nachträgliche Lohnpfändung

17. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Harry12
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 26x hilfreich)
nachträgliche Lohnpfändung

Hallo zusammen. Folgende Situation:
Mein Insolvenzverwalter hat mir am 24.02.10 geschrieben, daß keine Beträge meines Januar Gehaltes an Ihn zu zahlen sind (ich zahle immer direkt an Ihn, wird also nicht gepfändet). Mein Gehalt ist jeden Monat unterschiedlich aufgund von Überstunden, usw. Jetzt (14.04)hat der Insolvenzv. mir aufgrund eines Gerichtsurteil vom 9.2.10 eine Neuberechnung für mein Januargehalt geschickt, wonach ich 381,40€ zu Gunsten der Masse an Ihn zahlen soll. Wir sind jetzt aber mal eben 2 Monate weiter. Muß ich zahlen? Wo soll ich das Geld jetzt noch hernehmen? Ist doch längst ausgegeben, da er mir ja ursprünglich geschrieben hat (nach dem Gerichtsurteil), daß kein Geld gezahlt werden muß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Klären Sie den Sachverhalt mit der Rechtspflegestelle des zuständigen Amtsgerichtes.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
aus dem Sachverhalt ist leider nicht ersichtlich, ob nun dem Verwalter dieses zusteht oder nicht. Guter Tip von Spreeperle beim Insolvenzgericht einmal nachfragen. Sollte die Forderung des IV jedoch berechtigt sein, ist es sicher kein Problem mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren, zumal er ja nicht "unschuldig" an der Situation ist.

1x Hilfreiche Antwort

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