Muss eine ausstehende Forderung gegenüber einer insolventen Firma noch beglichen werden?
Ab welchem Zeitpunkt muss man die Rechnung nicht mehr zahlen bzw. wo kann ich mich diesbezüglich erkundigen?
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offene Rechnung ggü insolventer Firma
4. Oktober 2011
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Frage vom 4. Oktober 2011 | 22:32
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 3x hilfreich)
offene Rechnung ggü insolventer Firma
#1
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 23:45
Von
Status: Wissender (14948 Beiträge, 4574x hilfreich)
Hallo,
quote:Du meinst wohl eher eine austehende Verbindlichkeit, du sagst ja auch gegenüber der Firma.
Muss eine ausstehende Forderung gegenüber einer insolventen Firma noch beglichen werden?
Aber natürlich muss diese beglichen werden. Es gilt aber die regelmäßige Verjährung (ohne Titel meist 3 Jahre), das zu deiner Frage nach dem Zeitpunkt.
Wie kommen die Leute immer darauf, dass das nicht so wäre?
Aktuelles Beispiel aus der Praxis: TelDaFax-Kunden, die noch offene Stromrechnungen haben, müssen diese natürlich bezahlen, keine Frage. Andere Kunden die hingegen aufgrund einer Vorauszahlung noch ein Guthaben besitzen , können das (nur) zur Insolvenztabelle anmelden; mit erfahrungsgemäß recht geringem Erfolg.
Wenn du gleichzeitig auch noch eine Forderung gegen die selbe Firma hast, dürftest du u.U. mit dieser aufrechnen (laß dich dann aber unbedingt fachlich beraten, das ist nicht so einfach und auch nicht pauschal zu beantworten).
MfG Stefan
-- Editiert reckoner am 04.10.2011 23:47
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