schulden - vergleich

20. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
pinkie1985
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
schulden - vergleich

Hallo zusammen,
ich schildere kurz meine lage:
ich habe 2008 dummerweise ein auto für meinen exfreund gekauft und dieses 2009 wieder verkauft seither ist ein restschuldbetrag von aufgerundet 8000euro offen.
anfangs konnte ich als hartz4 empfängerin monatlich einen kleinen betrag zahlen,der gerade so die zinsen deckte.
mittlerweile bin verheiratet und habe kein eigenes einkommen,was auch die nächsten 2-3 jahre noch so bleibt,da elternzeit.

nun meine frage:
kann mir jmd sagen ob es möglich ist dem gläubiger ein vergleichsangebot zu machen,damit ich schuldenfrei bin?und wieviel prozent es mindestens betragen muss?und wie groß die wahrscheinlichkeit ist,dass sich der gläubiger darauf einlässt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen pinkie1985,

wäre ich sarkastisch, könnte ich jetzt auch einfach schreiben "Die Glaskugel ist momentan leider kaputt"...

Ernsthaft: Niemand kann wissen, bei welchem Betrag welcher Gläubiger voraussichtlich einem Vergleich zustimmen wird. Das werden Sie schon selbst ausprobieren müssen. Für mich stellt sich angesichts Ihrer Äußerung

quote:<hr size=1 noshade>mittlerweile bin verheiratet und habe kein eigenes einkommen,was auch die nächsten 2-3 jahre noch so bleibt,da elternzeit. <hr size=1 noshade>


vielmehr die Frage, wie Sie unter diesen Voraussetzungen einen Vergleich anbieten möchten. Wenn Sie jemanden hätten, der Ihnen einen Betrag X unter der Bedingung zur Verfügung stellen würde, dass die Bank das Geld nimmt und auf den Rest verzichtet, dann sollte dieser Vergleichsbetrag auch akzeptabel sein.

Gehen Sie dabei einfach mal von sich selbst aus: Wenn Ihnen jemand 8.000 Euro schuldet, würden Sie dann freudestrahlend einschlagen, wenn dieser Jemand Ihnen 500 Euro als Einmalzahlung bietet, damit Sie das Ganze vergessen?

quote:<hr size=1 noshade>ich habe 2008 dummerweise ein auto für meinen exfreund gekauft und dieses 2009 wieder verkauft seither ist ein restschuldbetrag von aufgerundet 8000euro offen. <hr size=1 noshade>


Wie konnten Sie das Auto überhaupt verkaufen, wenn ich fragen darf? Das war doch bestimmt sicherungsübereignet an die finanzierende Bank und die Zulassungsbescheinigung Teil I befand sich doch bestimmt auch dort, oder?

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

An deiner Stelle würde ich das Privatinsolvenzverfahren beginnen und "nach dem NullProzent" Vergleichangebot des Schuldnerbetraters einfach ein bessere Angebot nachsenden.

Denn nur wenn der Gläubiger ernsthaft glaubt das nie wieder was kommt wird er auch mit geringeren Beträgen glücklich sein.

Fair ist dein Verhalten übrigens nicht, zahle wenn du kannst alles

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