guten abend
ich versuche es mal hir - hoffe erstmal auf eine grobe hilfe oder meinung
kurzer sachverhalt
die knappschaft hat ein Insolvenzantrag
auf grund offener beiträge gestellt
aufgrund dieses antrages wurden mir die kredite bezüglich meiner imobilie von meiner bank gekündiegt
nach genauer prüffung stellte sich heraus das keine beiträge offen waren - sondern ich sogar eine rückzahlung von beiträgen bekommen habe da ich überzahlt hatte
der antrag wurde dann zurückgenommen - aber die kredite blieben gekündiegt seitens der bank
meine frage
besteht da anspruch auf schadensersatz gegenüber der krankenkasse
und wenn - in welchem zeitraum müssen solche ansprüche geltent gemacht werden
hoffe diese groben angaben reichen für eine erste einschätzung
m.f grüssen
schadensersatz möglich
16. Mai 2018
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Frage vom 16. Mai 2018 | 21:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
schadensersatz möglich
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#1
Antwort vom 17. Mai 2018 | 19:18
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Woher wusste die Bank von dem Insolvenzantrag ?
#2
Antwort vom 18. Mai 2018 | 08:52
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Krankenkasse erlassen letzten Endes Beitragsbescheide. Die sind erstmal zu zahlen, egal ob berechtigt oder nicht. Es stellt sich auch die Frage, warum ein evtl zu hoher Beitragsbescheid erlassen wurde. Nach meiner Erfahrung liegt dies in den meisten Fällen daran, dass die betreffende Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. War das im geschilderten Fall auch so, sehe ich keinen Raum für Schadenersatz.
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