regelinsolvenz beantragen wie ?

29. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
regelinsolvenz beantragen wie ?

hallo,

ich war mal vor 10 jahren in GmbH i.g. (gründung) und von dort sind noch schulden von einer autovermietung und Lohnschulden übrig.
im laufe der zeit haben sich noch normale schulden aus der nicht selbststängigkeit ergeben und laufen sich auf insgesamt 40.000 euro.

ich war schon bei einer schuldnerberatung und die sagten mir ich soll eine regelinsolvenz machen da schulden aus einer selbstständigkeit vorhanden sind wie mache ich das und wie ist der ablauf ?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Regelinsolvenz kannst du beantragen, wenn Schulden aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit vorhanden sind. Verbraucherinsolvenz dagegen, wenn du Schulden aus dem privaten Leben hast.

Die Frage hier ist, ob du deine Pflichten aus der Führung der GmbH nachgekommen hast. nach § 15a Abs.1 mußt du das Insolvenzverfahren unverzüglich anmelden, spätestens 3 Wochen, nachdem dir bekannt war, daß die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig ist.

Antrag auf regelinsolvenz wird angenommen, wenn die Kosten des verfahrens abgedeckt sind. Ist diese nicht der Fall, wird der Antrag abgewiesen. Der Vorteil des Regelinsolvenz ist daher, daß die Selbstständigen oder Freiberufler die Möglichkeit haben, Antrag auf Stundung zu stellen. In diesem Fall wird der Antrag angenommen, auch wenn die Kosten vom ersten Mal nicht gedeckt werden könnten.

Inwieweit du die privaten Schulden mit der GmbH-Schulden mischen kannst und somit nur einen Antrag auf Insolvenz stellen kannst, ist fraglich.

Dieses Thema ist zu kompliziert. Wenn du sogar keine Gütergemeinschaft vereinbart hast( mit deiner Ehegatten, falls du verheiratet bist) dann wird das gesamte Vermögen, was auch zu deiner Frau gehört, in die Masse übertragen.

Ich würde dir empfehlen, einen Fachanwalt für Insolvenz zu suchen und dich bei ihm beraten zu lassen

gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

ich hatte einen partner und was der gemacht hat ist mir nicht bekannt.

damals hatte ich mit ihm streit wegen den geldern und sagte ihn das es mir reicht und bin gegangen, das war sicherlich der falsche weg.

ich war vor einigen tagen bei einer schuldnerberatung und da wurde mir gesagt es würde reichen wenn in meinen schulden nur ein gläubiger aus der selbsständigkeit ist, sprich eine lohnforderung und deshalb sollte ich eine regelinsolvenz beantragen und keine privatinsolvenz.

ich bin singel und es gibt nur mein gehalt.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gibt es denn überhaupt Schuldtitel gegen dich persönlich? Also Vollstreckungsbescheide, Urteile, Bescheide des Finanzamtes oder von Krankekassen? Wenn nicht dürften, wenn du nicht zwischendurch verjährungshemmende oder -unterbrechende Maßnahmen unternommen hast, die Forderungen längst verjährt sein.

Da du von einer GmbH i.G. sprichst, gehe ich davon aus, dass es letzten Endes zur Eintragung der GmbH nicht gekommen ist.

Ein Regelinsolvenzverfahren kann man im Übrigen beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Es gibt Formularvordrucke im Internet unter anderem auf www.justiz.nrw.de. Sollte man sich die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht leisten können, kann auch ein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt werden. Auch Vordrucke für einen Antrag auf Restschuldbefreiung gibt es dort.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

schuldtitel gibt es gegen mich persönlich und auch vollstreckungsbescheide.

werde aber noch die tage eine schufa von mir selber ziehen lassen damit ich einen besseren überblick habe.

die GmbH wurde nicht eingetragen da nur ich meinen teil gezahlt hatte und mein partner nicht,dadurch kammen erst die ganzen probleme, das er das geld aus der firma gezogen hat.

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