Hallo miteinander,
ich bekam im Juli von meinem Schuldnerberater mitgeteilt, dass die außergerichtlichen Einigungsversuche gescheitert sind, und ich Insolvenz anmelden solle. So weit so gut. Da meine Einkommenssituation durch gesundheitliche Gründe noch offen war, wollte ich mit dem Antrag warten.
Nun habe ich ein paar Fragen bevor ich den Antrag an das Amtsgericht sende.
Was passiert nachdem der Antrag eingereicht wurde? Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Kann ich den Antrag jetzt selber stellen, oder brauche ich einen Vertreter? Rechtsanwalt zb?
Kontaktiert das Gericht/Insolvenzverwalter Angehörige? Also Eltern/Geschwister? Und fordert von denen Geld ein?
Läuft das ganze Verfahren schriftlich ab, oder muss ich immer wieder persönlich anwesend sein? Zb bei den Verhandlungen mit den Gläubigern?
Mir ist bewusst dass ich einen Fehler gemacht habe, und die Schulden los werden möchte bzw muss. Ich bin ledig ohne Kinder und wohne alleine, weswegen ich (gott sei dank) nur für mich alleine verantwortlich bin in der Situation. Allerdings möchte ich durch diese Sache alleine gehen und keine Angehörigen oder Freunde darüber informieren.
Insolvenz läuft nach meinem Verständnis so ab, dass alles was ich monatlich erhalte, und über die Pfändungsfreigrenze geht (Ich habe bereits ein P Konto), an den TH abgegeben wird, und ich ansonsten keine neuen Schulden etc machen darf (was für mich nach so einer Entscheidung selbstverständlich ist) oder gibt es noch andere Dinge die in der Zeit auf mich zukommen? (Ausgenommen Meldung über Veränderungen, dass ist mir klar) Leider sind die Ergebnisse im Internet etwas unklar, deswegen stelle ich so viele Fragen. Bei meiner Schuldnerberatung habe ich nicht das Gefühl dass die mein Fall noch interessiert, nachdem sie alle Unterlagen an mich zurückgesendet haben, inkl den Papieren für den Antrag.
Liebe Grüße und schon mal danke für die Antwort
insolvenz eröffnung
23. September 2019
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Frage vom 23. September 2019 | 15:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
insolvenz eröffnung
#1
Antwort vom 24. September 2019 | 13:28
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 786x hilfreich)
Du brauchst keinen Vertreter.
Freunde und Familie werden natürlich nicht informiert. Allerdings ist die Inso öffentlich, d.h. jeder den es interessiert kann unter www.insolvenzbekanntmachung.de dein Verfahren sehen.
Im Regelfall musst du nicht vor Gericht erscheinen.
Die Pfändungsfreigrenze gilt nur für Einkommen. Alles andere bekommt der IV im eröffneten Verfahren, also z.B. Steuernachzahlungen, Betriebskostenguthaben, Erlöse aus Verkäufen,... .
Du darfst und machst auch während der Inso Schulden, z.B. Mietvertrag, Handyvertrag,... . Neue Schulden sind kein Grund für die RSB Versagung.
Achte darauf, dass die Bescheinigung von der SUB nur 6 Monate gültig ist. In dieser Zeit muss die Inso eröffnet sein.
Und jetzt?
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