hallo , bin heute leider gezwungenermaßen ist die privat Insolvenz , ich hab da noch andere Kredite am laufen die von den Anwälten verwaltet werden (Neckermann und Quelle) muss bei denen noch rund 1000€ zahlen , meine frage jetzt ist muss ich denen das Geld trotzdem weiterhin zahlen obwohl ich ab heute in die private Insolvenz gegangen bin ?
hab nur angst dass wenn ich jetzt den anderen gläubigern das geld nicht zahle dass ich noch mehr zahlen muss .
wäre über antworten sehr erfreut und dankbar
gruß axnhunter
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private Insolvenz und Abzahlung von laufenden Krediten
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?



Hast du einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt? Oder wurde evtl. ein Fremdantrag von einem Gläubiger gestellt? O
Oder wurde das Insolvenzverfahren bereits eröffnet?
also es heisst bei mir eidesstaaatliche versicherung , was ich unterschreriben musste , es ging um unterhaltszahlung für meinen sohn , konnte das geld nicht auftreiben , da hat mir dann der gerichtsvollzieher die ESV unter die nase gebunden und meinte ich sollte lieber unterschreiben sonst knast ect ...
habs dann auch gemacht , also kam es nicht von meiner seite sondern von der des gerichtsvollziehers
also ich hoffe doch private insolvenz und eidesstaatliche versicherungen sind das gleiche nicht dass ich hier was durcheinander bringe
danke für die schnelle antwort
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Guten Tag,
quote:<hr size=1 noshade>also ich hoffe doch private insolvenz und eidesstaatliche versicherungen sind das gleiche <hr size=1 noshade>
Bedauere, Ihnen diese Hoffnung nehmen zu müssen. Die EV ist nur ein Instrument, mittels dessen die Gläubiger herausfinden, was bei Ihnen zu holen ist, wo Sie arbeiten, welche Bankkonten Sie haben etc. Mit Insolvenz hat das nicht das Geringste zu tun.
Wenn Sie die in Privatinsolvenz gehen wollen, sollten Sie baldmöglich einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatung ausmachen. Caritas bietet sich zum Beispiel hierfür sehr gut an. Mit deren Hilfe werden Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen. Ohne den haben Sie keine Handhabe.
VG
InsoFlo
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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""
ich danke für ihre antworten
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