Hallo,
ich wollte in die Privatinsolvenz gehen, und hab mich deshalb an eine Schulden und Privatinsolvenz Kanzlei gewandt. Beim Telefonat sagte mir eine nette Dame am Telefon, das man eine Privatinsolvenz erst machen kann, wenn man eine außergerichtliche Schuldenregulierung versucht hat. Also sozusagen erst versuchen mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Dafür muss ich mindestens 250 Euro im Monat zahlen.
Ist das richtig so? Ich hab über 20.000 Euro schulden und als Azubi nur geringes Einkommen, da würde ja eine Privatinsolvenz eher sinn machen oder nicht? aber das hat sie mir ja trotz meiner Anfrage nicht angeboten.
Mfg,
statt privatinsolvenz außergerichtliche Schuldenregulierung?
8. Dezember 2025
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Frage vom 8. Dezember 2025 | 10:09
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
statt privatinsolvenz außergerichtliche Schuldenregulierung?
#1
Antwort vom 8. Dezember 2025 | 11:44
Von
Status: Student (2247 Beiträge, 443x hilfreich)
Ja. Ohne Versuch der außergerichtlichen Einigung keine Insolvenz.Zitat :Ist das richtig so?
Siehe auch § 305 InsO.
#2
Antwort vom 8. Dezember 2025 | 13:49
Von
Status: Student (2688 Beiträge, 785x hilfreich)
Zitat :Also sozusagen erst versuchen mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
Stimmt
Zitat :Dafür muss ich mindestens 250 Euro im Monat zahlen.
Falsch, man kann auch einen Nullplan anbieten. Nur verdient dann die "Kanzlei " nix.
Wende ich an eine caritative Schuldnerberatung, auch wenn es Monate bis zum Termin dauert. Wenn du nicht warten willst wäre auch eine Kanzlei in der Nachbarschaft gut, die mit dir einen Festpreis für den AEV vereinbart.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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