öffentlich rechtliche Verstrickung

30. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
wissi1
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
öffentlich rechtliche Verstrickung

Guten Tag,

Ich befinde mich aktuell in der Wohlverhaltensphase und werde Ende nächsten Jahres die Inso beenden.

Was mich nun schon seit knapp 2 Jahren begleitet ist "eingefrorenes" Geld auf dem P-Konto. Die Bank hat es damals nicht an die Verwalterin abgeführt. Ich bekomme es nicht und die Gläubiger ebenso nicht. Die Bank erklärte mir, dass es sich um eine Öffentlich-rechtliche Verstrickung handelt.

Die Bank fühlt sich nicht mehr zuständig, da ich mich in der WV befinde. Die Insoverwalterin ist auch nicht interessiert und sagt vielleicht kommen Sie nach der Inso an dass Geld.

Und ja das würde ich gerne, nur wie? P Konto aufheben? In dem Moment treten doch die Pfändungen wieder in Kraft. Sollte ich die Bank zuvor informieren, das dass Geld nicht an die Gläubiger überwiesen werden darf, da die Inso abgeschlossen ist? Zuvor versuchen das die Gläubiger die Pfändung zurück ziehen?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von wissi1):
dass es sich um eine Öffentlich-rechtliche Verstrickung handelt.


Und das soll was genau bedeuten?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Da würde ich doch glatt mal die Bank auffordern diese öffentliche Verstrickung entweder aufzulösen oder Dir gegenüber verständlich aufzuklären.

Wenn die Bank beides nicht tut, könnte man möglicherweise auf Herausgabe klagen. Die Kosten könnten (wenn man den ersten Teil mit dem Versuch der Aufklärung nachweislich und am Besten noch mehrfach gemacht hat) dann bei der Bank hängenbleiben.

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