unberechtigte Insolvenzeröffnung?

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
guapatwins
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unberechtigte Insolvenzeröffnung?

Hallo Zusammen,

wir haben ein riesen Problem und ich hoffe, dass mir in diesem Forum jemand weiterhelfen kann.

Meine Tante leidet unter Demenz und meine Mutter kümmert sich um sie. Da meine Tante nicht mehr geschäftsfähig ist, hat meine Mutter inzwischen auch die Vorsorge- und Bankvollmacht für meine Tante erhalten. Sie kümmert sich also auch um die kompletten Bankgeschäfte und die allgemeine Administration.

Nun hat meine Mutter letzte Woche von der Bank meiner Tante einen Anruf erhalten, dass gegen meine Tante ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Also nicht nur beantragt, sondern bereits eröffnet.
Wir haben aber absolut keine Ahnung, warum und durch wen. Meine Tante hatte einige Zeit in der Schweiz gearbeitet und ihr Ex-Mann, der inzwischen verstorben ist, ebenfalls fast sein ganzes Leben lang. D.h. sie bekommt eine sehr gute Rente bzw. Witwen-Rente und hat genügend finanzielle Mittel.

Außerdem ist sie keinem Gläubiger irgendetwas schuldig, die Rechnungen werden regelmäßig bezahlt, ebenso Miete, Strom etc.

Wenn ein Insolvenzverfahren in die Wege geleitet wird, müsste es doch in irgendeiner Form vorher Schriftverkehr (Mahnungen, Mahnbescheide etc.) gegeben haben, oder? Die meiste Post für meine Tante wird direkt an meine Mutter nach Hause geschickt. Und da war nie irgendetwas in dieser Art dabei. Außerdem haben wir letztes Wochenende bei meiner Tante nach alter Post gesucht, ob da irgendetwas untergegangen ist. Haben aber auch dort nichts gefunden.

Meine Mutter hatte nochmal bei der Bank nachgefragt. Da sie ihre Vollmachten "nur" beim Landratsamt erhalten hatte (die übergeordnete Stelle wäre das Amtsgericht), bekommt sie keinerlei Informationen, von wem dieses Verfahren beantragt wurde.

Da das Verfahren ja inzwischen schon (seit 21.04.) eröffnet ist und beim Amtsgericht anhängig ist, war meine Mutter heute dort um nachzufragen. Sie wurde 4 Stunden lang von einer Stelle zur anderen geschickt und entweder wusste keiner Bescheid oder wollte keine Auskunft geben. Sie ist jetzt genauso schlau wie vorher.
Wo kann man sich denn da hin wenden? Es kann doch nicht sein, dass meine Mutter keinerlei Auskunft bekommt. Meine Tante kann sich da sicher nicht mehr selber drum kümmern. Außerdem müssen wir ja, um irgendeine Lösung zu finden, erstmal wissen, wer den Antrag überhaupt gestellt hat.

Die einzige Idee, die uns noch gekommen ist: meine Tante hat einen Sohn mit einer etwas kriminellen Ader, der aber schon länger nicht mehr hier in der Gegend wohnt. Als er noch hier war, hatte er es 3x geschafft, ihre EC-Karte zu ergattern und für sie einkaufen zu gehen. Das hat er wohl auch gemacht, aber sich jedesmal gleichzeitig selber noch bereichert. Dieses haben wir auch schon zur Anzeige gebracht. Allerdings ohne Erfolg.
Er hatte schon immer ziemlich finanzielle Schwierigkeiten, weswegen ich mir gut vorstellen könnte, dass er entweder ohne ihr Wissen meine Tante als Bürgen für irgendetwas eingesetzt und ihre Unterschrift gefälscht hatte, oder sie vielleicht zu einer Unterschrift überredet hat. Wie gesagt, ist meine Tante dement und in dieser Hinsicht leider viel zu gutgläubig.
Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte man doch sicher gegen die Insolvenzeröffnung angehen? Entweder würde es sich ja um Betrug handeln, oder meine Tante hat unterschrieben, obwohl sie nicht mehr geschäftsfähig ist.

Wir wissen im Moment einfach nicht mehr weiter, da wir nirgends eine Auskunft bekommen. Diese ganze Angelegenheit ist sehr dubios.

Kann da irgendjemand Tips geben? Sollten wir vielleicht gleich einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Liebe Grüße
guapatwins

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Habt ihr unter insolvenzbekanntmachungen.de geschaut ob das Verfahren eingetragen ist? Wenn ja den Insolvenzverwalter kontaktieren. Wenn nicht die Bank fragen woher sie die Daten haben.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von guapatwins):
Da sie ihre Vollmachten "nur" beim Landratsamt erhalten hatte

Bedeutet jetzt was genau?



Eventuell sich mal beim Betreuungsgericht eine vollwertige Version besorgen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von guapatwins):
Es kann doch nicht sein, dass meine Mutter keinerlei Auskunft bekommt.


Doch, dass kann sogar sehr gut sein da die Vollmacht scheinbar nichts wert ist.
Kann man auf die Entfernung aber schlecht beurteilen.

Zitat (von guapatwins):
oder meine Tante hat unterschrieben, obwohl sie nicht mehr geschäftsfähig ist.


Ist das euere Meinung? Oder ist der Zustand bereits offiz. festgestellt? Letzteres würde mich wundern, denn dann wird in der Regel ein Betreuungsverfahren eingeleitet.

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell sich mal beim Betreuungsgericht eine vollwertige Version besorgen?


Der vermutlich derzeit einzige Rat, den man euch geben kann. Wobei es mit der Vollmacht ggf. schwierig werden kann, da es noch den Sohn gibt.

Und wenn sich die Mutter entschließt die Betreung für die alte Dame zu übernehmen sollte sie vorher unbedingt bedenken für welche Bereiche.
Eine allumfassende Vollmacht kann viel Ärger mit sich bringen. Gibt es bereits eine gültige Bankvollmacht (kann man ja vor Ort prüfen) würde ich die Vermögenssorge auf keinen Fall übernehmen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wobei es mit der Vollmacht ggf. schwierig werden kann, da es noch den Sohn gibt.

Es gibt dann keine Vollmacht, sondern einen gersichtlichen Beschluss mit Betreuungverfügung.



Zitat (von Sir Berry):
Gibt es bereits eine gültige Bankvollmacht (kann man ja vor Ort prüfen) würde ich die Vermögenssorge auf keinen Fall übernehmen.

Warum? Erste Handlung sollte doch sein, alle Vollmachten zu widerrufen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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