Hallo,
auch ich war bis zum letzten Jahr bei einer bekannten - und mittlerweile insolventen - Warenhauskette beschäftigt. Problem ist nun, dass meine Forderung
gegen den ehemaligen AG, vom Insolvenzverwalter - laut Mitteilung vom Amtsgericht - auf strittig
gesetzt worden ist.
Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt. Was heißt dass?! Was muss ich tun? Leider ist dass Inet nicht sehr ergiebig zu diesem Thema, so dass ich nun hoffe dass mir jemand in diesem Forum weiterhelfen kann? :-)
Vielen Dank,
Grüße
Malu
-----------------
"Malu"
strittige Forderung an ehem. AG
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Wenn der IV eine zur Tabelle angemeldete Forderung bestreitet, dann will er damit in der Regel zum Ausdruck bringen, dass er sie für nicht berechtigt erachtet. Bei großen Insolvenzverfahren, in denen viele Forderungen angemeldet werden, kann es jedoch auch passieren, dass der IV Forderungen ersteinmal bestreitet, weil die Zeit zwischen Ende der Anmeldefrist und Prüfungstermin nicht ausreicht um alle Forderungen zu prüfen. Die InsO sieht jedoch vor, dass der IV im Prüfungstermin eine Erklärung abgeben muss und wenn er mangels zeitmäßiger Gelegenheit zur Prüfung im Prinzip noch nichts zur Berechtigung der Forderung sagen kann, bestreitet er diese, weil er ein Anerkenntnis nicht mehr rückgängig machen könnte.
Oftmals ist es jedoch auch so, dass Arbeitnehmer nicht ausgezahlten Lohn zur Tabelle anmelden, der an und für sich über das Insolvenzgeld gezahlt würde. Hier erfolgt dann ein Bestreiten zu Recht, weil dann ein Anspruchsübergang auf die Agentur für Arbeit stattfindet.
Wenn man das Bestreiten des IV im Übrigen beseitigen will, dann muss man Forderungsfeststellungsklage erheben, wenn sich der IV nicht außergerichtlich überzeugen lässt.
Super, vielen Dank Eidechse! So in etwa dachte ich es mir auch - gewusst habe ich es aber nicht :-) Dann werde ich mich mal an den IV wenden und mal freundlich nachfragen!
Grüße
Malu
-----------------
"Malu"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten