pfändungsfreies Einkommen

13. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
birdwoman
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
pfändungsfreies Einkommen

Ich bin noch 2 Jahre in der Wohlverhaltensphase. Kann demnächste einen Job bekomen und werde dann alles was über den Eigenbehalt von 995€ netto geht abgeben müssen - soweit ok. Meine Frage, welche Formen von Gehalt pfändungsfrei sind, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel meine Miete direkt an den Vermieter bezahlt und von meinem auszuzahlenden Nettogehalt abzieht, wird dann nur der tatsächliche Auszahlungsbetrag zugrunde gelegt oder das Nettogehalt das ich vor Abzug der Miete bekommen hätte? Ebenso wenn ein Teil des Bruttogehaltes per Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung geht, reduziert sich dadurch das ausgezahlte Netto, wird nur der tatsächlich ausbnezahlte Betrag zugrundegelegt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das Nettogehalt das vor Abzug der Miete ausgezahlt wird ist entscheidend.

Erst wird der Gläubiger ausgezahlt, dann die Miete überwiesen, dann der Rest ausgezahlt. So ist die Reihenfolge.
Deweiteren kann ich mir nicht vorstellen, das der Arbeitgeber die Miete überweist.

Solche windigen Konstruktionen können einen übrigens unter Umständen die Restschuldbefreiung kosten !

Im übrigen sollte man es nicht zur Lohnpfändung kommen lassen, sonst ist die Probezeit schneller um als man glaubt.

Es besteht doch sichr die Möglichkeit das DU die Summe über den selbstbehalt überweist? Am besten per Dauerauftrag, dann wirds auch nicht vergessen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
birdwoman
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

es war ja erstmal auch nur eine rein rhetorische Frage wie da überhaupt die gesetzliche Regelung ist. Also werde ich in derartige Verhandlungsmodalitäten garnicht erst einsteigen.
Aus der Lohnpfändung komme ich ja wohl kaum raus da ich ja verpflichtet bin meinen Arbeitgeber von der bestehenden PI in Kenntnis zu setzten und der Insolvenzverwalter ja sowieso Kontakt mit dem AG aufnehmen wird, also werde ich das sicherlich schon im Vorfeld thematisieren. Oder kann ich mit dem IV vereinbaren das ich monatlich meine Einkünfte nachweise und den Differenzbetrag, wenn überhaupt eine Differenz bleibt bei Teilzeitarbeit, direkt überweise? Oder besteht da auch die gesetzliche Pflicht das die Überweisung durch den AG an den IV erfolgen muß?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Oder kann ich mit dem IV vereinbaren das ich monatlich meine Einkünfte nachweise und den Differenzbetrag, wenn überhaupt eine Differenz bleibt bei Teilzeitarbeit, direkt überweise?

Dem sollte normalerweise nichts entgegenstehen, da das sichern und behalten der Arbeit ja im Sinne der Gläubiger ist. Und das ein Arbeitgeber nicht unbedingt an einem Arbeitnehmer mit Lohnpfändung interessiert ist, dürfte ja bekannt sein.

Das hängt natürlich vom IV ab, wie gut ihr miteinander auskommt und auf deine Glaubwürdigkeit.

Die Differenz lässt sich ja aus Lohnzettel / Gehaltsabrechnung nachweisen.



quote:
da ich ja verpflichtet bin meinen Arbeitgeber von der bestehenden PI in Kenntnis zu setzten

Meines Wissens nach nur, wenn dieser danach fragt.
Das sollte man aber nochmal hier im Forum Arbeitsrecht nachfragen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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