworfenen Frage, auf die Sie die Beantwortung bereits erhalten haben. Ihr Nichtverständnis hat m.E. auch nichts damit zu tun, dass Sie Laie sind. Es gibt hier genügend Laien, die z.B. meine Antworten oder die von InsoFlo (der wenn ich mich recht erinnere auch kein Jurist ist) verstehen. Sie erwecken eher den Eindruck, dass in den Ihnen gegebenen Erklärungen nicht das enthalten ist, was Sie gerne hören wollen, also eine Bestätigung Ihrer Laien-Rechtsauffassung. Es wird Ihnen aber auch nicht weiter helfen, wenn Ihnen jetzt irgendjemand sagt, dass Sie mit allem Recht haben. Da werden Sie in der wirklichen Welt - sprich bei Ihrem Insolvenzverfahren - nicht weiter kommen.

quote:
das Problem für mich an den genannten Beiträgen ist, dass sie alle sehr umfangreich geworden sind, dahin sehr viele Missverständnisse enthalten sind die es mir als Nichtjuristen praktisch unmöglich machen zweifelsfrei daraus die gewünschte Informationen zu gewinnen.


An dem Umfang sind Sie ja wohl selbst beteiligt. Auf Ihre Nachfragen wurde stets versucht Ihnen die Angelegenheit weiter zu erklären. Wieso sind im Übrigen in Ihren Threads viele Missverständnisse enthalten? Wollen Sie damit ausdrücken, dass Sie die Antworten nicht verstehen? Wenn man Sie miss verstanden hätte, dann liegt es in der Natur der Sache, dass Sie sich entweder konkreter ausdrücken müssen oder aber das Forum hier an seine Grenzen stößt, da es hier keine Rechtsberatung im Einzelfall geben kann. Und gerade in der Juristerei wird es im Zweifel auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, sodass Sie hier sowieso keine Allgemeingültige Antwort bekommen können.

Wenn Sie klare Antworten für Ihren Fall haben wollen, dann müssen Sie nunmal zu einem Rechtsanwalt. Da Sie nach eigenen Angaben kein Geld dafür haben, werden Sie wohl keine konkreten Antworten für Ihren Fall erhalten. Hier über das Forum werden Sie nicht weiter kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Eidechse,

quote:
Sie erwecken eher den Eindruck, dass in den Ihnen gegebenen Erklärungen nicht das enthalten ist, was Sie gerne hören wollen


das soll sicherlich ein Vorwurf sein,
ist aber ein ganz natürliches Verhalten.

quote:
Wollen Sie damit ausdrücken, dass Sie die Antworten nicht verstehen?


ja; zumindest nicht so wie die Autoren es in der Kürze gemeint haben.

Gruß

Jürgen



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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
das soll sicherlich ein Vorwurf sein,


Das ist kein Vorwurf sondern die Schilderung meines Eindrucks von Ihnen.

quote:
ist aber ein ganz natürliches Verhalten.


Was soll ein natürliches Verhalten sein? Dass man immer wieder die gleichen Fragen stellt, bis man das hört was man hören will? Und was soll mit natürlichem Verhalten gemeint sein?

Hier könnten wir gleich den nächsten Thread aufmachen, in dem man sich vermutlich über die Bedeutung des Begriffs "natürliches Verhalten" auslässt. Will man ihn aufassen als "rein menschliches Verhalten", dann würde so ziemlich jedwedes Verhalten darunter fallen, macht die Sache aber nicht besser oder schlechter.

Fakt ist, dass Sie immer wieder die gleichen Fragen stellen, sei es weil die Antworten nicht das enthalten, was Sie gerne hören wollen, oder sei es weil Sie die Antworten nicht verstehen oder verstehen wollen. Irgendwie klappt es nicht mit der in Ihren Augen verständlichen Weitergabe von Infos an Sie. Wie gesagt, das Forum wird Ihnen hier an dieser Stelle aber nicht mehr weiterhelfen können.

By the way:

Liegt schon eine Entscheidung im Hinblick auf Ihre Beschwerde gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss vor? Wenn ja, wie sieht die denn aus.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
jkanuff
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Eidechse,

quote:
Was soll ein natürliches Verhalten sein?


das man erwartete positive Rückmeldungen eher wahrnimmt unerwartete Negative.

quote:
Fakt ist, dass Sie immer wieder die gleichen Fragen stellen,


hmmmmm ... vielleicht erkennen Sie die Unterschiede nicht,
oder wollen Sie nicht erkennen?


quote:
Liegt schon eine Entscheidung im Hinblick auf Ihre Beschwerde gegen den Insolvenzeröffnungsbeschluss vor?


nein,
das zieht sich.

Gruß

Jürgen



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""

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Was soll ein natürliches Verhalten sein?
--------------------------------------------------------------------------------


das man erwartete positive Rückmeldungen eher wahrnimmt unerwartete Negative.


Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was Sie unter "natürlichem Verhalten" und zwar abstrakt und allgemein verstehen.

Und ehrlich gesagt, dass Sie die in Ihren Augen negativen Rückmeldungen nicht wahrgenommen haben, ist schlicht und ergreifend unwahr. Hätten Sie die negativen Äußerungen nicht wahrgenommen, dann würden Sie schließlich keine Rückfragen stellen und alles in klein-klein aufpuzzeln wollen. Sie haben die für Sie negativen Rückmeldungen sehr wohl wahrgenommen. Sie gefallen Ihnen nur nicht und deshalb hoffen Sie durch weiteres ständig dieselben Fragen stellen kommt irgendwann eine Ihnen genehme Antwort.

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Fakt ist, dass Sie immer wieder die gleichen Fragen stellen,
--------------------------------------------------------------------------------


hmmmmm ... vielleicht erkennen Sie die Unterschiede nicht,
oder wollen Sie nicht erkennen?


Lassen Sie sich von einem Nicht-Laien gesagt sein, dass Sie vielleicht nicht nach dem Wortlaut die gleichen Fragen stellen aber im Ergebnis kommt es immer auf das Gleiche hinaus.

1x Hilfreiche Antwort

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